Zitat von Tanja22
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Wie gesagt, ich finde das vom rechtlichen Standpunkt im Zusammenhang mit dem Arzneimittelgesetz nicht o.k.
Aber ich finde die Gewinnerzielungsabsicht für eine erbrachte DL in Ordnung. Darin sind hier wie gesagt beiinhaltet: Beschaffen der WK, Auslegen des Geldes (Geld ist gebunden bis alle (?!) bezahlt haben), Risiko falls das Unternehmen bei dem man bestellt hat nicht liefert, Verabreichung der WK, Risiko der Verletzung bei Verabreichung der WK, dem Besitzer wird abgenommen, sich Termine zu merken und einzuhalten, dann ein wichtiger und sicher nicht sehr schnell zu erledigender Punkt: Dem Geld bei den Einstellern hinterherrennen (kostet auch Zeit).
Was steht denn in der TA Gebührenordnung für Verabreichung von Wurmkur ?
Und wieviel der Herr tatsächlich bei dem Unternehmen, bei dem er gekauft hat, für die einzelne WK bezahlt hat, sind doch nur Annahmen - oder habe ich eine Info der Erstellerin überlesen ?
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