Ab 1. Juli 2009 wird gechipt
Zum 1. Juli tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die Kennzeichnung von Equiden regelt, also von Pferden, Eseln und Maultieren. Diese Verordnung ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gültig.
Ziel der neuen Verordnung ist eine Stärkung des Verbraucherschutzes, da Pferde grundsätzlich als lebensmittelliefernde Tiere eingestuft werden. Des Weiteren soll im Tierseuchenfall die Rückverfolgung eines Seuchengeschehens
erleichtert werden.
Laut der Verordnung müssen alle ab dem 1. Juli geborenen
Equiden innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt oder
bis zum 31. 12. des Geburtsjahres mit einem elektronischen
Transponder (Chip) gekennzeichnet werden. Dieser enthält
eine 15-stellige Nummer, die nur einmal vergeben wird und
somit eine individuelle Kennzeichnung darstellt. Der Chip
wird in der Mitte des Halses dicht unterhalb des Mähnenkamms
gesetzt und kann dort mit einem entsprechenden Lesegerät
erfasst und ausgelesen werden.
Equidenpass nun auch in Scheckkartenformat Wie bisher benötigen alle Equiden ein sogenanntes Identifizierungsdokument (Equidenpass), das unter anderem auch die Abstammung, sonstige zuchtrelevante Daten, die Impfungen, eventuelle Medikationserklärungen und die Eintragung als Schlachttier oder Nicht-Schlachttier enthält. Neu
ist, dass die Angaben im Equidenpass zusätzlich auf einer
Smartcard im Scheckkartenformat gespeichert werden können,
die dann anstelle des sperrigen Equidenpasses ein Pferd
unterwegs beim Transport begleiten kann.
Bisher musste der Equidenpass ein Pferd nur beim Verbringen,
also während des Transports begleiten. Nach der neuen
EU-Regelung benötigen Equiden grundsätzlich auch bei der
Haltung im Stall oder auf der Weide einen Equidenpass. Nicht
gekennzeichnete Equiden ohne Pass dürfen zukünftig gar nicht
mehr gehalten werden. Der Equidenpass muss beim Transport
stets dabei sein. Bei Stallund Weidehaltung muss er unverzüglich, beim Verbringen von Pferden zu Fuß binnen drei
Stunden beigebracht werden.
Datenbank jetzt auch für Pferde Zusätzlich müssen alle Equiden
noch in einer neu zu errichtenden zentralen Datenbank erfasst
werden, die alle Daten des Pferdes und auch einige Angaben
zum Halter enthält. In dieser Datenbank ist auch der Status
als Schlachttier oder Nicht-Schlachttier hinterlegt. Gibt der
Halter keine andere Erklärung ab, wird ein Pferd automatisch
als Schlachttier registriert.
Bei Tod oder Schlachtung des Pferdes muss der Transponder
unter amtlicher Aufsicht wieder eingezogen und vernichtet werden. Ebenso müssen die Tiere sodann wieder aus der Datenbank abgemeldet und der Equidenpass ungültig gemacht werden mit anschließender Vernichtung oder Rückgabe.
Noch nicht registriert?
Bisher nicht registrierte Equiden ohne Equidenpass müssen bis
spätestens zum 31. 12. 2009 nach dem neuen System registriert und auch gechipt werden, sonst droht ihnen ein Halteverbot.
Pferde, die nach dem bisherigen System gekennzeichnet sind
und die bereits einen Equidenpass besitzen, müssen nicht neu
gekennzeichnet werden und auch nicht nachträglich gechipt
werden. Diese Tiere müssen lediglich
bis zum 31. 12. 2009 nachträglich in der zentralen
Datenbank registriert werden.
Mit der Registrierung und Kennzeichnung sind wie bisher
die anerkannten Zucht- und Wettkampforganisationen beauftragt, also in Baden-Württemberg z. B. der Pferdezuchtverband oder die bei der Landeskommission
gemeldeten Turniertierärzte.
Eine Beauftragung für nichtorganisierte Pferdehalter und Freizeitreiter steht noch aus. Der Pferdezuchtverband
Baden-Württemberg wird für den Fohlenjahrgang 2009 bereits
die neuen Regelungen mit Chip-Kennzeichnung anwenden. Auf
Wunsch des Züchters erhalten die Tiere zusätzlich das bisherige
Brandzeichen.
