Kündigungsfrist - Mieter zahlen weniger

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  • Redlight
    • 07.06.2010
    • 1802

    Kündigungsfrist - Mieter zahlen weniger

    Wir haben in unserem Stall eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart. Eine Einstellerin hat nun fristgerecht gekündigt. Aufgrund der Feiertage bat ich sie, den Umzug dann bis zum 28.12. oder eben nach der Feiertage zu machen. Wir sind direkt an dem Wochenende nicht da, und ich finde es schon wichtig dabei zu sein, wenn jemand den Stall verlässt, zumal ja in der Zeit auch schon viel geknallt wird und dann eh Unruhe ist.

    Nun hat sie genau 144,50 überwiesen anstatt 160,- Stallmiete. Also piekfein die letzten 3 Tage abgezogen.

    Niemals würde ich das geltend machen wollen, sollen die Leute mit ihrem Geld glücklich sein Mich interessiert nur die Rechtslage. Ich weiss, dass ich sie bat wegen der Feiertage das nicht direkt Sylvester oder Neujahr zu machen. Aber mir zahlt ja auch niemand Wochenend- oder Feiertagzuschlag

    Ich möchte betonen, dass ich dieser Einstellerin selber nie etwas zusätzlich in Rechnung gestellt habe - sei es, dass ich ihr Pferd dem Schmied vorgestellt habe, es eine Notbox wegen Krankheit haben musste, es ständig den Zaun kaputt gemacht hat oder sonstiges. Aber das tut ja nichts zur Sache
  • verhuelsdonk
    • 08.06.2007
    • 806

    #2
    sei froh, das sie den zossen nicht für 3 tage in einen anderen stall stellt und dir die rechnung schickt....man wundert sich ja über überhaupt nix mehr...

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    • carolinen
      • 11.03.2010
      • 3563

      #3
      Bei der Frage kommt es sicherlich auf Deinen Vertrag an. 4 Wochen ? Heisst das 4 Wochen zum Monatsende, "echte" 4 Wochen, wenn ja, wann hat sie gekündigt, ist es ein reiner Raummietvertrag, Dienstleistung etc. etc.
      Auch wenn es vom "wie ist es im Prinzip" her interessant erscheinen mag, steht der betrag in Höhe von 15,50€ in einem Verhältnis zu einem Aufwand, den man betrieben muss, um herauszufinden, ist man im recht oder nicht.
      Je nachdem, was Du für einen Pensionsbetrieb hast, ist der entstehende Imageschaden, wenn man dagegen angeht und es Gerede gibt, sicherlich um vielfaches höher zu bewerten.
      Ich würde die Person darauf ansprechen, wieso sie nur 144,50€ bezahlt hat, damit sie schon weiss, dass ich das nicht in Ordnung finde. Würde erklären, dass (wenn es denn so ist) bis Monatsende ein Vertrag besteht und dann aber großzügig auf die 15,50 verzichten. Man sieht sich immer zweimal im Leben und wenn es vorher keinen Ärger gab, würde ich jetzt auch keinen vom Zaun brechen...
      So, und nun ist die Zeit, die ich hier darauf verschwenden schon fast mehr wert als der Fehlbetrag...
      Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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      • Furioso-Fan
        • 12.08.2004
        • 10945

        #4
        Hat sich die Einstellerin nicht völlig korrekt verhalten? Der fristgerechten schriftlichen Kündigung ihrerseits folgt die mündliche vorzeitige durch den SB.

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        • Redlight
          • 07.06.2010
          • 1802

          #5
          Ja, da bin ich mir nämlich auch nicht sicher - denn ich bat sie ja quasi 3 Tage vorher zu gehen. Im Grunde "pupskrams", nie würde ich dagegen an gehen wegen so einer lächerlichen Summe. Mich interessiert es nur im allgemeinen, man kann es ja auch auf andere Mietverhältnisse übertragen. Sie zahlt noch für den vollen Monat, also will sie auch noch den vollen Monat bleiben. Allein schon etwas verrückt sein Pferd genau in der Sylvesterzeit umzustellen, aber gut.
          Ich spreche sie da auch nicht drauf an. Habe mir abgewöhnt mit den Leuten zu diskutieren. Aber es müsste doch so sein, dass man auch als VERmieter das Recht hat, den Zeitpunkt des Umzuges abzusprechen. Wenn man zur "Schlüsselübergabe" verreist ist, ist das halt ein Problem.

