@dickerchen: das ist falsch! bei gemeisamen tierhaltungen (z.B. untergestellte pferde in reitställen) ist zu beachten, dass sich jeder Tierbesitzer selbst bei der tsk anzumelden hat!
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"Shettys sind keine Pferde, sondern verkleidete Hobbits und somit nicht in der Wertung.
Außerdem bist du selbst schuld, wenn du versuchst, dich mit einer höheren Intelligenz anzulegen."
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Zitat von King George Beitrag anzeigen@dickerchen: das ist falsch! bei gemeisamen tierhaltungen (z.B. untergestellte pferde in reitställen) ist zu beachten, dass sich jeder Tierbesitzer selbst bei der tsk anzumelden hat!
Oha, dann werde ich mich mal darum kümmern. Danke für den Hinweis.
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Ich bin gerade mal auf die Seite der Tierseuchenkasse Niedersachsen gegangen. Demnach ist es wohl doch so, dass der Stallbesitzer die Meldung veranlasst. Hier der Link: www.ndtsk.de --> "wie kommt das Pferd in die Tierseuchenkasse?"Zitat von King George Beitrag anzeigen@dickerchen: das ist falsch! bei gemeisamen tierhaltungen (z.B. untergestellte pferde in reitställen) ist zu beachten, dass sich jeder Tierbesitzer selbst bei der tsk anzumelden hat!
Einerseits steht dort, dass die Meldepflicht beim Tierhalter liegt. Ein paar Absätze weiter ist dann aber erläutert: (Zitat)
Die Eigentumsverhältnisse an den Tieren spielen keine Rolle. Zur Meldung und Beitragszahlung verpflichtet ist der Inhaber der tatsächlichen Gewalt, also auch derjenige, in dessen Obhut oder Pflege sich die Tiere befinden (z. B. Betreiber von Pensionsställen, Reitvereine, Pächter von Ställen).
Vor vielen Jahren hat mir ein damaliger Stallbesitzer nämlich erzählt, dass er die eingestellten Pferde bei der Tierseuchenkasse anmeldet. Dann war meine Info also doch nicht ganz falsch. Das hätte die Tierseuchekasse aber auch etwas klarer ausdrücken können.
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mh... habe hier gerade den antrag (MV) vor mir liegen, dort steht es halt explizit so drinnen..."Shettys sind keine Pferde, sondern verkleidete Hobbits und somit nicht in der Wertung.
Außerdem bist du selbst schuld, wenn du versuchst, dich mit einer höheren Intelligenz anzulegen."
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In Schleswig-Holstein:
bis 50 Pferde/Ponys 3,85 € je Tier
ab 51 Pferde/ Ponys 4,70 € je Tier
Diese Beiträge werden nicht erhoben von Tierbesitzerinnen oder Tierbesitzern, die nach § 1 Abs. 5 die Tierhaltung von Rindern, Pferden oder Schweinen nach dem Stichtag oder die Tierhaltung von Geflügel, Schafen oder Ziegen nach dem 1. Mai 2010 beginnen.Der für die Erfassung der Tierbestände maßgebende Stichtag ist der 5. Juni 2009. Der Beitragszeitraum beginnt mit dem Stichtag.
Quelle: http://www.tsf-sh.de/Reitponyzucht Petit
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also hier im Rheinland bekommen wir (der Verein) einmal im Jahr Post, wir müssen dann die aktuelle Zahl der Pferde im Stall angeben und ich glaube 5 Euro pro Pferd bezahlen, das geht aber schon seit einigen Jahren so.Im nächsten Leben züchte ich Hamster!!
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