Ab 1. Januar 2014 sind Rollkur und Barren in der Schweiz offiziell verboten:
Tierschutzverordnung Art. 21 Bst. g & h
Bei Pferden sind zudem verboten:
g. das Barren
h. Methoden mit denen eine Überdehnung des Pferdehalses oder -rückens bewirkt wird
http://www.fair-fish.ch/files/pdf/wi...v_rev-2012.pdf
Übrigens u.a. auch Würgehalsbänder (Hund) ohne Stopper.
Tierschutzverordnung Art. 21 Bst. g & h
Bei Pferden sind zudem verboten:
g. das Barren
h. Methoden mit denen eine Überdehnung des Pferdehalses oder -rückens bewirkt wird
http://www.fair-fish.ch/files/pdf/wi...v_rev-2012.pdf
Übrigens u.a. auch Würgehalsbänder (Hund) ohne Stopper.

Kommentar