Wir haben in unserem Stall eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart. Eine Einstellerin hat nun fristgerecht gekündigt. Aufgrund der Feiertage bat ich sie, den Umzug dann bis zum 28.12. oder eben nach der Feiertage zu machen. Wir sind direkt an dem Wochenende nicht da, und ich finde es schon wichtig dabei zu sein, wenn jemand den Stall verlässt, zumal ja in der Zeit auch schon viel geknallt wird und dann eh Unruhe ist.
Nun hat sie genau 144,50 überwiesen anstatt 160,- Stallmiete. Also piekfein die letzten 3 Tage abgezogen.
Niemals würde ich das geltend machen wollen, sollen die Leute mit ihrem Geld glücklich sein
Mich interessiert nur die Rechtslage. Ich weiss, dass ich sie bat wegen der Feiertage das nicht direkt Sylvester oder Neujahr zu machen. Aber mir zahlt ja auch niemand Wochenend- oder Feiertagzuschlag
Ich möchte betonen, dass ich dieser Einstellerin selber nie etwas zusätzlich in Rechnung gestellt habe - sei es, dass ich ihr Pferd dem Schmied vorgestellt habe, es eine Notbox wegen Krankheit haben musste, es ständig den Zaun kaputt gemacht hat oder sonstiges. Aber das tut ja nichts zur Sache
Nun hat sie genau 144,50 überwiesen anstatt 160,- Stallmiete. Also piekfein die letzten 3 Tage abgezogen.
Niemals würde ich das geltend machen wollen, sollen die Leute mit ihrem Geld glücklich sein


Ich möchte betonen, dass ich dieser Einstellerin selber nie etwas zusätzlich in Rechnung gestellt habe - sei es, dass ich ihr Pferd dem Schmied vorgestellt habe, es eine Notbox wegen Krankheit haben musste, es ständig den Zaun kaputt gemacht hat oder sonstiges. Aber das tut ja nichts zur Sache

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