verletztes Pferd - Rechtslage?

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  • Redlight
    • 07.06.2010
    • 1802

    verletztes Pferd - Rechtslage?

    Folgender Vorfall:

    Eine Einstellerin und ihre Freundin haben ihre Pferde in einem Offenstall einer Reitanlage untergestellt. Täglich oder auch abwechselnd schauen Sie nach ihren Pferden.

    Dem SB fällt auf, dass das Pferd plötzlich lahmt. Er geht hin und entdeckt eine entzündete, unbehandelte Mauke in der Fesselbeuge und am Kronrand aus der zähflüssiger Eiter heraustritt. Das Bein ist dick. Er ruft die Besitzerin/Einstellerin an. Diese befindet sich im Urlaub. Auch ihre Bekannte befindet sich im Urlab und kann nicht kommen.

    Der SB ist sauer, da er nicht von der Abwesenheit in Kenntnis gesetzt wurde und die Behandlung der Wunde/Pflege des Pferdes/Verabredungen mit dem TA übernehmen muss. Wie sich herausstellt, waren die Besitzer schon seit 14 Tagen im Urlaub und kommen erst in 6 Wochen wieder, sind also insgesamt 8 Wochen nicht da. Demnach muss der SB bis zur Gesundung des Pferdes / dem Zurückkehren der Besitzerin die Pflege des Pferdes übernehmen. Das ein TA herangerufen wird ist mit der Besitzerin abgesprochen.
    Der SB ist davon ausgegangen, dass täglich jemand bei dem Pferd war weil niemand Bescheid gesagt hat. Er könne nicht täglich zu jedem Pferd gehen und es von oben bis unten begutachten, ob denn alles ok wäre. Für die Gesundheit und solche Verletzungen letztendlich und deren Behandlung wären die Besitzer selbst verantwortlich. Ausser, so sagt er, wenn er vom Urlaub gewusst und die Pflege für das Pferd übernommen hätte (was er sich hätte bezahlen lassen, da dann Vollpension).

    Die Einsteller sind sauer, weil sie erwarten, dass der SB für die Gesundheit der Pferde verantwortlich ist. Daher hätten sie ihn auch nicht in Kenntnis setzen müssen, dass gar niemand von ihnen täglich nach dem Pferd sieht. Sie wären ihm keine Rechenschaft schuldig. Er hätte täglich ganz genau nach dem Pferd schauen und somit die Mauke rechtzeitig erkennen müssen. Das wäre selbstverständlich.

    Wer zahlt denn nun, sollte der Streit eskalieren, die Tierarztkosten?
    Wie ist genau die rechtliche Lage?
    Ein SB kann doch nicht jedes Pferd täglich von oben bis unten kontrollieren...
    Zuletzt geändert von Redlight; 12.07.2013, 20:43.
  • countess
    • 20.02.2008
    • 2256

    #2
    Also bitte! Wie kommt man auf die Idee, 8 Wochen in Urlaub zu fahren und dem SB nicht Bescheid zu geben.Soll der Stallbesitzer das denn riechen können, wenn bisher täglich jemand nach dem Pferd geschaut hat? Und wieso sollte der SB die Tierarztkosten übernehmen müssen? Im Gegenteil. Ich bin der Meinung, für die Pflege des kranken Pferdes kann der Stallbesitzer Kosten geltend machen.Oder steht im Vertrag, dass der Stallbesitzer täglich den Gesundheitszustand der Pferde überprüft?

    Kommentar

    • Redlight
      • 07.06.2010
      • 1802

      #3
      Nein, steht nicht im Vertrag. Ich kenne das so auch nicht und würde immer, wenn ich verreise, Bescheid geben und jemanden bitten nach meinem Pferd zu sehen. Ich bin auch erschrocken und habe mich gefragt, wie hier denn eigentlich die Rechtslage ist. Die Einsteller sehen das total anders, quasi so, als hätte der SB seine Aufsichtspflicht verletzt.
      Man kann sogar Urlaubspflege dort buchen - aber dann kostet das natürlich etwas ;-)
      Zuletzt geändert von Redlight; 12.07.2013, 21:31.

      Kommentar

      • falko01
        • 07.04.2008
        • 543

        #4
        unglaubliche Geschichte...Da muss man sich fragen, warum die Menschen sich Pferde anschaffen, wenn sie sich eh nicht kümmern. Für mich ist es unvorstellbar, das ich nicht jeden Tag nach meinem Pferd schaue. Dann noch für 8 Wochen in Urlaub fahre und dem SB nicht bescheid sage, unglaublich.

        Das grenzt schon an Tierquälerei. So wollte man auf gut dünken die Urlaubspflege wohl sparen. Dann sich noch beschweren, ungalublich

        Kommentar

        • max-und-moritz
          • 04.06.2006
          • 3441

          #5
          Hallo,

          ich bin von Einstellern weiß Gott einiges gewöhnt, aber sowas ist mir noch nicht untergekommen...!

