Sehr geehrte Frau Müller-Klein,
wir möchten eine Einstellerpartei kündigen und wissen nicht genau, wie wir uns in der gegebenen Situation richtig verhalten. Die Einsteller haben drei Pferde bei uns stehen. Mitte Dezember wurde ein Pferd für 4 Wochen in Beritt gegeben. Da dies in unseren Verträgen so geregelt ist wurde für den Monat Dezember die volle Boxenmiete bezahlt. Ende Dezember teilten die Einsteller dann mit, dass es noch nicht abzusehen sei, wann das Pferd zurück kommt und fragten an, ob wir die Boxenmiete mindern könnten. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass für Januar die halbe Boxenmiete gezahlt wird. Da aber seit längerer Zeit größere Unstimmigkeiten mit diesen Einstallern bestehen möchten wir den Einstellervertrag zu Ende Februar kündigen. Dies müssten wir fristgerecht bis zum 03.02. machen.
Die Schwierigkeit besteht jetzt darin, dass die halbe Boxenmiete ja in der Erwartung bezahlt wird, die Box wieder beziehen zu können. Wenn das Pferd im Februar wieder da wäre, sehe ich da auch kein Problem. Wie verhalten wir uns jedoch, wenn das Pferd nicht wiederkommt? Sollten wir dann die halbe Januarmiete auch zurückzahlen? Wie verhalten wir uns in dieser Situation richtig?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
wir möchten eine Einstellerpartei kündigen und wissen nicht genau, wie wir uns in der gegebenen Situation richtig verhalten. Die Einsteller haben drei Pferde bei uns stehen. Mitte Dezember wurde ein Pferd für 4 Wochen in Beritt gegeben. Da dies in unseren Verträgen so geregelt ist wurde für den Monat Dezember die volle Boxenmiete bezahlt. Ende Dezember teilten die Einsteller dann mit, dass es noch nicht abzusehen sei, wann das Pferd zurück kommt und fragten an, ob wir die Boxenmiete mindern könnten. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass für Januar die halbe Boxenmiete gezahlt wird. Da aber seit längerer Zeit größere Unstimmigkeiten mit diesen Einstallern bestehen möchten wir den Einstellervertrag zu Ende Februar kündigen. Dies müssten wir fristgerecht bis zum 03.02. machen.
Die Schwierigkeit besteht jetzt darin, dass die halbe Boxenmiete ja in der Erwartung bezahlt wird, die Box wieder beziehen zu können. Wenn das Pferd im Februar wieder da wäre, sehe ich da auch kein Problem. Wie verhalten wir uns jedoch, wenn das Pferd nicht wiederkommt? Sollten wir dann die halbe Januarmiete auch zurückzahlen? Wie verhalten wir uns in dieser Situation richtig?
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