Zitat von Coletto
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Wolfsangriff auf Pferdeherde
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Zitat von Coyana_78 Beitrag anzeigenAntonia, genau diese Art Zaun meine ich. Sie richtig gut aus, wenn damit hektarweise eingezäunt würde. Darf man leider oft einfach nicht. Aber auf den Weiden hats dann auch weder Pilzsucher noch Kuhstreichler oder Rehe..
Ich frage nochmal, wozu einen Schutzstatus bei einer weltweit nicht bedrohten Tierart?
Schießen, wo Risse sind oder er sich zeigt. Ganz simpel, wie bei anderem Wild auch.
Ich sage ja, was trotz Jagd überlebt, stört nicht, weil wirklich scheu.
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Zitat von antonia2 Beitrag anzeigenDa wo man nicht zäunen darf haben Nutztiere dann auch nichts zu suchen.
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[QUOTE=Coletto;1630319]In Natur- und Landschaftsschutzgebieten, wo Weidetiere zur Landschaftspflege eingesetzt werden, gibt es keine Baugenehmigung für derartige Zäune. Haben wir hier schon x-mal durchgekaut.[/QUOTE
Es wird auch keiner gezwungen seine Tiere dort laufen zu lassen. Dort kann NABU&Co. ja seine Heckrinder laufen lassen.
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Gefunden bei WNON FB - da die Lebensdauer der FB Posts begrenzt ist und der Post es verdient hat:
To-Do-Liste im Fall der Fälle: Verhalten bei einem Riß
Bitte bewahren sie Ruhe!
1. Bitte rufen sie zuerst ihren Tierarzt an und die Polizei.
Da sie nicht davon ausgehen können das als Verursacher ein Wolf bestätigt werden kann erstatten sie Anzeige gegen Unbekannt.
2. Bis zum Eintreffen des Tierarzten und der Polizei verschaffen sie sich einen Überblick und decken sie das Tier mit den schlimmsten Verletzungen ab da Sonne oder Wasser die DNA beschädigt oder sogar zerstören kann.
Eine Rettungsdecke müßten sie im Auto haben. Ebenso Einmalhandschuhe.
Rufen sie noch eine Person ihres Vertrauens hinzu evtl sogar die Presse.
3. Bitte sorgen sie dafür das Menschen und Hunde nicht die Spuren z.B. Schleifspuren, Haarbuschel oder andere Beweise zerstören.
4. Wie kam der Wolf auf die Weide bzw. den Stall?
5. Machen sie Fotos vom Zaun, den Riß oder die Verletzung, Trittsiegel, evtl. andere Spuren. Um im Nachhinein die Größe der Spuren in den richtigen Maßstab zu bringen bitte einen Gegenstand auf das Motiv bringen dessen Maße bekannt sind z.B. Perso, Zigarettenschachtel).
6. Dokumentieren sie sämtliche Zeiten.
Wann haben sie den Riß entdeckt, wann die Polizei angerufen, wann waren die Personen vor Ort? Die meisten Handys haben eine Aufnahmefunktion oder machen sie wieder ein Bild dann haben sie auch die Uhrzeit.
7. Rufen sie den Wolfsberater/ Rißbegutachter an. Die Polizei hat notfalls die Nummer.
8. Lassen sie sich eine Visitenkarte von dem Rißbegutachter geben.
9. Dokumentieren sie seine Handlungen. Wo nimmt er die Probe und vor allem WIE? Tupfer sind steril und sollten mit sterilem Wasser feucht gemacht werden.
Eine flächendeckende Abprobung ist wichtig. Die höchste Chance ist bei den Löchern die durch die Zähne hinterlassen wurden und zwischen den Löchern wo die Zunge gewesen sein müßte.
10. Machen sie eine Kopie von seinem Bericht. Notfalls ein Foto mit dem Handy.
11. Unterschreiben sie NICHTS!
12. Rechnungen die sie beim zuständigen Amt einreichen immer Kopieren und per Einschreiben versenden.
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[QUOTE=Penfold;1630351]Wenn es Satire sein soll, ist sie schlecht gemacht [emoji12]
Penfold, diese Hinweise wurde von Betroffenen geschrieben und beruhen auf Erfahrungen. Mit Satire hat das nichts zu tun, dein Einwand ist lediglich ein weiterer Beweis dafür, wie wenig du tatsächlich im Thema bist
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Zitat von Penfold Beitrag anzeigenWenn es Satire sein soll, ist sie schlecht gemacht [emoji12]
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Penfold´s eigene Beiträge .
Vielleicht sollte man die " trolligen " Beiträge unter schlecht
gemachter Satire ablegen .
Hilft den Betroffenen aber leider wenig , nervt nur .
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Was? In Landschaftsschutzgebieten haben Nutztiere nichts zu suchen????
Hast Du ne Ahnung, wieviel Fläche zu Landschaftsschutzgebieten wurde, als es schon Weideland war?