          8 (!!!) Wochen weg fahren und keinen Pieps sagen, das ist schon - ähmmm... - toll.

          Dann noch zu allem Überfluß frech werden setzt dem Ganzen die Krone auf! Ich würde das Pferd versorgen, die Kosten in Rechnung stellen und sobald ich die Kohle habe hätten die die Kündigung.

          Mit solchen Leuten muß man echt nicht zusammenarbeiten.

          Viele Grüße, max-und-moritz
          Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

          Kommentar

          • countess
            • 20.02.2008
            • 2256

            #6
            Zitat von max-und-moritz Beitrag anzeigen
            Hallo,

            ich bin von Einstellern weiß Gott einiges gewöhnt, aber sowas ist mir noch nicht untergekommen...!

            8 (!!!) Wochen weg fahren und keinen Pieps sagen, das ist schon - ähmmm... - toll.

            Dann noch zu allem Überfluß frech werden setzt dem Ganzen die Krone auf! Ich würde das Pferd versorgen, die Kosten in Rechnung stellen und sobald ich die Kohle habe hätten die die Kündigung.

            Mit solchen Leuten muß man echt nicht zusammenarbeiten.

            Viele Grüße, max-und-moritz
            So isses!

            Kommentar

            • Redlight
              • 07.06.2010
              • 1802

              #7
              Ja, sehe ich genauso.

              Die Frage ist aber: wir sind nun alle der Meinung, dass der SB hier nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Aber würde das ein neutraler Richter auch so sehen? Sowas kann auch auch mal schlimm ausgehen. Und bei solchen Einstellern bekommt man schnell mal ne Klage an den Hals...

              Kommentar

              • max-und-moritz
                • 04.06.2006
                • 3441

                #8
                ...der SB läßt das Pferd ja nicht sterben, so wie ich es sehe geht es "nur" um die Kosten für die Behandlung. Den TA hätte die Besi wohl ohnehin zahlen müssen, und daß man seine Arbeitszeit in Rechnung stellt ist doch in Ordnung.

                Da bin ich gespannt wie das weiter geht, halt uns auf dem Laufenden!
                Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                Kommentar

                • countess
                  • 20.02.2008
                  • 2256

                  #9
                  Ja ich auch! Wer soll denn entscheiden, wie in Notfällen zu verfahren ist, zb wenn über eine evtl. Kolikop entschieden werden muss? Das muss doch vorm Urlaub abgeklärt sein!

                  Kommentar

                  • Redlight
                    • 07.06.2010
                    • 1802

                    #10
                    ...tja...einige Leute kann man nicht verstehen. Das Pferd der anderen bekommt wohl etwas dicke Augen wegen der Fliegen - und der SB kommt nicht an die Sachen ran weil Spint abgeschlossen. Nun muss er auch noch von sich Halfter und Fliegenschutz nehmen. Da würde ich durchdrehen...

                    Kommentar

                    • max-und-moritz
                      • 04.06.2006
                      • 3441

                      #11
                      Zitat von countess Beitrag anzeigen
                      Ja ich auch! Wer soll denn entscheiden, wie in Notfällen zu verfahren ist, zb wenn über eine evtl. Kolikop entschieden werden muss? Das muss doch vorm Urlaub abgeklärt sein!
                      Für Notfälle, in denen niemand erreichbar ist, habe ich mit meinem Einstellern folgende Vereinbarung: ich mache mit dem Pferd das, was ich mit meinen eigenen auch machen würde.

                      Das heißt dann so viel wie daß ich bei mehr als z. B. einem tränenden Auge, einer mittleren Schramme oder einer leichten Lahmheit den TA hole.

                      Die zu entscheidende Kolik-OP werde ich nochmal ansprechen, danke Countress, für den Hinweis. Gott sei Dank bekommt man im Handy-Zeitalter innerhalb einer erträglichen Zeit fast jeden an die Strippe, aber wie wir alle wissen sitzt der Teufel im Detail...!

                      Meine Einsteller haben sich in den letzen 2 Jahren so zu sagen erneuert, da muß ich nachhaken wie bei der aktuellen Belegschaft zu verfahren ist.

                      Viele Grüße, max-und-moritz
                      Zuletzt geändert von max-und-moritz; 14.07.2013, 07:27.
                      Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                      Kommentar

                      • Bohuslän
                        • 26.03.2009
                        • 2442

                        #12
                        Ich habe eine entsprechende Regelung in meinen Einstellverträgen.

