Equidenpass beim Stallbesitzer hinterlegen

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  • Shalom
    • 28.05.2009
    • 839

    #41
    Zitat von Inserinna Beitrag anzeigen
    @ Shalom Ist ja schön und gut,
    aber wenn es keine Eigentumsurkunde (Pferd ohne Papier)gibt ist das sicherlich ein Problem,
    Der Equidenpass kann aber niemals, auch wenn gar keine Eigentumsurkunde vorliegt, dein Eigentum am Pferd zu beweisen, auch dann nicht, wenn du dort als Besitzer eingetragen bist. Ebenso verhält es sich ja auch mit dem Fahrzeugschein eines PKW. Genau dieser Meinung scheinen aber viele Pferdeeigentümer zu sein. Daher rührt wahrscheinlich auch die Angst, die Pässe aus der Hand zu geben.

    Geeignet dazu, das Eigentum am Pferd, wenn auch nicht zu beweisen, so aber zumindest zu indizieren, wäre zB der Kaufvertrag, der Einstellervertrag (darin ist ja meist festgehalten, dass du dein Pferd einstellst, es wird also niemand vermuten können, der Stallbesitzer sei Eigentümer, wenn du den Einstellervertrag vorlegen kannst) usw.
    Zuletzt geändert von Shalom; 26.01.2011, 17:02.
    http://www.magazin-pferderecht.de

    Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

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    • Inserinna
      • 13.04.2002
      • 1470

      #42
      Sorry da habe ich aber schon die unmöglichsten Dinge erleben müssen !
      Deshalb bleibt der Pass doch bei mir und ist immer verfügbar wenn gebraucht ,
      den kriegt keine Fremde Person in die Finger ;o))
      Zuletzt geändert von Inserinna; 26.01.2011, 18:13.
      Avatar: Indian Lady von Perlenglanz x Hessenstein/Kaliber xx/Birkhahn xx

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      • carolinen
        • 11.03.2010
        • 3563

        #43
        Zitat von Inserinna Beitrag anzeigen
        Sorry da habe ich aber schon die unmöglichsten Dinge erleben müssen !
        Deshalb bleibt der Pass doch bei mir und ist immer verfügbar wenn gebraucht ,
        den kriegt keine Fremde Person in die Finger ;o))
        Ich leider auch und das Problem mit der Eigentumsurkunde ist, dass NICHTS darauf zu finden ist, dass es dann ermöglicht, das Pferd, für das die Eigentumsurkunde gilt, eindeutig zu identifizieren !. Meine Pässe verbleiben auch in meinem Zugriff mit der Option des schnellen Zur Verfügung stellen, so denn nöitg. Mit der von mir vorher genannten Ausnahme, bei der aber auch ein absolut funktionierendes Vertrauensverhältnis besteht.
        Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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        • #44
          Mit der Eigentumsurkunde kannst definitiv ein Pferd nicht identifizieren und in Österreich gibts sowas gar nicht.
          Da hat man eben den Kaufvertrag - das wars. Also mit den Autopapieren kann das nicht verglichen werden.
          Der Pferdepass hat für mich daher mehr Wertigkeit. Würde auch nur eine Kopie aus der Hand geben, aber sicher nicht den Original-Pass.
          Die Lösung mit dem 2-Schlüssel kastl System wär natürlich ne Alternative.
          Aber was ist bei nem Einbruch? Pferdepässe sind weg und womöglich noch ein paar dazu passende Pferde. Und ein Pferd mit Pferdepass ist natürlich auch ganz nett verkäuflich. Oder die Pferdepässe allein - sind des öfteren auch ganz praktisch für den Verkauf von div. anderen Pferden, die dann plötzlich ne tolle Abstammung haben. Alles schon da gewesen und usus sowas.
          Zuletzt geändert von Gast; 26.01.2011, 22:22.

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          • Hundeschnautze
            • 07.09.2009
            • 560

            #45
            Zumal ich keine Kaufverträge für meine Pferde besitze und auch noch nie einen Einstellervertrag abgeschlossen habe, so etwas ist bei uns nicht üblich.

            Kommentar

            • Angel
              • 13.11.2003
              • 514

              #46
              Zitat von carolinen Beitrag anzeigen
              Ich leider auch und das Problem mit der Eigentumsurkunde ist, dass NICHTS darauf zu finden ist, dass es dann ermöglicht, das Pferd, für das die Eigentumsurkunde gilt, eindeutig zu identifizieren !....
              Zitat von suznQ Beitrag anzeigen
              Mit der Eigentumsurkunde kannst definitiv ein Pferd nicht identifizieren und in Österreich gibts sowas gar nicht...

