Zitat von Inserinna
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Geeignet dazu, das Eigentum am Pferd, wenn auch nicht zu beweisen, so aber zumindest zu indizieren, wäre zB der Kaufvertrag, der Einstellervertrag (darin ist ja meist festgehalten, dass du dein Pferd einstellst, es wird also niemand vermuten können, der Stallbesitzer sei Eigentümer, wenn du den Einstellervertrag vorlegen kannst) usw.
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