                        Der Betrieb kann im Namen des Einstellers einen Tierarzt bestellen, wenn die Hinzuziehung erforderlich ist. In nicht dringenden Fällen ist die Zustimmung des Einstellers einzuholen
                        Es ist absichtlich sehr frei formuliert. Bisher haben es alle anstandslos unterschrieben
                        http://www.reutenhof.de

                        Kommentar


                        • #13
                          Krass! Handhaben wir auch so, dass im Einstellvertrag geregelt ist. Leute gibt es oder?

                          Kommentar

                          • Redlight
                            • 07.06.2010
                            • 1802

                            #14
                            Sowas steht auch im Vertrag, mit TA und Schmied. Ich bin mir trotzdem nicht sicher, wie es gesetzlich aussieht. Man kann viel vertraglich regeln - wenn der Gesetzgeber das andere sieht ist's schnurz.

                            Es geht ja hier nicht darum, dass kein TA geholt werden durfte sondern darum, dass diese Verletzung bei täglicher Kontrolle gar nicht in dem Maße entstanden wäre, und wer nun letztendlich dafür verantwortlich ist.

                            Die Einsteller haben kein Problem, dass ein TA gekommen ist - sie finden aber, dass der SB Schuld an der Sache an sich trägt. Noch ist nichts gekommen (sind ja noch verreist), aber wer weiß ob sie dann logischer Weise Geld einklagen wollen.

                            Finde ich für den eigenen Stall mal wichtig zu wissen. Bricht sich auf meinem Grund und Boden jemand ein Bein, bin ich ja lustiger Weise auch dafür verantwortlich so weit ich weiß.
                            Zuletzt geändert von Redlight; 15.07.2013, 05:09.

                            Kommentar

                            • silas
                              • 13.01.2011
                              • 4024

                              #15
                              Aus praktischer Erfahrung:

                              Der SB ist berechtigt den TA oder den Schmied zwecks Erstversorgung und im Notfall auf Kosten des Pferdeeigentúmers zu beauftragen.

                              Weitergehende Entscheidungen sollten dann nur in Absprache mit dem Pferdeeigentuemer erfolgen. Im akuten Notfall, wenn Eigentuemer nicht zu erreichen, wird unter den ethischen Gesichtspunkten gemeinsam mit dem TA vorort entschieden.

                              Beide Varianten schon erlebt, in der worst-case-Variante wurde danach per Anwalt kommuniziert, SB und TA bekamen Recht.

                              Wer sein Pferd (immerhin ein Lebewesen) in einem Pensionsbetrieb einstallt, ist nicht von jeder Verantwortung befreit. Zumindest eine Erreichbarkeit, oder eine Absprache, was bei Nichterreichbarkeit zu tun ist, muss gewaehrleistet sein.

                              Bei den beiden Herrschaften ist lediglich die Kuendigung angebracht.
                              Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                              Kommentar

                              • Arielle
                                • 23.08.2010
                                • 2852

                                #16
                                Schön, wenn das Recht mit dem gesunden Menschenverstand übereinstimmt!
                                http://www.zuechtergewerkschaft.com/

                                Kommentar

                                • carolinen
                                  • 11.03.2010
                                  • 3563

                                  #17
                                  Auf die Idee käme ich gar nicht ! Wenn Urlaub, dann wissen im Stall diejenigen, die es angeht, Bescheid. Handy ist mit und an. An der Box Zettel mit gewuenschtem TA und noch einer Telefonnummer einer Perdon meines Vertrauens, von der ich weiß, sie entscheidet, wie ich...
                                  Es gibt auch immer wenigstens einen, der das Pferd einmal täglich von nahem sieht. Wird da Ei etwas übersehen - kann ich mich ja auch nicht von freisprechen- dann ist das so und die Folgekosten würde ich bestimmt nicht weiterberechnen.

                                  Mal abgesehen - Wo gibt es 8 Wochen Urlaub ? Da würde ich wohl auch arbeiten ;-)
                                  Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                                  Kommentar


                                  • #18
                                    Also wer einen Schaden geltend machen will, muss den doch meines Wissens erstmal glaubwürdig geltend machen und wer will voraussagen, dass der Zustand zu verhindern gewesen wäre, wenn es früher aufgefallen wäre? Außerdem wird bestimmt auch auf die Qualifikation des SB gesehen...

                                    Kommentar

                                    • Redlight
                                      • 07.06.2010
                                      • 1802

                                      #19
                                      ...doch, tatsächlich 8 Wochen. Keine Ahnung - evtl ja unbezahlten Urlaub.

                                      Kenne ich auch so - Zettel ad Spint etc. Naja, mal schauen ob da noch mal was kommt, bin auch sehr gespannt.

                                      Kommentar

                                      • Redlight
                                        • 07.06.2010
                                        • 1802

                                        #20
                                        Wäre sehr schön, wenn sich einer der Rechtsberater einmal äußern könnte :-)

                                        Kommentar

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