              ... Und ein Pferd mit Pferdepass ist natürlich auch ganz nett verkäuflich. Oder die Pferdepässe allein - sind des öfteren auch ganz praktisch für den Verkauf von div. anderen Pferden, die dann plötzlich ne tolle Abstammung haben. Alles schon da gewesen und usus sowas.
              Also was habt ihr denn für Eigentumsurkunden ? Bei unseren steht dort die Lebensnummer des Pferdes drauf, aus der sich dann der Nummernbrand ableiten lässt und neuerdings natürlich auch die Mikrochip-Nummer. Damit ist ein Pferd doch eindeutig identifizierbar ! Und nur mit Pferdepass ohne die zugehörige Eigentumsurkunde lässt sich ein Pferd doch gar nicht verkaufen, zumindest nicht legal. Kann hier allerdings nur für Deutschland sprechen.
              www.sportpferdezucht-niederrhein.de

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              • Diamond Girl
                • 06.06.2010
                • 139

                #47
                Also die FN gibt in ihren "Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von euiden" folgendes vor:

                "§44b Verbot der Übernahme
                Ein Tierhalter darf einen Equiden in seinen Bestand nur dann übernehmen, wenn er von einem Equidenpass begleitet wird. Der Equidenpass hat das Tier also ständig zu begleiten. Hiervon gibt es folgende Ausnahmen:

                - Haltung auf der Weide oder im Stall, wenn der Halter des Equiden den Equidenpass unverzüglich beibringen kann
                - Vorübergehende Verbringung des Equiden zu Fuß, wenn der Halter des Equiden den Pass binnen3 Stunden vorlegen kann
                - Nicht abgesetzte Fohlen, die das Muttertier begleiten
                - Teilnahme an einem Training oder Test im Rahmen eines Wettkampfes oder einer Veranstaltung, für das/den das Wettkampsgelände zu verlassen ist
                - Notsituationen

                Keine Ausnahme gibt es für eine ggf. kurzfristige Befördeurng von Equiden (z.B. Hufschmied oder tierärztliche Behandlung)."

                Quelle: http://www.pferd-aktuell.de/Anlage91...grundlagen.pdf

                Also ich verstehe das so, dass der Pass lediglich bei Einzug des Pferdes in einen Pensionsstall vorgelegt werden muss, aber nicht, dass dieser ständig beim Stallbetreiber vorzuliegen hat. Korrigiert mich gerne, falls ich es falsch verstanden habe, aber es ja auch schon ein wenig Auslegungssache mit dem "ständig zu begleiten"....

                Kommentar

                • angel36
                  • 18.07.2002
                  • 2782

                  #48
                  Ich versteh das so:
                  Halter des Pferdes ist doch der SB, welcher den Pass nach Anstrich 1 "unverzüglich" beibringen können muss - wie soll das gehen, wenn der Pass zuhause beim Besitzer/Eigentümer liegt, der dann vielleicht erst von der Arbeit losfahren, schlimmstenfalls aus dem Urlaub anreisen muss, um ihn dann hinzubringen?
                  Lt. Punkt 2 braucht man den Pass also auf Ausritten nicht mithaben. Auch nicht, wenn man auswärts übernachtet, sofern man nicht weiter als 3h (mit dem Auto) vom Stall weg ist, damit der SB notfalls gleich losfahren kann und den Pass bringen...

                  Ich persönlich habe wirklich kein Problem damit, dass die Pässe meiner Pferde bei der SB im Büro liegen, in einem Schrank, der eigentlich nur den Pferdebesitzern bekannt ist. In diesem Raum ist kein Publikumsverkehr, da geht man wirklich nur rein, wenn man den Pass braucht. Eigentumsurkunde bzw. Papiere habe ich natürlich zuhause!

                  Kommentar

                  • Excalibur
                    • 22.05.2004
                    • 3166

                    #49
                    Zitat von Diamond Girl Beitrag anzeigen
                    "§44b Verbot der Übernahme
                    Ein Tierhalter darf einen Equiden in seinen Bestand nur dann übernehmen, wenn er von einem Equidenpass begleitet wird. Der Equidenpass hat das Tier also ständig zu begleiten. Hiervon gibt es folgende Ausnahmen:

                    - Haltung auf der Weide oder im Stall, wenn der Halter des Equiden den Equidenpass unverzüglich beibringen kann
                    - Vorübergehende Verbringung des Equiden zu Fuß, wenn der Halter des Equiden den Pass binnen3 Stunden vorlegen kann
                    - Nicht abgesetzte Fohlen, die das Muttertier begleiten
                    - Teilnahme an einem Training oder Test im Rahmen eines Wettkampfes oder einer Veranstaltung, für das/den das Wettkampsgelände zu verlassen ist
                    - Notsituationen

                    Keine Ausnahme gibt es für eine ggf. kurzfristige Befördeurng von Equiden (z.B. Hufschmied oder tierärztliche Behandlung)."

                    Quelle: http://www.pferd-aktuell.de/Anlage91...grundlagen.pdf

                    Also ich verstehe das so, dass der Pass lediglich bei Einzug des Pferdes in einen Pensionsstall vorgelegt werden muss, aber nicht, dass dieser ständig beim Stallbetreiber vorzuliegen hat.

                    So würde ich das auch sehen.
                    Wenn man 1-2 mal in der Woche zum Training etc. fährt, wär mir das echt zu blöd jedesmal beim SB klingeln zu gehen (davon abgesehen, ist der auch nicht immer da). Oder morgens um 6 vorm Turnier... der würd sich bedanken

                    Kommentar

                    • rooby94
                      PREMIUM-Mitglied
                      • 08.03.2006
                      • 12634

                      #50
                      Wer würde denn diese Pässe dann kontrollieren?

                      Ich habe einmal im Jahr einen Kontrollbesuch vom Veterinäramt (wegen dem Schulbetrieb und den dazugehörigen Schulponys). Die wollten bislang weder den Paß eines Schulponys noch den eines Privatpferdes sehen... Ich habe die Pässe unserer Einstaller nicht!

                      Kommentar

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