Teilweise liegt das gesamte Land (wie auch meine Pferdeweiden) im Schutzgebiet. Incl Hof.
Heißt das, diese Menschen haben kein Recht auf Tierhaltung?
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[QUOTE=farina;1630379]Zitat von Penfold Beitrag anzeigenWenn es Satire sein soll, ist sie schlecht gemacht [emoji12]
Penfold, diese Hinweise wurde von Betroffenen geschrieben und beruhen auf Erfahrungen. Mit Satire hat das nichts zu tun, dein Einwand ist lediglich ein weiterer Beweis dafür, wie wenig du tatsächlich im Thema bist
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Zitat von Penfold Beitrag anzeigenWenn es Satire sein soll, ist sie schlecht gemacht [emoji12]
Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalkhttp://www.zuechtergewerkschaft.com/
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Zitat von Coyana_78 Beitrag anzeigenWas? In Landschaftsschutzgebieten haben Nutztiere nichts zu suchen????
Hast Du ne Ahnung, wieviel Fläche zu Landschaftsschutzgebieten wurde, als es schon Weideland war?
Teilweise liegt das gesamte Land (wie auch meine Pferdeweiden) im Schutzgebiet. Incl Hof.
Heißt das, diese Menschen haben kein Recht auf Tierhaltung?
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Oder sich Ahnung besorgen:
http://www.zuechtergewerkschaft.com/
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Zitat von Arielle Beitrag anzeigenWie sagte Dieter Nuhr doch so treffend? "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!"
Nachfolgend wird das Verfahren der Begutachtung von Wolfsrissen im Freistaat Sachsen erläutert. Die Nutztierrissbegutachtung ist im Managementplan für den Wolf in Sachsen geregelt und wird seit Herausgabe des Managementplans am 27.05.2009 so praktiziert. (Sie können diese Verfahrensweise auch als*Merkblatt herunterladen.)
Meldung*
Beim Auffinden von toten Tieren sollten Sie versuchen keine Spuren oder sonstige Hinweise in der Umgebung zu zertreten oder zu verwischen. Decken Sie den Kadaver ihres Nutztieres zum Schutz vor Aasfressern, wie Fuchs oder Kolkrabe, mit einer Plastikfolie oder etwas Ähnlichem ab.
Informieren Sie anschließend sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden, die*untere Naturschutz- oder Forstbehörde des Landratsamtes, um zeitnah einen Begutachtungstermin zu vereinbaren.*In jedem Landratsamt gibt es einen amtlich bestellten Nutztierrissgutachter (die Liste finden Sie hier).*Die Meldung kann alternativ auch an die landkreisübergeordneten Stellen des Wolfsmanagementes gerichtet werden:*André Klingenberger*(Wolfsbeauftragter des Freistaates Sachsen),*LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung*(zentrale Stelle der Wolfsforschung des Freistaates Sachsen),*Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz(zentrale Stelle für Öffentlichkeitsarbeit des Freistaates Sachsen).
Auch*an Wochenenden oder Feiertagen gibt es einen Bereitschaftsdienst. Der Kontakt kann über dieNotrufnummern (Tel.: 112) der Rettungs- o. Polizeileitstellen*oder den*Wolfsbeauftragten des Freistaates Sachsen, Herrn Klingenberger (Tel.: 0172 3757 602), hergestellt werden.
*
Die Begutachtung
Die*Begutachtung ist für Sie kostenfrei.*Nur nach der Begutachtung durch einen amtlich bestellten Nutztierrissgutachter haben Sie*Anspruch auf finanziellen Schadensausgleich*gemäß*§ 40 Abs. 6 SächsNatSchG*.
Ziel der Begutachtung ist es, festzustellen, ob ein Wolf ihr Nutztier getötet hat. Eine Nachnutzung durch Aasfresser kann die Feststellung der Todesursache erschweren oder gar unmöglich machen. Deshalb ist eine zeitnahe Meldung so wichtig. Der Nutztierrissgutachter sichtet vor Ort alle Hinweise und Spuren sowohl am Kadaver als auch in dessen Umgebung und erstellt eine Fotodokumentation. Auch wird der Kadaver komplett abgehäutet, um eventuelle Verletzungen auf der Unterhaut besser erkennen zu können. Außerdem werden die Haltungssituation ihrer Nutztiere und die von Ihnen ergriffenen Herdenschutz-maßnahmen erfasst.*Das Ergebnis der Begutachtung wird in einem Protokoll dokumentiert und Ihnen als Tierhalter zu Kenntnis gegeben.*Eventuell weiterführende Untersuchungen werden auf dem Protokoll ebenfalls vermerkt. Die abschließende Endbewertung erfolgt zentral nach Vorlage aller dokumentierten Fakten.
