ja, wenn es der ausübende TA vertreten kann, wohl schon. Wir hatten den Fall eines 20jährigen Wallachs mit leichtem Alterspat im Stall, den die Ehefrau des zum Pflegefall gewordenen Besitzers los werden wollte. Er wurde eingeschläfert, das angerufene Vet-Amt hat keinen Grund gesehen, sich da einzuschalten.
Die Betäubungsspritze hat man sich aus Kostengründen noch gespart...
Die Betäubungsspritze hat man sich aus Kostengründen noch gespart...
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