Was ist auf Abreiteplätzen (Springen) erlaubt?

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  • steffie1910
    • 30.06.2011
    • 2720

    Was ist auf Abreiteplätzen (Springen) erlaubt?

    Hab es mir am Wochenende mal wieder angetan und mir die Abreiteplätze (Springen)
    angeschaut......teilweise wurde mir sehr schlecht

    Ein relativ Bekannter (in unserer Umgebung) Reiter ritt dass erste Pferd fürs S ab mit Pelham und Schlaufen und so eng dass sogar Anky neidisch geworden wäre...

    Da ich ja nicht die Klappe halten kann hab ich erst den Reiter angesprochen, der mich aber ausgelacht hat...also bin ich los einen "Richter" holen...

    Dieser schien aber bestens Bekannt mit gewissem Herrn, man trifft sich abends beim essen...
    Dann sagte der Richter zu mir: Mädchen der tut doch dem Pferd nix! Wir sind hier nicht bei Wendy!
    Mädchen? duzen? Fehlte nur noch dass er mir den Kopf tätschelt!

    Ich war fuchsteufelswild und habe Bilder gemacht und gesagt ich schicke sie an die entsprechenden Stellen (ich hätte gar nicht gewußt, wohin ich die schicken soll )
    Jedenfalls kamen dann noch ein paar mehr Leute die sich auf meine Seite stellten
    ...und die Schlaufen wurden irgendwann abgemacht und das Pferd nicht mehr komplett gerollt!
    Bei den beiden anderen Pferden das gleiche Spiel!

    Was ist beim Springen (abreiten) eigentlich genau erlaubt??

    Und wie kann ich genau vorgehen, wenn ich sowas nochmal sehe! Nur rummosern ändert ja nichts...
  • clandestino
    • 12.03.2011
    • 669

    #2
    Für's nächste Mal LK-Beauftragten und/oder Veranstalter auf der Meldestelle erfragen und dich an diesen wenden.
    Provokativ hinstellen, Fotos machen oder Filmen und laut kommetieren, wofür du sie nutzen wirst. Ein direktes Ansprechen nützt ja meist nichts.
    Ich hab das einmal gemacht, als die Eltern einer Ponyreiterin, deren Pony auf dem LKW versucht haben zu verwackeln, weil dieses das Töchterlein in den Dreck gesetzt hat. Provokativ davor gestellt, meinen Mann gerufen "Schau dir das mal an, das Pony wird jetzt bestraft, weil es brav auf den LKW gegangen ist ... müsste man doch glatt nen Richter rufen." Schon schlug die Stimmung um und das Pony hatte seine Ruhe.

    Wenn ich selbst mitreite und mir fällt jemand negativ auf, kommentier ich das auch im vorbeireiten.

    Kommentar

    • Furioso-Fan
      • 12.08.2004
      • 10945

      #3
      Wenn Du im Reitsport nix mehr werden willst, schick Bilder und Schilderung, vor allem mit "Mädchen" und "Wendy" (diese typischen sexistischen A...r) zeitgleich mit Verweis an wens noch ist, an die LKH, die FN, den Veranstalter, eine große Pferdezeitschrift und gegebenenfalls noch an eine passende Tierschutzorganisation. Die Kameraden bräuchten solches Vorgehen ständig und dauernd, damit wenigstens auf den Abreiteplätzen Schluß ist. Das, was zuhause abgeht, ist ja schon schlimm genug.

      Kommentar

      • Mondnacht
        • 01.12.2009
        • 2470

        #4
        Was ist bitte verwackeln???

        Kommentar


        • #5
          Auf welchem Turnier war das?

          Kommentar

          • clandestino
            • 12.03.2011
            • 669

            #6
            Zitat von Mondnacht Beitrag anzeigen
            Was ist bitte verwackeln???
            Verhauen. Mit der Gerte bearbeiten.

            Kommentar

            • Super Pony
              • 05.11.2011
              • 5012

              #7
              Mit Schlaufzügeln abreiten ist erlaubt und national gibt es keine Zeitliche Begrenzung für enges reiten, nur nach Ermessen der Richter unfaires Reiten
              http://www.super-pony.de

              Kommentar

              • Mondnacht
                • 01.12.2009
                • 2470

                #8
                Danke, wieder was gelernt. Tolles Vorbild, die Eltern...

                Kommentar

                • chilii
                  • 08.02.2011
                  • 8116

                  #9
                  Ich würde mir auch zuerst den LK Beauftragten suchen. Was auch nicht schlecht kommt ist denke ich die entsprechenden Stellen der LPO zu kennen.
                  §52
                  Abs. 1 - Alle Personen neben dem TN also auch Eltern, Pleger, ... sind zu sportlich fairer Haltung verpflichtet
                  Abs. 2 - Definitionen von "Unsportliches Verhalten"
                  Abs. 3 - Aufsicht
                  a) Vorbereitungsplätze - 1. Muss ein Richter mind. 30 Min vor Beginn der ersten Prüfung anwesend sein. 2. Dieser ist berechtigt und verpflichtet die Ordnung aufrecht zu erhalten. 3. "Bei unsportlichem Verhalten hat die Aufsicht eine mündliche Rüge auszusprechen; zusätzlich kann diese durch das Zeigen der "Gelben Karte" visualisiert werden."

