Wie versteht ihr das hier:
Das NRW-Landgestüt behält sich das Recht vor, eine Versamung nur auf der Station vorzunehmen, auf der der Hengst stationiert ist und/oder auch Frischsamen nur an Deck- und Besamungsstationen des NRW- Landgestüts zu verschicken.
LF Hike
Das NRW-Landgestüt behält sich das Recht vor, eine Versamung nur auf der Station vorzunehmen, auf der der Hengst stationiert ist und/oder auch Frischsamen nur an Deck- und Besamungsstationen des NRW- Landgestüts zu verschicken.
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