20 Röhrchen von Tiefgefriersperma des wertvollen Hengstes Carthago beschäftigen am 20. Dezember das Landgericht Detmold. Der Pferdezüchter Siegfried Augustin (49) aus Ebermannstadt aus der fränkischen Schweiz in Bayern hat den Tierarzt Torsten Köhler (48) aus dem lippischen Lügde auf die Herausgabe dieser Röhrchen verklagt.
Wenn die Röhrchen nicht mehr vorhanden seien, verlangt die Züchter nach Angaben des Gerichtes Schadenersatz in Höhe von 60 000 Euro.
Der Kläger behaupte, dass bei einer Besamung von zwei Stuten im Jahr 1997 die 20 Röhrchen übrig geblieben seien. Er habe die Röhrchen dem Tierarzt zur Verwahrung übergeben. Anlässlich der Decksaison 2010 habe er dann vergeblich die Herausgabe der Röhrchen verlangt.
Köhler kann sich die Klage 13 Jahre nach der Besamungsaktion überhaupt nicht erklären, zudem alle Röhrchen damals verbraucht worden seien. Außergerichtlich habe Augustin zunächst 20 000 Euro verlangt. Diese Summe sei zunächst auf 60 000, dann auf 120 000 und zuletzt auf 300 000 Euro erhöht worden. Pro Röhrchen würden jetzt 15 000 Euro verlangt.
Der Züchter habe aus Liebhaberei mehrere Zuchtstuten gehalten, teilte das Gericht mit. Im Jahr 1997 habe er vom Gestüt Zangersheide in Belgien Tiefkühlsperma des Hengstes Carthago gekauft. Der Schimmel, der unter anderem bei Olympischen Spielen und Europameisterschaften erfolgreich war, steht nach Angaben des Gerichtes weltweit an dritter Stelle der Springpferdevererber, in Deutschland rangiere er an der Spitze. Carthago wurde unter anderem vom niederländischen Springreiter Jos Lansink geritten, wie bei den Olympischen Sommerspieler 2000 in Sydney. Hier belegten Lansink und seine Mannschaftskollegen Rang fünf bei der Nationenwertung. Es gebe keinerlei Belege, dass ihr Mandant 20 Röhrchen des Spermas seit 1997 aufbewahrt habe, sagte Rechtsanwältin Nina Lülf aus Hamm, die den Tierarzt vertritt. Vermutet wird, dass Sperma von Carthago besonders begehrt ist, da der Hengst 1991 unfruchtbar wurde. Augustins Rechtsanwalt Dr. Dietrich Plewa betonte hingegen, dass es einen Zeugen aus dem lippischen Extertal gebe, der die Röhrchen dem Tierarzt übergeben habe.
QUELLE
Fortsetzung
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Wenn die Röhrchen nicht mehr vorhanden seien, verlangt die Züchter nach Angaben des Gerichtes Schadenersatz in Höhe von 60 000 Euro.
Der Kläger behaupte, dass bei einer Besamung von zwei Stuten im Jahr 1997 die 20 Röhrchen übrig geblieben seien. Er habe die Röhrchen dem Tierarzt zur Verwahrung übergeben. Anlässlich der Decksaison 2010 habe er dann vergeblich die Herausgabe der Röhrchen verlangt.
Köhler kann sich die Klage 13 Jahre nach der Besamungsaktion überhaupt nicht erklären, zudem alle Röhrchen damals verbraucht worden seien. Außergerichtlich habe Augustin zunächst 20 000 Euro verlangt. Diese Summe sei zunächst auf 60 000, dann auf 120 000 und zuletzt auf 300 000 Euro erhöht worden. Pro Röhrchen würden jetzt 15 000 Euro verlangt.
Der Züchter habe aus Liebhaberei mehrere Zuchtstuten gehalten, teilte das Gericht mit. Im Jahr 1997 habe er vom Gestüt Zangersheide in Belgien Tiefkühlsperma des Hengstes Carthago gekauft. Der Schimmel, der unter anderem bei Olympischen Spielen und Europameisterschaften erfolgreich war, steht nach Angaben des Gerichtes weltweit an dritter Stelle der Springpferdevererber, in Deutschland rangiere er an der Spitze. Carthago wurde unter anderem vom niederländischen Springreiter Jos Lansink geritten, wie bei den Olympischen Sommerspieler 2000 in Sydney. Hier belegten Lansink und seine Mannschaftskollegen Rang fünf bei der Nationenwertung. Es gebe keinerlei Belege, dass ihr Mandant 20 Röhrchen des Spermas seit 1997 aufbewahrt habe, sagte Rechtsanwältin Nina Lülf aus Hamm, die den Tierarzt vertritt. Vermutet wird, dass Sperma von Carthago besonders begehrt ist, da der Hengst 1991 unfruchtbar wurde. Augustins Rechtsanwalt Dr. Dietrich Plewa betonte hingegen, dass es einen Zeugen aus dem lippischen Extertal gebe, der die Röhrchen dem Tierarzt übergeben habe.
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