Völlig offen ist derzeit die Zukunft des Heißbrandes. Bisher
ist der Heißbrand als Schenkelbrand zur Kennzeichnung noch
als Ausnahmetatbestand nach dem Tierschutzgesetz zugelassen.
Einige Zuchtverbände und Vertreter der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN wehren sich noch heftig gegen die neue Chip-Kennzeichnung, wenngleich dieses Engagement ziemlich spät kommt und die gesetzlichen Grundlagen bereits erlassen sind. Einige norddeutsche Zuchtverbände versuchen mit politischer Unterstützung den Heißbrand als Markenzeichen zusätzlich zur Chip-Kennzeichnung zu etablieren. Auf der anderen Seite sehen Tierschützer den vernünftigen Grund für den Schenkelbrand zur Pferdekennzeichnung nicht mehr gegeben und fordern vehement sein Verbot.
Möglicherweise wird der Schenkelbrand früher oder später
das gleiche Schicksal erleiden wie ehemals der mittlerweile
verbotene Halsbrand zur Kennzeichnung von Vorbuch-,
Stammbuch- oder Hauptstammbuchstuten.
Die Identifizierung eines Pferdes kann durch Ablesen mit
einem entsprechenden Lesegerät im Halsbereich erfolgen.
Einfache Lesegeräte sind bereits für unter 200 Euro auf dem
Markt. Da es sich um ein Passiv-Lesesystem handelt, ist eine
Identifizierung über größere Entfernung oder gar eine Ortung
des Tieres mit dem Lesegerät nicht möglich.
Quelle:
Die Chip-Kennzeichnung ist bei Heimtieren und anderen Tierarten
bereits weit verbreitet.
Auch Friesenpferde, Traber und englische Vollblüter erhalten
bereits seit vielen Jahren die Chip-Kennzeichnung anstelle
eines Brandes zur Identifizierung.
Nach bisherigen Erfahrungsberichten hat diese Kennzeichnungsmethode
bei diesen Pferderassen ihre Praxistauglichkeit bereits bewiesen.
Dr. Michael Pettrich,
Veterinäramt Göppingen
Zum 1. Juli tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die Kennzeichnung von Equiden regelt, also von Pferden, Eseln und Maultieren. Diese Verordnung ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gültig.
Ziel der neuen Verordnung ist eine Stärkung des Verbraucherschutzes, da Pferde grundsätzlich als lebensmittelliefernde Tiere eingestuft werden. Des Weiteren soll im Tierseuchenfall die Rückverfolgung eines Seuchengeschehens
erleichtert werden.
Laut der Verordnung müssen alle ab dem 1. Juli geborenen
Equiden innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt oder
bis zum 31. 12. des Geburtsjahres mit einem elektronischen
Transponder (Chip) gekennzeichnet werden. Dieser enthält
eine 15-stellige Nummer, die nur einmal vergeben wird und
somit eine individuelle Kennzeichnung darstellt. Der Chip
wird in der Mitte des Halses dicht unterhalb des Mähnenkamms
gesetzt und kann dort mit einem entsprechenden Lesegerät
erfasst und ausgelesen werden.
Equidenpass nun auch in Scheckkartenformat Wie bisher benötigen alle Equiden ein sogenanntes Identifizierungsdokument (Equidenpass), das unter anderem auch die Abstammung, sonstige zuchtrelevante Daten, die Impfungen, eventuelle Medikationserklärungen und die Eintragung als Schlachttier oder Nicht-Schlachttier enthält. Neu
ist, dass die Angaben im Equidenpass zusätzlich auf einer
Smartcard im Scheckkartenformat gespeichert werden können,
die dann anstelle des sperrigen Equidenpasses ein Pferd
unterwegs beim Transport begleiten kann.
Bisher musste der Equidenpass ein Pferd nur beim Verbringen,
also während des Transports begleiten. Nach der neuen
EU-Regelung benötigen Equiden grundsätzlich auch bei der
Haltung im Stall oder auf der Weide einen Equidenpass. Nicht
gekennzeichnete Equiden ohne Pass dürfen zukünftig gar nicht
mehr gehalten werden. Der Equidenpass muss beim Transport
stets dabei sein. Bei Stallund Weidehaltung muss er unverzüglich, beim Verbringen von Pferden zu Fuß binnen drei
Stunden beigebracht werden.
