Zitat von silas
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Belissimo M wird versteigert
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stimmt aber wenn man etwas logisch denkt war das ja mehr als fraglich und unlogisch mit dem Preis dran...
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Was ich mir für diesen Hengst wünsche ist Ruhe, eine seiner Vererbungskraft angemessene Vermarktung als Hengst und seiner jetzigen Reiterin das Vertrauen der Eigentümer.
Was ein Hin und Her.... mann, mann, mann
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Nein, das hat nichts mit Wissen zu tun. Jeder Versteigerungstermin kann vor der Eröffnung zurückgenommen werden, wenn man sich mit dem Glàubiger einigt.
So etwas kommt dauernd vor, wer die Veröffentlichungen von Zwangsversteigerungen bei den Amtsgerichten verfolgt, dem ist das bekannt.
Ich wùrde da nicht so viel hinein interpretieren.
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Tja und nun :-) Anscheinend reicht manches Wissen doch weiter als manche denken.....Zitat von Bagira Beitrag anzeigenIch weiß zwar nicht woher ihr alle dieses Wissen habt, aber ich Sage euch das der Hengst definitiv gepfändet ist und der Termin für die Versteigerung steht!!!
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Das wäre ja die allerbeste Lösung, eine Einigung mit dem Glàubiger, die Versteigerung muss nicht mehr stattfinden!
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Gerade auf Facebook von Gösmeier gepostet
Der Hengst ist wieder abgeholt, Versteigerung fällt aus
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In der St Georg steht nochmal das die Versteigerung stattfindet
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Ich schätze, hier orientiert sich das Mindestgebot an der Forderung des Gläubigers.
Auch für Tiere gibt es Wertgutachten, was glaubst Du, was so ein Pferdegutachter macht?
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Nach meinem Empfinden ist in diesem Fall der Verkehrswert auch niedrig angesetzt. Ich weiß nicht, wie sich der Verkehrswert generell errechnet. Beim Pferd sicher sowieso eine Wissenschaft für sich. Bei Häusern z.B wird ja zunächst ein Wertgutachten erstellt.
Oder orientiert sich das Eingangsgebot nach der Geforderten Summe der Gläubiger. Zumindest ist diese ja meist klar definiert und kein Schätzwert, oder?
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Nur wenn der Gläubiger mit dieser Regelung einverstanden ist. Bei den ersten beiden Terminen hat er das Recht der Einrede und darf den Zuschlag ablehnen, deshalb wird ausdrücklich bei der Veröffentlichung des dritten Termins auf den Wegfall der Wertgrenze hingewiesen. Ein Glaeubigervertreter ist bei solchen Terminen immer anwesend und bietet teilweise sogar mit - alles rechtens.Zitat von verhuelsdonk Beitrag anzeigenIst es nicht so, das bereits im zweiten Termin ein Zuschlag unterhalb der 7/10 Grenze möglich ist, wenn beim ersten Termin ein Gebot abgegeben wurde, das höher als 5/10 war aber versagt wurde? Durch dieses "Schachzug" fallen doch im 2. Termin die 5/10 und 7/10 Grenze weg und es gilt lediglich die Verschleuderungsgrenze?
Wir haben so mal ein Haus aus einer ZVG gekauft.
Alles schon live und in Echtzeit erlebt, auch bei Immobilien. Da gab es dann böses Blut auf dem Gang des Gerichts....
Der geringe Wertansatz des Hengstes koennte ein Hinweis auf einen oeffentlich rechtlichen Glaeubiger sein, also eventuell Finanzamt oder auch eine Sozialkasse. Diese Glaeubiger bestehen immer auf Verwertung in Hoehe einer eigenen Forderung. Bei den Gerichtsvollziehern hat sich in den letzten Jahren durchaus der Trend bestaetigt, Zuchttiere zu pfaenden - meist zahlt der Schuldner dann aus einer emotionalen Bindung heraus. (So etwas "lernt" der Gerichtsvollzieher und dieser Trend betrifft nicht nur Pferde, auch gute Zuchthunde oder -katzen wurden schon auf diese Weise verwertet.)
Letztendlich geht es dem OGV nur darum, seinem Auftraggeber, dem Glaeubigern zu seinem Geld zu verhelfen, ganz ohne Emotion. Ein Gerichtsvollzieher kann nur aufgrund eines vollstreckbaren Titels taetig werden - da geht es also mit rechten Dingen zu.
