Mein Pferd hat sich in einem Offenstall verletzt. Es wurde eine neue Heuraufe selbst vom Betreiber gebaut. Es gab für die Pferdebesitzer keine Möglichkeit diese vorher in Augenschein zu nehmen und mögliche Gefahren festzustellen. Am Tag der Inbetriebnahme habe ich mein Pferd verletzt vorgefunden. Verletzung lässt vermuten, dass das Vorderbein in einer Öffnung eingeklemmt war und mein Pferd mehrfach versucht hat sich zu befreien. Die Wunde hat keinen klaren Schnitt sondern scheint mehrfach aufgerissen. Der Tierarzt musste Hautfetzen wegschneiden , da sonst Narben und wildes Fleisch ungünstig am Sehnenapparat entstanden wären. Der Unfall wurde von mir nicht beobachtet, jedoch lebt das Pferd schon Jahre in der Gruppe und es ist recht wahrscheinlich dass der Unfall durch dir selbst gebaute Raufe entstanden ist. Kann ich die Kosten der Behandlung vom Betreiber wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht einfordern? M.E. Gibt es bei der Raufe auch Öffnungen , die größer als empfohlen sind und ein Eindringen von Gliedmaßen ermöglichen. Danke für eine Rückmeldung
Haftung Stallbetreiber im Offenstall - verletztes Pferd
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Sehr bedauerlich, dass Dein Pferd verunfallt ist. Ob der SB haftet oder nicht kann man ohne Kenntnis der genauen Gegebenheiten natürlich nicht sagen aber es ist durchaus wahrscheinlich.
Ratsam ist auf jeden Fall, alles sorgfältig dokumentieren (Fotos von Deinem Pferd, der fraglichen Raufe sofern noch vorhanden) und auch dem 'Setup'. Dann die Beteiligten (SB, TA, ggf. LV des eigenen Pferdes) frühzeitig darüber informieren, dass Du den Schaden geltend machen willst. Der TA weiß dann, dass ein genauer Bericht angefordert werden wird und er möglichst zeitnah und für den Kostenträger nachvollziehbar abrechnen sollte. Und der SB kann sich überlegen ob er den Schaden seiner Betriebshaftpflicht meldet oder ihn lieber selbst trägt oder versucht, die Forderung abzuwehren. Wenn Du für Dein Pferd eine LV mit DU hast muss auch diese informiert werden. Wäre ärgerlich wenn der DU-Einschluss verloren geht weil man vergessen hat, die Verletzung zu melden. Wuchert dann doch irgendwas und Dein Pferd - god forbid - wird dauerhaft lahm hast Du da dann ja den nächsten Versicherungsfall am Start.
Der übliche Vorgang ist der, dass die Versicherer bei solchen Schäden relativ unkompliziert regulieren. Spannend wird es wenn es gar keine BH gibt, sie ist nämlich im Gegensatz zu anderen Versicherungen (z.B. bei Tierärzten) nicht gesetzlich nicht vorgeschrieben so dass es jedem SB frei steht ob er das Risiko selbst trägt oder nicht und ich möchte gar nicht wissen wieviele Betriebe in D es gibt die Pensionspferde 'so nebenher' halten ohne, dass irgendwas davon aktenkundig ist.
Was Du auf jeden Fall tun must ist, den Schaden so gering wie möglich halten z.B. keine Nachkontrollen oder vom TA für sinnvoll gehaltenen Behandlungen ablehnen weil Du Angst hast auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Leider gibt es nicht nur viele selbstgebaute sondern auch kommerziell erhältliche Raufen die erhebliche Unfallrisiken bergen. Haare oder Blutspuren waren vermutlich keine zu finden oder? Wenn der Unfall durch die Raufe verursacht wurde dann ist noch die Frage zu klären ob er sich auch ohne sie ereignet hätte. Das wird nur selten gelingen.
Über die Ursächlichkeit wird wenn es zu einer gerichtlichen Klärung kommt ein Richter entscheiden, der möglicherweise von Pferden keinerlei Ahnung hat. Drum werden dann Gutachter zu Rate gezogen. Für alles unter 10t Euro lohnt es aber meiner Erfahrung nach nicht, es sei denn man hat noch andere Motive oder es geht einem ums Prinzip. Entweder es wird zügig reguliert von wem auch immer, oder es wird unerfreulicher Nervkram der einen noch länger beschäftigt.
Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht besteht wenn der SB vermeidbare Gefahrenquellen nicht ausschaltet. Für Spaltmaße gibt es schon Richtwerte die u.a. auch in den Tsch-Leitlinien stehen. Diese sind allerdings etwas mit Vorsicht zu genießen, denn was für das eine Pferd (erwachsener WB) passend ist, kann für das andere Pferd (Shetty, Fohlen...) brandgefährlich sein. Wenn es blöd läuft kann die Gegenseite argumentieren, dass von jeder Heuraufe eine gewisse Verletzungsgefahr ausgeht selbst dann wenn sie vorschriftsmäßig gebaut ist, jeder kennt ja die Beispiele von Pferden die es hinbekommen haben, sich vermittels eines auf der Weide liegenden Treckerreifen-Mantels das Leben zu nehmen, so geschickt wie Pferde darin sind, sich mit irgendwas oder notfalls auch ohne jede erkennbaren Fremdkontakt selbst zu beschädigen ist da alles möglich und denkbar. Schick mir gern mal Bilder falls Du welche hast. Ich sammle nicht nur Daten zu angeborenen Gesundheitsproblemen sondern auch Unfallereignisse rund ums Pferd.
Letztlich kann im Streifall nur ein Gericht darüber entscheiden ob der SB haftet oder nicht, es bestehen aber gute Aussichten darauf, dass Du eine erquicklichere Lösung erzielen kannst.
Viel Erfolg!
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Zunächst danke für die Rückmeldung.
Ich vermute mal das LV= Lebensversicherung ist und
DU= dauerhafte Unbrauchbarkeit?
habe ich beides nicht und zunächst gehe ich davon aus, dass die Sehne nicht verletzt wurde . Aber das weiß man ja erst nach Aufnahme der Arbeit.
Sprgfaltspflicht wurde vernachlässigt, da m.E. Die Richtlinien vom Tierschutz für Heuraufen teilweise nicht beachtet wurden. Der Unfall wäre ohne die Raufe nicht passiert denn die Raufe ist neu am Tag des Unfalls in Betrieb genommen worden und es gibt einige Öffnungen > 5 cm. Ich habe ein normales WB. Die übliche Stelle zum fressen besteht seit Jahren und weißt keine solcher Risikozonen auf. Weiterhin konnte ich diese ja vor dem einstallen des Pferdes in Augenschein nehmen. Die neu installierte Raufe abseits von der üblichen wurde ohne Ankündigung den Pferden zur Verfügung gestellt und birgt wie bereits erwähnt Gefahrenquellen. Mein Pferd ist recht bedacht und hat keine Hummeln im Hintern oder ist verspielt . Wie sollte ich bestenfalls vorgehen? Ich , an Stelle des SB würde es unkompliziert über die Betriebs HV Abwickeln. Das setzt natürlich voraus, dass er Chancen und Schuld einschätzen kann. Meiner Meinung nach ist es bei Beweislastumkehr schwierig nachzuweisen, dass der Unfall so nicht passiert ist .
Abschließende Frage: im Vertrag wird die Haftung ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Kann man sich bei der Nichteinhaltung der Leitlinien auf grobe Fahrlässigkeit berufen?
Die Trennung der Fresstellen ist gekauft. Der Rest des Gerüstes ist Eigenbau und dort sind die Leitlinien nicht eingehalten worden .
ich erwähne noch mal das niemand über die Inbetriebnahme informiert wurde und diese zusätzliche Futterstelle ohne vorheriges Einverständnis der Einstaller in den Stall integriert wurde. Niemand hatte also die Möglichkeit den SB auf mögliche Gefahren hinzuweisen.
wie gehe ich nun vor ? Ich würde gern ohne RA den Sachverhalt erläutern und seine Inanspruchnahme der Betriebs HV empfehlen. Im Vertrag ist angegeben das diese besteht.
danke und liebe Grüsse
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pkef, im Grunde genommen gibst du ja schon selbst die Antwort darauf, warum man auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichten sollte: es wird sehr schwierig sein, dem Stallbesitzer grobe Fahrlässigkeit in dieser Sache zu beweisen!
Auf die Leitlinien in der Pferdehaltung im "Design von Futterraufen" würde ich mich nicht verlassen. Natürlich muss sie geeignet für Pferde sein; dennoch passieren auch bei zertifizierten Markenraufen Unfälle....Hat der Stallbesitzer nach dem Unfall die Raufe eigentlich abgebaut? Manchmal passieren leider Unfälle, - im Rückblick ist man immer schlauer. Dass der Stallbesitzer für die Montage einer neuen Raufe nicht alle Einsteller benachrichtigte, ist nicht der Knackpunkt.
Ich würde auch das Gespräch ( nicht nur wegen der Betriebshaftung) mit dem Stallbesitzer suchen --- ohne Vorwürfe an ihn---, gerade wenn du dich mit deinem Zossen dort wohlgefühlt hast (und es weiter möchtest), wäre es auch eine Möglichkeit, diese bittere Kröte mit dem Unfall einfach unter "Shit happens" abzuhaken.
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