Fremden Jährling in Aufzucht gehabt werde wohl drauf sitzen bleiben, was tun?

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  • Lenz0211
    • 14.02.2009
    • 240

    Fremden Jährling in Aufzucht gehabt werde wohl drauf sitzen bleiben, was tun?

    Habe so wie es aussieht ein bald wahrwerdendes Problem. Habe letztes Jahr im Sommer einen kleinen Ponyhengstjährling aus Freundschaftsdienst mit in Aufzucht genommen. Da die Besitzerin dringend einen Platz suchte und eine flüchtig Bekannte meinerseits, aber gute Freundin einer Freundin von mir war, habe ich mich (im nachhinein) ärgerlicherweise weich kloppen lassen und den kleinen Hengst mit aufgenommen. Und ich könnt mich in den A...beissen, dass ich dies hier nicht mit einem Vertrag, wie bei all den anderen geregelt habe, nur weil ich in dem Moment dachte, auch Freunden von guten Freunden kann man Vertrauen und Glauben schenken.

    Der Sachverhalt ist wie folgt. Besitzerin zahlt zwar jeden Monat pünktlich, der Platz ist aber nur bis Frühjahr diesen Jahres an sie bzw. ihren Hengst vergeben - länger nicht, weil die Herde nun aufgelöst wird und die Pferde in den Stall kommen, bzw, zu ihren Besitzern zurückkehren. Wurde der Besitzerin schon damals und auch jetzt immer wieder angekündigt. Nun zieht sie sich immer mehr aus der Affäre, weiß wohl im Grunde auch nichts mehr mit dem Tier anzufangen (keine Lust/keine Zeit) kümmert sich aber nicht um den weiteren Verbleib, geschweige denn um einen Verkauf. Habe ihr diesbezüglich schon Hilfe angeboten, wurde unter Umschweifen dann aber abgeblockt. Nun ist sie erstmal "unbekannt" verzogen und wechselt öfter mal die Handynummer, die ich bisweilen dann aber immer durch Hilfe meiner guten Freundin, die auch mit ihr bekannt ist, rausfinden konnte - aber auch hier schwindet der Kontakt zur besagten Besitzerin. Die Zeit drängt so langsam, aber sie macht sich rar.

    Was kann ich da tun? Ich glaube mir sind hinsichtlich Veräußerung oder Verbringung an einen anderen Ort dann trotzdem die Hände so ziemlich gebunden oder sehe ich das falsch? Was gibt es denn da bloß für einen Weg aus dieser Zwickmühle? Ich möchte auf dem Tier nicht sitzen bleiben, ihn dann aber auch nicht allein auf der Weide lassen. Im Stall verursacht er mir aber mehr Kosten als jetzt, deshalb will ich ihn dort auf keinen Fall haben, schon weil ich dort keinen Platz für einen Hengst habe. Da mir derzeit sowieso merkwürdige Geschichten über diese Frau zu Ohren kommen, bin ich mir fast sicher, sie wird ihn nicht holen. Was kann ich dann nur tun?

    Bin für jeden Tipp dankbar. LG Lenz0211
  • Müller-Klein
    • 01.01.2000
    • 162

    #2
    Hallo !

    In einem solchen Fall hilft es nur, das Pferd im Rahmen des Vermieterpfandrechts zu versteigern. Legal wird man es nicht los. Der (ehemalige) Eigentümer kann gegen die erfolgte Versteigerung nur insofern vorgehen, als er vorbringen kann, dass die Versteigerung zu Unrecht erfolgt ist und er wegen des Verlustes des Pferdes einen Schaden erlitten hat. Die Höhe des Schadens muss er ersteinmal beweisen. Da er das Pferd eine ganze Weile nicht gesehen hat, wird dies schon schwer. Zum anderen ist von dieser Forderung die ausstehende monatliche Forderung abzuziehen. In der Regel steht man selbst in diesem Fall besser, als wenn man auf Abnahme und Zahlung klagt, was dann wieder zwei Jahre dauert. In dieser Zeit muss man das Pferd mit Hufschmied, Tierarzt und Futter etc. versorgen. Das kostet jeden Tag und im Ergebnis hat der Eigentümer nachher kein Geld mehr. Eine sehr unschöne Situation !

    Kommentar

    • Lenz0211
      • 14.02.2009
      • 240

      #3
      Hallo Frau Müller-Klein, danke für Ihren Rat wie man das Ganze hätte angehen müssen. "Puh" es ist mir erspart geblieben. Nach langem Gezeter und vielen Anrufen, konnte ich Gott sei Dank, am vergangenen Wochenende der Besitzerin ihren Jährling endlich übergeben - ich weiß nicht wie es dem Kleinen in Zukunft ergehen wird. Auch wenn mich der Gedanke etwas traurig stimmt, bin ich froh dieses Kapitel endlich glimpflich ad acta legen zu können.
      Zitat von Müller-Klein Beitrag anzeigen
      Hallo !

      In einem solchen Fall hilft es nur, das Pferd im Rahmen des Vermieterpfandrechts zu versteigern. Legal wird man es nicht los. Der (ehemalige) Eigentümer kann gegen die erfolgte Versteigerung nur insofern vorgehen, als er vorbringen kann, dass die Versteigerung zu Unrecht erfolgt ist und er wegen des Verlustes des Pferdes einen Schaden erlitten hat. Die Höhe des Schadens muss er ersteinmal beweisen. Da er das Pferd eine ganze Weile nicht gesehen hat, wird dies schon schwer. Zum anderen ist von dieser Forderung die ausstehende monatliche Forderung abzuziehen. In der Regel steht man selbst in diesem Fall besser, als wenn man auf Abnahme und Zahlung klagt, was dann wieder zwei Jahre dauert. In dieser Zeit muss man das Pferd mit Hufschmied, Tierarzt und Futter etc. versorgen. Das kostet jeden Tag und im Ergebnis hat der Eigentümer nachher kein Geld mehr. Eine sehr unschöne Situation !

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