Fehldiagnose und fehlende Erstversorgung

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  • Redlight
    • 07.06.2010
    • 1802

    Fehldiagnose und fehlende Erstversorgung

    Ein sehr guter prämierte Hengstjährling hat sich auf der Weide verletzt. Es war in der Nüster ein tiefer rechtwinkliger Riss und das linke Vorderbein war vom Brustbereich an nach unten hin stark geschwollen.
    Dem hinzugezogenen Tierarzt erklärte ich sofort meine Bedenken, das Bein könnte angebrochen sein. Darauf ging er gar nicht weiter ein. Es wurde ein Vollnarkose gemacht, kleine Stellen gefunden aus denen Eiter kam und Diagnose Einschuss gestellt. Der Jährling bekam eine Antibiotika Spritze. Die Stellen wurden weder gespült, noch nachgesehen wie tief die Wunden sind. Es wurde auch nicht geröngt. Es wurde auch kein verband angelegt, ich sollte mit Tonerde einreiben.
    Zu der Nüster sagte der Tierarzt, der Riss würde nicht durchgehen (ins Maul) und müsste so verheilen. Man könne das nicht nähen.
    Am nächsten Tag dieselbe Prozedur . Ich teilte wieder meine Besorgnis mit da das Bein nicht besser aussah, die Nüster erst recht nicht. Der Tierarzt griff den Jährling zudem noch an der verletzten Nüster um das Bein besser zu begutachten. (Da der Jährling stieg vermute ich, dass darauf hin die Nüster noch weiter eingerissen ist, denn später in der Klinik lag der Knorpel frei und der Riss ging durch ins Maulinnere. ) Es folgte wieder Vollnarkose und ich fragte, ob denn da nicht was drin stecken könnte. Erst daraufhin sagte der Tierarzt, dass könne er so nicht ausschliessen, aber das bekommen wir mit spülen hin, und untersuchte wie tief die Wunde eigentlich ist. Erst jetzt spülte er mit Kochsalzlösung, und es kam nichts zurück.
    Ich habe die Behandlung abgebrochen um in die Klinik zu fahren, obwohl der Tierarzt meinte, das ginge auch so. Für beide Tage war eine Helferin bei mir, die die Vorgänge bezeugen kann.
    In der Klinik musste die Nüster mit 9 Stichen genäht werden, nach einer Woche geöffnet und ein Teil des Nasenknorpels entfernt werden. Die Nüster heilt nicht mehr und es ist nicht ganz klar, ob die Entzündung überhaupt noch in den Griff zu bekommen ist und der Jährling daran evtl noch eingeht, da die Erstversorgung fehlte. Die Wunde ist zu alt. Zudem ist das Problem, dass der Knrorpel frei lag und der Riss durchging.
    das bein wurde geröngt und eine Kerbe im Knochen entdeckt. Daraufhin wurde das Bein aufgeschnitten und viele kleine Knochensplitter entfernt. Der Hauptknochen wurde geglättet und es sollen keine bleiben Schäden zurückbleiben. Die Wunde heilt gut, Problem ist nur die Nase.
    Meine Frage: die Klinikkosten sind mittlerweile schon sehr hoch und es ist noch kein Ende in Sicht. Habe ich eine Möglichkeit diesbezüglich eine Kostenerstattung zB über die Versicherung des Tierarztes oder eben ihm selbst zu verlangen? Die komplette Fehleinschätzung, fehlendes Röntgen trotz meiner Bedenken, fehlende Erstbehandlung der Nüster, herauszögern und rumtüddeln um gut zwei Tage - alles Dinge, die einer auf Pferde spezialisierten Praxis meiner Meinung nach nicht in dem Maße passieren dürfen.
  • Super Pony
    • 05.11.2011
    • 5012

    #2
    Ja. Gegen solche Kunstfehler sind die versichert
    http://www.super-pony.de