Aeusserst bedauerlich, bei einem solch guten Hengst.Zuletzt geändert von silas; 19.10.2013, 02:47.
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Stimmt da hast du recht - das sieht anders aus als es ist. Ich werde gucken ob ich das ändern kann.Zitat von CoFan Beitrag anzeigen@Carolinen (Dein Beitrag, Post Nr. 69)
Nur um es klar zu stellen - ich habe nicht behauptet, dass hier irgendwer kriminell ist !!!
Es sieht leider so aus, als wäre das aus einem Beitrag von mir zitiert. Kommt wohl durch den (technisch) falsch zitierten Beitrag von bagira, den Du wiederum zitiert hast.Zuletzt geändert von carolinen; 19.10.2013, 00:29.
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Ist es nicht so, das bereits im zweiten Termin ein Zuschlag unterhalb der 7/10 Grenze möglich ist, wenn beim ersten Termin ein Gebot abgegeben wurde, das höher als 5/10 war aber versagt wurde? Durch dieses "Schachzug" fallen doch im 2. Termin die 5/10 und 7/10 Grenze weg und es gilt lediglich die Verschleuderungsgrenze?
Wir haben so mal ein Haus aus einer ZVG gekauft.
Ergänzung:
Sollte es beim Hengst nicht gravierende gesundheitliche Mängel geben, empfinde ich den Verkehrswert als sehr niedrig angesetzt.
Es wäre schön, wenn der Hengst in der Zucht bleibt und nicht ein
Papa das Pferd"chen" für sein Töchterchen kauft.
Denn abgesehen vom Zuchtwert finde ich ihn (gesundheit vorrausgesetzt) auch als Reitpferd interessant
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Das wäre ja wohl echt der Super-GAU. Der Hengst ist doch auch deutlich mehr wert als 60.000. Oder liege ich da jetzt so falsch?Zitat von Calt Beitrag anzeigenDie Gläubiger wird man alleine mit der Versteigerung von Belissimo wahrscheinlich nicht befriedigen können. Es liegt in der Natur der Sache, das Kaufinteressenten bei Zwangsversteigerungen ein Schnäppchen machen wollen, und in der Regel nicht so die Spendierhosen an haben, wie auf Verbandsauktionen.
Denkbar ist auch, das gar kein Gebot abgegeben wird, und es zu einem zweiten Auktionstermin kommt, wobei dann das mindest Gebot nochmal nach unten rutscht.
Silas kennt sich damit besser aus.
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@Carolinen (Dein Beitrag, Post Nr. 69)
Nur um es klar zu stellen - ich habe nicht behauptet, dass hier irgendwer kriminell ist !!!
Es sieht leider so aus, als wäre das aus einem Beitrag von mir zitiert. Kommt wohl durch den (technisch) falsch zitierten Beitrag von bagira, den Du wiederum zitiert hast.
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@Calt#78
Hier geht es keinesfalls um den Betrug durch die Fam. E. an der Genossenschaft! Da stehen mittlerweile ganz andere Summen (6-7 Mio. €) im Raum.
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Das Mindestgebot darf ab dem dritten Versteigerungstermin die sog 7/10 Grenze des begutachteten Wertes unterschreiten - das ist natürlich dann schon wesentlich weniger als ein Schnäppchen.
So ein OGV braucht keine grossen Kontaktdaten zu hinterlegen, wie gesagt, einfach mal im zuständigen Gerichtsbezirk den Namen des OGV googeln, ausserdem hat er seine offizielle Ankündigung ja im zuständigen Amtsblatt (Tageszeitung) veröffentlicht.
Sich OGV zu nennen, oder gar dermassen zu inserieren, fällt dann strafrechtlich keinesfalls unter Kavaliersdelikt!
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Ich gehe auch davon aus, das die Hengststation im Vorfeld die Versteigerung abwenden wollte. Daher noch Anfang des Jahres, das Dementi der Station, durch dessen Gestütsleiter, das der Hengst nicht zum Verkauf steht, und in der Decksaison 2013 den Züchtern weiter zur Verfügung steht.
Sicher sah man sich dann auch gezwungen den Beritt neu zu organisieren. Die Ereignisse liegen alle zeitnah zusammen.
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Und St Georg hat auch nix zurückgenommen. Die schreiben zwar manchmal auch Gerüchte, aber nehmen es doch zurück wenn es sich als falsch heraus stellt
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