Landgestuet Warendorf - Nutzungsbedingungen

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  • hike
    • 03.12.2002
    • 6639

    Landgestuet Warendorf - Nutzungsbedingungen

    Wie versteht ihr das hier:

    Das NRW-Landgestüt behält sich das Recht vor, eine Versamung nur auf der Station vorzunehmen, auf der der Hengst stationiert ist und/oder auch Frischsamen nur an Deck- und Besamungsstationen des NRW- Landgestüts zu verschicken.


    LF Hike
    Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!
  • living doll
    • 30.05.2005
    • 2180

    #2
    Man kann mit seiner Stute zur nächstgelegenen Besamungsstation des Landgestütes fahren und sie dort von einem beliebigen Landbeschäler besamen lassen (Interner Samenversand täglich).
    Von einzelnen Hengsten wird der Samen eben nicht zur Stute nach Hause oder zum Haustierarzt verschickt, sondern nur zu einer gestütseigenen Deck- und Besamungsstelle, wohin die Stute dann eben gebracht werden muss.
    "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
    Vorwärts aber ist alles." R. Binding

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