Ich bin volle Kanne in die Falle getappt. Ein Anruf eines perfekt geschulten, freundlichen Herren vom "Verlag für elektronische Medien Melle EBVZ" hat mich auf dem völlig falschen Fuss erwischt. Der Mann war wirklich gut und hat meine Unkenntnis gnadenlos ausgenutzt. Einzelheiten erspare ich Euch. Unter Irreführung und Täuschung wurde mir ein Jahresvertrag über die Eintragung in ein elektonisches Branchenbuch angedreht, die Rechnung kam postwendend. Wir haben einen Anwalt eingeschaltet. Die Aussichten sind allerdings vage.
Was ich nicht wusste und die Lage kompliziert ist, dass das 14-tägige Wiederrufsrecht für Fernabsatzverträge für Gewerbetreibende nicht gilt!
Uns bleibt nur den Vertrag anzufechten. Bis die Sache vom Tisch ist bleibt unsere Homepage deaktiviert.
Was ich nicht wusste und die Lage kompliziert ist, dass das 14-tägige Wiederrufsrecht für Fernabsatzverträge für Gewerbetreibende nicht gilt!
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