Wie erkennt man einen Wolfsriss – typische Merkmale
-**Tödliche Bissverletzungen an Hals oder Kehle mit Unterhautblutungen (Hämatomen)
********* o*** einfacher oder nachgefasster Biss, nie flächige Bissverletzungen
********* o*** Eckzahnabstand: ca. 45 mm
********* o*** Durchmesser der Eckzähne: 4 -5 mm
********* o*** mehr als 50 % der Bisse haben die Haut durchdrungen (hohe Beißkraft)
********* o*** keine oder nur wenige weitere Bissverletzungen auf dem restlichen Körper (meist nur bei größeren Nutztieren)
-**Bauchraum meist geöffnet
********* o*** innere Organe meist unversehrt
-**größere Menge an Fleisch innerhalb einer Nacht gefressen
********* o ** meist seitlich am Rücken und den Rippen beginnend
********* o*** bei fortgeschrittenem Verwertungsgrad des Kadavers auch stärkere Knochen durchbissen
-**Sonstige Hinweise:
********* o*** meist relativ lange Schleifspur (>10 m) in Richtung Wald oder anderer Deckung
********* o*** eventuell Wolfsspuren im weichen Boden oder Schnee
********* o*** Speichel, Haare oder Kot des Verursachers
************** §* Können als Probe vom Gutachter sichergestellt und später in einem Labor genetisch untersucht werden. Das Verfahren befindet sich noch in der Testphase. Es liefert zurzeit nicht immer zweifelsfreie, eindeutige Ergebnisse und ist daher für die Endbewertung noch von nachrangiger Bedeutung.
*
Verfahrensablauf der Schadenskompensation
Wenn der Wolf als möglicher Verursacher festgestellt wird, händigt Ihnen der Nutztierrissgutachter ein Formular zur Beantragung des Schadensausgleiches bei der zuständigen Landesdirektion aus. Auf ihren Wunsch hin, erhalten Sie das Formular auch in unklaren Fällen. Sie können das Formular sofort ausfüllen und dem Nutztierrissgutachter zur Weiterleitung an die Landesdirektion übergeben. Alternativ können Sie aber auch nachträglich den*Antrag auf Schadensausgleich formlos bei der zuständigen Landesdirektion*stellen. Der Nutztierrissgutachter erstellt später anhand des Protokolls ein Gutachten. Dieses Gutachten ist die Grundlage, auf der die Landesdirektion per schriftlichen Bescheid, adressiert an Sie als Antragsteller, über den Schadensausgleich entscheidet.
*
Schadensausgleich wird gezahlt:
Wenn der Wolf bei der Endbewertung als Verursacher festgestellt worden ist. Bei unklaren Fällen, bei denen Wolf oder Hund der Verursacher gewesen sein können, der Wolf aber nicht ausgeschlossen werden kann, wird ebenfalls Schadensausgleich gezahlt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Tierhalter die zumutbaren Vorkehrungen zum Herdenschutz getroffen und die allgemeinen Grundsätze zur Hütesicherheit eingehalten haben. Nähere Informationen zum Mindestschutz erhalten Sie*hier.
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farina: Penfold, diese Hinweise wurde von Betroffenen geschrieben und beruhen auf Erfahrungen...
..denke ich mir zumindest mal so. Kann aber auch sein dass sie frei erfunden wurden. Ist ja auch ein lustiger Verein dieser WNoN wie man unschwer an den schönen bunten Bildern unter "Wolfsrisse" erkennen kann.
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Zitat von Arielle Beitrag anzeigen
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Zitat von Arielle Beitrag anzeigenWie sagte Dieter Nuhr doch so treffend? "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!"
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Ähem, Landschaftsschutzgebiet ist ausdrücklich nicht Naturschutzgebiet.
Es soll der Charakter der Landschaft bewahrt werden. Dazu gehören baurechtliche Einschränkungen. Aber auch, daß man nicht einfach Flächen umgestalten kann. Weideland soll Weideland bleiben. Da liegt der Sinn des ganzen.
Vielleicht doch erstmal Ahnung beschaffen und dann schreiben?
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Zitat von Coyana_78 Beitrag anzeigenWas? In Landschaftsschutzgebieten haben Nutztiere nichts zu suchen????
Hast Du ne Ahnung, wieviel Fläche zu Landschaftsschutzgebieten wurde, als es schon Weideland war?
Teilweise liegt das gesamte Land (wie auch meine Pferdeweiden) im Schutzgebiet. Incl Hof.
Heißt das, diese Menschen haben kein Recht auf Tierhaltung?
Es hat schon seine Gründe warum man Landschaftsschutzgebiete einrichtet.
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Zitat von Coyana_78 Beitrag anzeigenÄhem, Landschaftsschutzgebiet ist ausdrücklich nicht Naturschutzgebiet.
Es soll der Charakter der Landschaft bewahrt werden. Dazu gehören baurechtliche Einschränkungen. Aber auch, daß man nicht einfach Flächen umgestalten kann. Weideland soll Weideland bleiben. Da liegt der Sinn des ganzen.
Vielleicht doch erstmal Ahnung beschaffen und dann schreiben?
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