Ungewollte Herdenzusammenführung -> verletztes Pferd

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  • Syrah
    • 01.05.2009
    • 1741

    #21
    Ich denke, es geht um's Prinzip und nicht um die Schadenssumme. Es hätte ja auch bedeutend mehr passieren können, da wäre es schon mal interessant, zu erfahren, wer rein prinzipiell haftet. Unabhängig davon, was die TE nun draus macht...
    Of course, they say every atom in our bodies was once part of a star. Maybe I'm not leaving... maybe I'm going home.
    www.gestuet-hilken.de

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    • Angel172005
      • 09.11.2007
      • 2677

      #22
      Genau, es geht ums Prinzip, egal ob 150€ oder 1500€...

      Leider kann ich frau Müller-Klein keine PN schicken. Wie läuft das hier denn normalerweise?
      https://www.facebook.com/hltponys & https://www.facebook.com/hltfotografie

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      • Redlight
        • 07.06.2010
        • 1802

        #23
        Sie hat mal irgendwo ihre EMail hinterlegt, da musst du hinschreiben.

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        • Müller-Klein
          • 01.01.2000
          • 162

          #24
          Hallo !

          Für eine Betriebshaftpflicht sehe ich hier keinen Ansatzpunkt. Wenn kommt nur die Haftpflichtversicherung des schädigenden Pferdes in Betracht. Da die Pferde miteinander "gekämpft" haben, ist dies ein klassischer Fall der Verwirklichung eigener Tiergefahr. Hätte sich das Pferd nicht gewehrt, hätte Ihr Wallach auch nicht wieder zugebissen. Hätte er die Stute in Ruhe gelassen, hätte sich Ihr Wallach nicht gezwungen gefühlt noch einmal zuzubeissen.... Wenn wird die Haftpflicht nur 50 % des Schadens zahlen, da die Pferde in Interaktion standen und sich auf beiden Seiten Tiergefahr verwirklicht hat.

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          • Angel172005
            • 09.11.2007
            • 2677

            #25
            Vielen lieben Dank für die Antwort und Erklärung!

            Und diese 50:50-Regelung zählt auch, wenn unser Wallach nur 2 kleine Macken hatte, weil der andere Wallach die Stute nicht in Ruhe gelassen hat und er nur wegen diesem Verhalten weiter zugebissen hat?
            https://www.facebook.com/hltponys & https://www.facebook.com/hltfotografie

            Kommentar

            • Müller-Klein
              • 01.01.2000
              • 162

              #26
              Ja, das gilt auch dann. Es kommt nur darauf an, ob sich bei dem geschädigten Tier auch eine eigene Tiergefahr verwirklicht hat. Das ist nach Ihren Schilderungen der Fall, beide Pferde haben miteinander gerangelt, sich gebissen etc. Es kommt nicht darauf an, wer schwerer verletzt ist !

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