Ich denke, es geht um's Prinzip und nicht um die Schadenssumme. Es hätte ja auch bedeutend mehr passieren können, da wäre es schon mal interessant, zu erfahren, wer rein prinzipiell haftet. Unabhängig davon, was die TE nun draus macht...
Ungewollte Herdenzusammenführung -> verletztes Pferd
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Of course, they say every atom in our bodies was once part of a star. Maybe I'm not leaving... maybe I'm going home.
www.gestuet-hilken.de
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Hallo !
Für eine Betriebshaftpflicht sehe ich hier keinen Ansatzpunkt. Wenn kommt nur die Haftpflichtversicherung des schädigenden Pferdes in Betracht. Da die Pferde miteinander "gekämpft" haben, ist dies ein klassischer Fall der Verwirklichung eigener Tiergefahr. Hätte sich das Pferd nicht gewehrt, hätte Ihr Wallach auch nicht wieder zugebissen. Hätte er die Stute in Ruhe gelassen, hätte sich Ihr Wallach nicht gezwungen gefühlt noch einmal zuzubeissen.... Wenn wird die Haftpflicht nur 50 % des Schadens zahlen, da die Pferde in Interaktion standen und sich auf beiden Seiten Tiergefahr verwirklicht hat.
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