TG-Sperma pro Dosen

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  • doingwell
    • 21.06.2006
    • 18

    #21
    Dann solltest du mal das Gesetz lesen. Dies kann auch der Hengsthalter nicht umgehen. Aber wo kein Kläger dort kein Richter. Kann natürlich sein, dass es in der Schweiz anders ist, ich sprech hier vom TZG Deutschland und Österreich.



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    • Deonda
      • 26.01.2002
      • 3867

      #22
      In welchem Gesetzt steht das?
      Beginne jeden Tag mit einem Lächeln

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      • Coeur
        • 24.02.2004
        • 2577

        #23
        Ich denke auch, das ganze Topic ist sehr bedenklich!

        Deonda, bei uns geben die Verbände die Deckscheine für die jeweils gemeldeten Stuten raus, der Hengsthalter oder TG-Verkäufer kann gar nicht überprüfen wieviele stuten mit der jeweiligen Menge besamt werden.

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        • Deonda
          • 26.01.2002
          • 3867

          #24
          Aber wenn mir doch der Hengsthalter zusichert, dass er mir für jedes Fohlen, welches aus dieser Dose fällt, einen Fohlenschein ausstellt, wo liegt denn das Problem?
          Meistens muss man ja die leeren Pailletten zurückschicken, so quasi als Beweis, dass der Samen aufgebraucht wurde.
          Beginne jeden Tag mit einem Lächeln

          Kommentar


          • #25
            Hmm von TG-Dosen-nicht-teilen-dürfen steht im TZG meines Wissens nach nichts. Solange alles ordnungsgemäß dokumentiert wird, ist das Teilen von Besamungsdosen demnach nichts ungesetzliches. Voraussetzung ist aber, dass der Samen von den entsprechenden Papieren begleitet wird. Ungesetzlich ist es meines Wissens nach nur, ohne Wissen der abgebenden Besamungsstation Portionen zu teilen oder den besagten undeklarierten Handel damit zu treiben. Letztendlich dient das TZG schließlich der Verhinderung solchen Handels. Es ist ja auch festgelegt, dass Besamungsstationen überwiegend Samen abzugeben haben, der von den dort gehaltenen männlichen Zuchttieren stammt. Reines 'Spermadealen' ist also nicht erlaubt. Ganz anders als außerhalb Europas...

            Ich halte es für eine reine Absprachesache zwischen Hengsthalter/Besamungsstation und TA. Einige HH sagen: 'Gekauft ist gekauft, was ihr mit dem TG anfangt, ist Eure Sache' und erlauben die 'Produktion' mehrerer Fohlen aus einer TG-dosis. Andere stellen grundsätzlich pro Portion nur einen Schein aus. In Nordamerika laufen haufenweise Fohlen namhafter Hengste herum, die aus TG-Besamungen stammen und für die eben kein entsprechendes Papier ausgestellt wurde.
            Das beste ist, man klärt das vor dem Erwerb von TG mit der Besamungsstation ab und verfährt entsprechend. Unfug kann ich es eigentlich nicht finden, wenn man versucht mit möglichst geringen Besamungsdosen auszukommen. Eine Risikoabwägung ist es schon aber vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus ausgesprochen sinnig...

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            • harry
              • 18.04.2002
              • 1159

              #26
              Sehe kein problem in samen teilen, weil der HH auch nicht haftet wenn nichts rauskommt. Man kauft den samen, keine garantie auf ein fohlen.
              Artz gegen Pferdezuchter: Sie haben nur noch ein Monat zu leben. Fragt Pferdezuchter: Wovon denn?

              Kommentar

              • Deonda
                • 26.01.2002
                • 3867

                #27
                Andere Variante:
                Ich kaufe beim Samenimporteur 1 Dose TG von Conterno Grande
                Wenn 1 Fohlen aus dieser Dose fällt muss ich nicht zusätzlich bezahlen (hab ja die Dose bezahlt).
                Für jedes weitere Fohlen bezahle ich nochmals den halben Preis, den ich für die Dose bezahlt habe, darauf.

                Wenn's von Anfang an so vereinbart wurde, ist's für beide Seiten klar.
                Beginne jeden Tag mit einem Lächeln

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                • Ginella NB

                  #28
                  @living doll

                  kann ich dir ganz genau sagen, weil ich die aktuelle rechnung von meiner stute gerade vorliegen habe.

                  Besamungspauschal bestehend aus Besamungsgebühr inkl. Follikelkontrolle per Ultraschall 153,38 Euro plus Mwst.

                  Und ich hab diese Gebühr auch nur einmal bezahlt, obwohl die Stute in zwei Rossen besamt werden musste.

                  Bei TG Besamung kommen dann noch 80 Euro zusätzlich drauf.

                  Was bei meiner Stute die Kosten hochtreibt, sind die ganzen UTS-Untersuchungen, die nichts mit der Besamung an sich zu tun hatten.
                  vor der rosse ob überhaupt rossig- nach der rosse - mehrere trächtigkeitsschallungen, anfahrtskosten, unterbringungskosten von insgesamt mehr als 3 wochen...ect.pp



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                  • doingwell
                    • 21.06.2006
                    • 18

                    #29
                    @ Kareen
                    naja so auf die schnelle mal hier ein Paragraph aus Österreich: §26/2 TZG:Besamer und anerkannte Zuchtorganisationen dürfen Veränderungen  an den bezogenen Tiersamenportionen wie Verdünnung, Unterteilung und dgl. nicht vornehmen.



                    Kommentar


                    • #30
                      Wir sind hier aber ja meistenteils in Dtl. und im dt. TZG steht nichts dergleichen

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                      • doingwell
                        • 21.06.2006
                        • 18

                        #31
                        ok, muss zugeben, dass es in Deutschland (trotz intensiver Recherche meinerseits ;-)) keine gesetzliche Regelung gibt.

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                        • harry
                          • 18.04.2002
                          • 1159

                          #32
                          Na, dan weisst du was sache ist. Die grenze uber nach Deutschland, da den samen splitten und wieder nach Osterreich
                          Artz gegen Pferdezuchter: Sie haben nur noch ein Monat zu leben. Fragt Pferdezuchter: Wovon denn?

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                          • #33
                            ohgott nein Das ist unerlaubtes Verbringen!!!

                            Kommentar

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