Stallbesitzer gibt Wurmkur aus Holland

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  • carolinen
    • 11.03.2010
    • 3563

    #61
    Zitat von Tanja22 Beitrag anzeigen
    Ich denke auch nicht, dass es hier der Einstellerin um 2,50€ geht, die der Stallbesi vielleicht für seinen Aufwand extra berechnet.
    Das hat die Einstellerin ja auch nicht geschrieben, sondern wer anders hier.

    Wie gesagt, ich finde das vom rechtlichen Standpunkt im Zusammenhang mit dem Arzneimittelgesetz nicht o.k.
    Aber ich finde die Gewinnerzielungsabsicht für eine erbrachte DL in Ordnung. Darin sind hier wie gesagt beiinhaltet: Beschaffen der WK, Auslegen des Geldes (Geld ist gebunden bis alle (?!) bezahlt haben), Risiko falls das Unternehmen bei dem man bestellt hat nicht liefert, Verabreichung der WK, Risiko der Verletzung bei Verabreichung der WK, dem Besitzer wird abgenommen, sich Termine zu merken und einzuhalten, dann ein wichtiger und sicher nicht sehr schnell zu erledigender Punkt: Dem Geld bei den Einstellern hinterherrennen (kostet auch Zeit).

    Was steht denn in der TA Gebührenordnung für Verabreichung von Wurmkur ?

    Und wieviel der Herr tatsächlich bei dem Unternehmen, bei dem er gekauft hat, für die einzelne WK bezahlt hat, sind doch nur Annahmen - oder habe ich eine Info der Erstellerin überlesen ?
    Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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    • Tanja22
      • 19.08.2004
      • 2360

      #62
      Ach Carolinen, wir spekulieren hier ja eh nur rum, da keiner die genaue Gewinnspanne des Stallbesi kennt.

      Bei angenommen 100 Prozent würde ich es zu hoch empfinden, wenn es weniger wäre, was Du glaube ich annimmst, wäre es vielleicht in Ordnung. Spekulation (oder Spekulatius).

      Aus Spaß:
      TA nimmt laut GOT für das Eingeben von Medikamenten 2,30€. (GOT Nr. 501)

      Beschaffung der Wurmkur= zumeist per Internet bestellt und wenn man eine Flatrate hat kann man den Centbetrag glaube ich nicht ausrechnen.....

      Bezahlung im Vorraus gebe ich Dir Recht, bei versicherten Versand geht der Stallbesi kein Risiko ein.

      Das Verletzungsrisiko beim Verabreichen....da kenne ich mich Haftungsmäßig zu wenig aus. Der Stallbesi müßte dann vielleicht, wie beim TA auch, ersteinmal einen Behandlungsauftrag des Pferdebesitzers haben?

      Und generell müßte er doch, genauso wenn er die Pferde rausbringt, Decken auflegt o.ä. gegen diese Art des Risikos versichert sein. Denke nicht, dass eine Wurmkur geben jetzt unbedingt ein nicht abgedecktes Risiko ist.


      Egal, denke das Thema hat sich erledigt und nun laß uns doch eine schöne Adventszeit verbringen......Hallejulia....

      Kommentar

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