Ab 1. Januar 2014 sind Rollkur und Barren in der Schweiz offiziell verboten:
Tierschutzverordnung Art. 21 Bst. g & h
Bei Pferden sind zudem verboten:
g. das Barren
h. Methoden mit denen eine Überdehnung des Pferdehalses oder -rückens bewirkt wird
Übrigens u.a. auch Würgehalsbänder (Hund) ohne Stopper.
Tierschutzverordnung Art. 21 Bst. g & h
Bei Pferden sind zudem verboten:
g. das Barren
h. Methoden mit denen eine Überdehnung des Pferdehalses oder -rückens bewirkt wird
Übrigens u.a. auch Würgehalsbänder (Hund) ohne Stopper.
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