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          • Donauboy
            • 20.06.2010
            • 555

            #6
            Ich finde, dafür das man es als "pupskram" empfindet hätte man die Frage gar nicht stellen brauchen! Und im Gegenzug erwarte ich auch vom Stallbetreiber, dass wenn er möchte, dass man den Stall vorzeitig verlässt, dass man die Tage dann auch entsprechend verrechnet. Kleinvieh macht auch Mist und wenn es nur 15 Euro sind, wieso sollte die Einstellerin, die fristgemäß ausziehen wollte auf das Geld verzichten? Du im Gegenzug batest um vorzeitigen Auszug und da kann man es auch von der anderen Seite sehen, dass es selbstverständlich deinerseits gewesen wäre, ihr die 15 Euro zu erlassen! Pupskram hin oder her - kann man von beiden Seiten so sehen!
            Nachwuchspferde v. St. Moritz jun und Conen zu verkaufen!

            Kommentar

            • Furioso-Fan
              • 12.08.2004
              • 10945

              #7
              Ich würde nicht mal von erlassen sprechen, es steht Dir nach der Sonderkündigung schlichtweg nicht zu.

              Fahren wir es mal hoch, aber nach dem selben Prinzip: Sagen wir 600 Euro Box, 3Monate Kündigungsfrist. Die kommt pünktlich, und Du möchtest, daß der Einsteller aus eben dem Grund, daß Du bestimmen möchtest, wann derjenige auszieht, in Mitte von Monat 1 auszieht. Er soll als 1500 Euro an Dich ohne Leistung zahlen. Mit welchem Recht?
              Dein Einsteller hat fristgerecht gekündigt, und wenn er an Silvester um 23.55 umziehen will, dann könnte höchstens die Stallordnung mit Öffnungszeiten dem entgegenstehen.
              Wir sind ein öffentliches Forum - wenn ich solche Schoten von meinem zukünftigen vermieter lesen würde, würde ich mir ganz andere Gedanken machen, nämlich wie hält es derjenige mit dem Servicegedanken und wie werde ich als Einsteller behandelt.
              Irgendwie habe ich das Gefühl, bei dieser Kündigung gehts um ganz andere Dinge...
              Aber ich bin gespannt, was die Anwältin sagt.

              Kommentar

              • Monemondenkind
                • 13.07.2011
                • 2278

                #8
                Das kommt wohl auch auf den genauen Wortlaut des Vertrages an.
                Ich hatte mal den umgekehrten Fall. SB sagte mir wenn mir nicht passt dass sie tagsüber die Anlage abschließt wenn sie nicht da ist solle ich doch meinen Kram packen und abhauen.
                Das habe ich auch gemacht, eine schriftliche Kündigung in der ich ihr Angebot außerhalb der Kündigungsfrist zu gehen annahm.
                Leider stand aber im Vertrag dass mündliche Nebenanreden keine Gültigkeit haben und die SB hat sich rausgeredet, sie habe sowas nie gesagt und versucht zwei Monatsmieten einzuklagen.
                Ich habe mir einen Anwalt genommen und es lief auf einen Vergleich hinaus.

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                • carolinen
                  • 11.03.2010
                  • 3563

                  #9
                  Zitat von Redlight Beitrag anzeigen
                  J Mich interessiert es nur im allgemeinen, man kann es ja auch auf andere Mietverhältnisse übertragen.
                  Wenn Du jetzt aus einer Beantwortung zu Deinem Problem auf Mietrecht in Bezug auf Wohnungen und Geschäftsräume schliessen willst, bin ich mir sehr sicher, dass Du das nicht tun kannst bist.

                  Da hat ein Mieter immer bis zum Tag X gemietet und da kann der Vermieter vom Mieter keinerlei andere Regelungen "einfordern". Ist man als Vermieter an dem Tag des Endes eines Mietverhältnisses nicht da, hat man Pech gehabt und muss sich wen anders als Vertretung organisieren. Der Mieter hat ein Recht auf Nutzung bis Vertragsende. Willigt er ein, dass die Übergabe eher ist, ist das Goodwill seinerseits. Ob man ihm als Vermieter das vergütet oder nicht, ist die dann Verhandlungssache.

                  Ich hatte es im Bekanntenkreis schonmal, dass ein Umzug berufsbedingt schneller notwendig war als der Kündigungszeitpunkt für die Wohnung. Der Vermieter wollte Mieter (auch verständlich) nicht eher aus Vertrag entlassen. Darauf hat der Mieter sich entsprechend eingestellt. Es tauchte dann aber beim Vermieter ein potentieller Nachmieter auf, der vor Ablauf des alten Mietverhältnisses rein wollte. Der Mieter war nun aber sauer und Prinzipienreiter, dass ihm auch die zusätzliche Miete egal war und er auf Erfüllung des Vertrages bestand. Nachmmieter damit weg. Übergabe fand am Monatsletzten statt und Wohnung stand danach noch 2 Monate leer.

                  Die Moral von der Geschicht': vernünftig sprechenden kann geholfen werden...