Datenbank jetzt auch für Pferde Zusätzlich müssen alle Equiden
noch in einer neu zu errichtenden zentralen Datenbank erfasst
werden, die alle Daten des Pferdes und auch einige Angaben
zum Halter enthält. In dieser Datenbank ist auch der Status
als Schlachttier oder Nicht-Schlachttier hinterlegt. Gibt der
Halter keine andere Erklärung ab, wird ein Pferd automatisch
als Schlachttier registriert.
Bei Tod oder Schlachtung des Pferdes muss der Transponder
unter amtlicher Aufsicht wieder eingezogen und vernichtet werden. Ebenso müssen die Tiere sodann wieder aus der Datenbank abgemeldet und der Equidenpass ungültig gemacht werden mit anschließender Vernichtung oder Rückgabe.
Noch nicht registriert?
Bisher nicht registrierte Equiden ohne Equidenpass müssen bis
spätestens zum 31. 12. 2009 nach dem neuen System registriert und auch gechipt werden, sonst droht ihnen ein Halteverbot.
Pferde, die nach dem bisherigen System gekennzeichnet sind
und die bereits einen Equidenpass besitzen, müssen nicht neu
gekennzeichnet werden und auch nicht nachträglich gechipt
werden. Diese Tiere müssen lediglich
bis zum 31. 12. 2009 nachträglich in der zentralen
Datenbank registriert werden.
Mit der Registrierung und Kennzeichnung sind wie bisher
die anerkannten Zucht- und Wettkampforganisationen beauftragt, also in Baden-Württemberg z. B. der Pferdezuchtverband oder die bei der Landeskommission
gemeldeten Turniertierärzte.
Eine Beauftragung für nichtorganisierte Pferdehalter und Freizeitreiter steht noch aus. Der Pferdezuchtverband
Baden-Württemberg wird für den Fohlenjahrgang 2009 bereits
die neuen Regelungen mit Chip-Kennzeichnung anwenden. Auf
Wunsch des Züchters erhalten die Tiere zusätzlich das bisherige
Brandzeichen.
Völlig offen ist derzeit die Zukunft des Heißbrandes. Bisher
ist der Heißbrand als Schenkelbrand zur Kennzeichnung noch
als Ausnahmetatbestand nach dem Tierschutzgesetz zugelassen.
Einige Zuchtverbände und Vertreter der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN wehren sich noch heftig gegen die neue Chip-Kennzeichnung, wenngleich dieses Engagement ziemlich spät kommt und die gesetzlichen Grundlagen bereits erlassen sind. Einige norddeutsche Zuchtverbände versuchen mit politischer Unterstützung den Heißbrand als Markenzeichen zusätzlich zur Chip-Kennzeichnung zu etablieren. Auf der anderen Seite sehen Tierschützer den vernünftigen Grund für den Schenkelbrand zur Pferdekennzeichnung nicht mehr gegeben und fordern vehement sein Verbot.
Möglicherweise wird der Schenkelbrand früher oder später
das gleiche Schicksal erleiden wie ehemals der mittlerweile
verbotene Halsbrand zur Kennzeichnung von Vorbuch-,
Stammbuch- oder Hauptstammbuchstuten.
Die Identifizierung eines Pferdes kann durch Ablesen mit
einem entsprechenden Lesegerät im Halsbereich erfolgen.
Einfache Lesegeräte sind bereits für unter 200 Euro auf dem
Markt. Da es sich um ein Passiv-Lesesystem handelt, ist eine
Identifizierung über größere Entfernung oder gar eine Ortung
des Tieres mit dem Lesegerät nicht möglich.
Quelle:
Die Chip-Kennzeichnung ist bei Heimtieren und anderen Tierarten
bereits weit verbreitet.
Auch Friesenpferde, Traber und englische Vollblüter erhalten
bereits seit vielen Jahren die Chip-Kennzeichnung anstelle
eines Brandes zur Identifizierung.
Nach bisherigen Erfahrungsberichten hat diese Kennzeichnungsmethode
bei diesen Pferderassen ihre Praxistauglichkeit bereits bewiesen.
Dr. Michael Pettrich,
Veterinäramt Göppingen
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