Sorry - warum bin ich Premium und hier äußert sich kein RA..?
verletztes Pferd - Rechtslage?
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Es sind doch Ferien da arbeitet doch keiner freiwillig .Wer uns besuchen möchte kann das hier tun http://reitpony.de.to
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Die Politik macht es doch vor ,warum dann nicht alleWer uns besuchen möchte kann das hier tun http://reitpony.de.to
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Zitat von Hamburger Wappen Beitrag anzeigenFerien sind ja bald zu endeWer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.
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Die Kosten für den Tierarzt muss, wenn der Eigentümer nicht erreichbar ist und es sich um eine Behandlung in seinem Sinne handelt, der Eigentümer bezahlen. Es handelt sich um eine sog. Geschäftsführung ohne Auftrag. Erforderlich ist, dass der Eigentümer nicht zeitnah befragt werden konnte, es sich also um eine gewisse Notsituation gehandelt hat. Dies kann man wohl bejahen.
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Vielen Dank!
Es geht aber im Grunde mehr darum, dass der SB überhaupt an der Sache Schuld sein soll, da die Einsteller der Meinung sind es wäre gar nicht erst so weit gekommen, wenn täglich genau nachgesehen worden wäre. Die Einsteller meinen, Urlaub hin oder her, das wäre die Aufgabe des SB gewesen.
Das Pferd ist erst seit letzter Woche gesund, solange musste behandelt werden. Die Einsteller überlegen offenbar nach Aussage anderer Einsteller, den SB wegen Verletzung der "Aufsichtspflicht" anzuzeigen.
Muss denn sowas auch vertraglich geregelt werden? Der SB kann doch nicht für alles verantwortlich gemacht werden. Es gibt Ställe mit über 60 Einstellern...man kann doch nicht jedes Pferd von oben bis unten begucken...
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Der SB ist nicht für die Gesundheit der Pflege verantwortlich, der übernimmt aber nach herrschender Rechtsprechung (es gibt auch andere Auffassungen) die Obhut über das Tier. Wenn das Tier nun in seiner Obhut erkrankt, dann ist muss der jeweils geschlossene Vertrag analysiert werden. Was ist genau Gegenstand des Vertrages in dem konkreten Fall. Jeder Einstellvertrag hat doch andere Rechte und Pflichten. Man kann diese Frage nicht pauschal beantworten. Verletzt sich das Pferd, dann stellt sich die Frage, ob sich der SB entlasten kann, wenn nach dem Vertragsinhalt von einem entgeltlichen Verwahrvertrag auszugehen ist. Wenn das Pferd "eigenmächtig" an Mauke erkrankt, dann muss der Vertrag analysiert werden, inwieweit der Stallbetreiber hier handeln muss. Steht im Vertrag, dass der SB auf Kosten des Einstellers einen Tiearzt rufen darf, dann muss er das auch tun, wenn die Erkrankung schlimm ist und der Einsteller nicht erreicht werden kann.
Man wird hier keine pauschale Antwort, die auf alle Verträge passt, stellen können. Man muss sich immer den konkreten Vertrag ansehen und wie es in der Vergangenheit in ähnlich gelagerten Fällen gehandhabt wurde.
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