                  --> Darauf achten, dass es der LK mitbekommt, denn der muss so etwas in seinem LK Bericht dann aufnehmen. Dazu gehören natürlich Richter, die einen A... in der Hose haben. Aber ich bin davon überzeugt das diese Regelungen für alle durchgesetzt werden müssen.

                  Videoaufnahmen auch vor allem wenn der / die Richter sich weigern können auch nicht schaden.

                  Kommentar

                  • Furioso-Fan
                    • 12.08.2004
                    • 10945

                    #10
                    Pelhalm und Schlaufen sind national erlaubt? Das wär mir neu.

                    Kommentar

                    • Super Pony
                      • 05.11.2011
                      • 5012

                      #11
                      Pelhalm ist ab A erlaubt
                      Schlaufen ab A aber ohne überwinden von Sprüngen, das ist nicht neu, sondern schon seit ca 1998
                      http://www.super-pony.de

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                      • Sleepyhollow

                        #12
                        Zitat von Furioso-Fan Beitrag anzeigen
                        Pelhalm und Schlaufen sind national erlaubt? Das wär mir neu.
                        wenns international ausgeschrieben war

                        wir hatten am alten stall immer die S prüfungen international ausgeschrieben...müßte man also vorher abklären.

                        aber "Mädchen" und "Wendy" geht mal gar nicht *vogelzeig*

                        Kommentar

                        • Furioso-Fan
                          • 12.08.2004
                          • 10945

                          #13
                          die kombio von schlaufen und pelhalm???

                          Kommentar

                          • steffie1910
                            • 30.06.2011
                            • 2720

                            #14
                            Zitat von dawei007 Beitrag anzeigen
                            Auf welchem Turnier war das?
                            Meinst du mich?

                            RV Brambauer!

                            Wie gesagt Reiter und Richter kannten sich...

                            und Schlaufen in Kombination mit Pelham ist echt erlaubt??? Einzeln wußte ich ja! Aber zusammen?
                            Zuletzt geändert von steffie1910; 09.07.2013, 11:35.

                            Kommentar

                            • Barbara
                              • 20.05.2010
                              • 324

                              #15
                              Zitat von Super Pony Beitrag anzeigen
                              Pelhalm ist ab A erlaubt
                              Schlaufen ab A aber ohne überwinden von Sprüngen, das ist nicht neu, sondern schon seit ca 1998
                              Ich habe vor ein paar Jahren ein Pelham in Kombi mit Rädchensporen im Spring-RWB (!!!) gesehen. Das Pferd war aufgestochen von den Sporen. Das habe ich der Meldestelle mitgeteilt und passiert ist - gar nix. Das Mädel ist zweite oder dritte geworden ....

                              Kommentar

                              • clandestino
                                • 12.03.2011
                                • 669

                                #16
                                Welche Hilfszügel darf ich auf dem Abreiteplatz verwenden?
                                Generell gilt dass man auf dem Abreiteplatz nur die Hilfszügel (§70D) benutzen darf, die auch in den jeweiligen Prüfungen zugelassen sind.
                                Ausnahme sind:
                                Dressur-LP Kl.E: Hier ist auf dem Abreiteplatz ein Ausbindezügel gem. §70D erlaubt.
                                Spring-LP Kl. E: Ausbindezügel sind erlaubt aber nicht über Sprüngen.
                                Springpferde- und Spring-LP Kl.A-S: Der Schlaufzügel ist auf dem Abreiteplatz gestattet allerdings nicht über Sprüngen
                                Quelle: http://www.pferd-aktuell.de/lpo2013/...lte-fragen-faq

                                Da steht nichts von einer Einschränkung, dass man nicht mit Schlaufen reiten darf, wenn man ein Pelham drauf hat. Ich würde es so interpretieren, dass man beides zusammen auf dem Abreiteplatz draufmachen darf. Eine aktuelle LPO hab ich grad nicht zur Hand.

                                Kommentar

                                • blubbibubb
                                  • 29.12.2011
                                  • 106

                                  #17
                                  Früher war ein Pelham nur mit Trense ohne Sperrriemen erlaubt. jetzt darf man das Maul noch richtig schön zu schnüren, damit man bloß nicht sieht, dass das Pferd das Maul aufmacht.....

                                  Kommentar

                                  • blubbibubb
                                    • 29.12.2011
                                    • 106

                                    #18
                                    Ne ist glaube ich erst ab A erlaubt. Aber dafür mit Martingal und Sperrriemen. Das war früher nicht erlaubt.

                                    Kommentar

                                    • Sleepyhollow

                                      #19
                                      ich weiß das ich ende der 80er anfang der 90er mal im A oder L springen pelham mit mexikanischer trense gesehen hab, da hatte mein trainer nämlich die idee das mit meinem mal auszuprobieren weil der im normalen parcour immer heiß wurde....hab ich aber nicht gemacht weil ich da keinen sinn drin gesehen hab...es gab ja zig änderungen seit dem....

                                      Kommentar

                                      • Sentano S
                                        Gesperrt
                                        • 30.05.2005
                                        • 5285

                                        #20
                                        ich kann mich noch an Zeiten erinnern , da war Pelham ab M/A erst erlaubt, allerdings ohne Sperriemen und auch ohne Pelhamriemchen! War in den 80zigern! Wir haben das Pelham dann nur im LKW gehabt, wenn M/A war!

                                        Kommentar

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