                  (ich habe den Eingangspost wohl etwas verkehrt gelesen und gedacht, die Einstellerin hatte am Monatsende keine Zeit...)
                  Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                  Kommentar

                  • Furioso-Fan
                    • 12.08.2004
                    • 10945

                    #10
                    Stimmt: der Passus "mündliche Nebenabreden" könnte bedeutsam sein.
                    Dann würde ich aber um 23.59 ausziehen oder in der letzten Minute der Öffnungszeiten.

                    Kommentar

                    • silas
                      • 13.01.2011
                      • 4024

                      #11
                      Carolinen hat es in ihrem ersten Post auf den Punkt gebracht.

                      Welche Formulierung steht denn nun genau in Deinem Vertrag?

                      - 4 Wochen Kündigungsfrist? Dann endet bei fristgerechter Kündigung am 01.12. Genau am 29.12.
                      - 4 Wochen zum Monatsende, dann erfolgt die fristgerechte Kündigung auch noch am 03.12.

                      Daraus ergeben sich dann auch die Zahlungen / Abzüge.

                      Zweiter Aspekt: Wenn Dir als SB ein vorzeitiger Auszug angenehmer ist (Grund ist vollkommen wurscht), steht Dir auch vor Ablauf des Kuendigungszeitraumes eine freie, vermietbare Box zur Verfuegung. - Normalerweise darf der Einsteller bis zur letzten Minute die Box nutzen, wann er umstallt obliegt ihm.

                      Ganz menschlich gesehen: Eventuell entstehen dem Einsteller im neuen Stall, beim Aufstallen vor eigentlichem Vertragsbeginn auch zusaetzliche Kosten..... Wuerde der Einsteller aus eigenem Antrieb vorAblauf der Kuendigungsfrist gehen, ist es nochmal eine andere Situation.

                      In meinen Augen hast Du mit Deinem "Wunschtermin" diese Situation ueberhaupt erst geschaffen.

                      Schon viel zu viele Gedanken ueber 15,50 €.
                      Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                      Kommentar

                      • Redlight
                        • 07.06.2010
                        • 1802

                        #12
                        Ja, mir geht's auch nicht, wie schon oft genug beschrieben um diesen lächerlichen Betrag :-D streiten tue ich deswegen erst recht nicht. Ich wollte nur die Rechtsgrundlage wissen.

                        Im Grunde mein Problem, nie Geld zu nehmen wenn die Einsteller zT 1 Woche früher einziehen. Kann man dann im Gegenzug halt nicht erwarten, dass die dann bei 3 Tagen die sie vorher ausziehen ebenfalls fünfe gerade sein lassen. Ich finde sowas ehr lächerlich, aber gut. Kann natürlich sein, dass der nächste SB für diese 3 Tage Extrageld von ihr möchte. Nun, sie hätte mich ja ansprechen können.

                        Lassen wirs hier gut sein - die Mühe lohnt nicht *lach*
                        Danke für eure Meinungen :-)

                        Kommentar


                        • #13
                          Ich bin mal 12 Tage später eingezogen als vereinbart.
                          Da ich zum 1. Unterschrieben habe, war für mich klar, dass ich den vollen Monat bezahle.
                          Der Stallbesitzer hat mir von sich aus 12 Tage zurücküberwiesen.

                          Anstatt sie zum 28. rauszuschmeißen, hätte ich ihr angeboten bis zum 2. zu bleiben.

                          Kommentar

                          • Redlight
                            • 07.06.2010
                            • 1802

                            #14
                            Du - unsere Einsteller wissen, dass wir über Sylvester weg sind und das ich bei Ein- und Auszug dabei sein möchte und muss. Fair ist, einen Stallwechsel zu sagen sobald man Bescheid weiss und das wenns geht persönlich. Dann kann man auch alles beschnacken. Sie hat mir die Kündigung in den Briefkasten geworfen.

                            Sie hätte ja auch länger bleiben können - es ging ja nur direkt um den Termin Jahreswechsel. Ich habe noch nicht mal mehr gesagt, dass sie für die angehängten Tage nach Jahreswechsel bezahlen muss. Ich bat sie lediglich davor oder danach zugehen, aber bitte nicht, wenn wir nicht da sind. Ich habe sie also in keinster Weise rausgeschmissen.

                            Im Grunde ist es auch meine Schuld - nur weil ich grosszügig bin und teilweise über das vertragliche hinweg sehe und vieles nicht berechne, kann ich natürlich nicht automatisch erwarten, dass diese Haltung erwiedert wird. Ich habe sie als sie kam etliche Tage umsonst früher einziehen lassen, ihr Pferd regelmässig dem TA und dem Schmied vorgestellt und umgedeckt wenn sie es vergessen hatte. Alles natürlich kostenlos, ist ja klar. Das einzige was ich dafür erwarte ist Ehrlichkeit und Fairness.
                            Zuletzt geändert von Redlight; 19.12.2013, 23:23.

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