    Kommentar

    • Redlight
      • 07.06.2010
      • 1802

      #3
      Wird aber wohl kein nettes Gespräch denke ich. Freiwillig bemüht man seine Versicherung ja nicht gern...bin normaler Weise auch kein Stänkerhannes, aber da ist doch einiges nicht rund gelaufen. Ist das denn "reell" sowas anzusprechen und eine Beteiligung an den Kosten zu erwarten? Die Klinik sagt halt, die Wunden waren nicht mehr frisch, daher die grossen Probleme. Trotz auffrischen der Wunden kein Erfolg. Der Jährling steht jetzt 14 Tage in der Klinik.
      Zuletzt geändert von Redlight; 07.05.2013, 21:31.

      Kommentar

      • Super Pony
        • 05.11.2011
        • 5012

        #4
        Also angenehm ist das nicht, aber bevor er dich und weitere Kunden dadurch verliert...
        http://www.super-pony.de

        Kommentar


        • #5
          Gottlob habe ich keine Erfahrung mit einem so gelagerten Fall aber es tut mir sehr leid, dass es offenbar sehr schlecht aussieht mit Deinem Jährling
          An Rat kann ich Dir nur geben, zunächst mal mit Deinem Haus-TA ein Gespräch zu führen und ihm Deine Sicht der Dinge zu schildern. Ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht lässt sich wenn überhaupt vermutlich nur mit einem Sachverständigen-Gutachten klären lassen. Bevor Dein Haus-TA nicht Gelegenheit hatte zu Deiner Sicht der Dinge Stellung zu nehmen würde ich allerdings gar nichts unternehmen. Eine Ferndiagnose kann in dem Zusammenhang niemand stellen, auch kein anderer TA oder Gutachter. Dazu muss man die Sachlage schon sehr gründlich untersuchen. Vielleicht findet sich eine gütliche Einigung, ich bin sicher, dass auch Dein Haus-TA daran interessiert ist. Wichtig ist, bei solchen Gesprächen sachlich zu bleiben was nicht immer gelingt weil ja nicht 'nur' eine Menge Geld sondern auch Emotionen im Spiel sind.
          Ich drücke Dir die Daumen für einen besseren Heilverlauf als bisher.

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          • Redlight
            • 07.06.2010
            • 1802

            #6
            Da es eine Gemeinschsftspraxis ist, habe ich schon gleich am nächsten Tag nachdem ich in der Klinik war meine Sicht der Dinge geschildert. Ich werde einfach noch mal mit denen sprechen sobald ich den Kerl heil Zuhause habe. Bisher waren die sehr nett.

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            • max-und-moritz
              • 04.06.2006
              • 3441

              #7
              Dokumentier alles was zu dokumentieren ist, Fotos etc.

              Hast ne Rechtschutzversicherung?

              Wenn Du den TA verklagen willst mußt Du Dich auf ne lange Geschichte einrichten, ich habe sowas hinter mir, das war nicht lustig - aber ich würde es trotzdem wieder machen.

              Viele Grüße, max-und-moritz
              Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

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              • Müller-Klein
                • 01.01.2000
                • 162

                #8
                In solchen Fällen muss man genau schauen, wo der Schaden liegt. Welche Kosten wären entstanden, wenn er sofort in die Klinik überwiesen hätte (was wohl geboten war). Es spricht alles für einen Behandlungfehler. Erstattet werden müssen aber nur die Mehrkosten, die oft schwierig zu bestimmen sind. Sollte der Jährling nicht wieder werden stellt sich die Frage, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt, dann kehrt sich die Beweislast. D.h. der Tierarzt muss beweisen, dass der Jährling auch bei sofortiger Behandlung nicht wieder geworden wäre. Ist es (das muss ein Sachverständiger beurteilen) ein einfacher Behandlungsfehler, muss der Patienteneigentümer beweisen, dass das Pferd wieder vollständig gesund geworden wäre, hätte man sofort operiert.

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