Pferdetausch Rechte & Pflichten

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  • Ponyservice
    • 07.11.2008
    • 228

    Pferdetausch Rechte & Pflichten

    Hallo....

    zur Zeit ist es immer mehr im kommen, dass Pferde getauscht werden. Hat sicherlich einige Vorteile, wenn man weiterhin Kontakt zu seinem vorherigen Pferd halten möchte oder auch der Trennungsschmerz nicht so groß ist, wenn schon sofort ein passender neuer Partner im Stall steht....aber sicherlich auch einige Haken.

    Mich würde es interessieren, wie es mit folgenden Punkten aussieht (zwischen Privatpersonen)

    Ist ein Tauschvertrag direkt gleich einem Kaufvertrag?

    Gewährleistung gegenüber Mängel bzw. wie lange man überhaupt haften muss und in welcher Form?

    Wandlung wäre ja in diesem Falle nicht möglich. Kann dann sofort ein Rücktausch stattfinden?

    Schadensersatz (bei einem Rücktausch), falls das "alte" Pferd "verschlechtert" wurde?

    Gibt es besondere Punkte worauf man achten sollte?

    Ich würde mich über eine Antwort oder auch Erfahrungen freuen!
    Gerne auch per PN!

    LG
    Zuletzt geändert von Ponyservice; 24.02.2011, 17:24.
    www.ponyservice.de
  • Shalom
    • 28.05.2009
    • 839

    #2
    Die Vorschriften zum Kauf werden auf den Tausch entsprechend angewendet, also hast du dieselben Rechte.

    Nacherfüllung dürfte wohl regelmäßig ausgeschlossen sein. Rücktritt hätte zB "Rücktausch" der Pferde zur Folge, Schadensersatz kann unter den entsprechenden Voraussetzungen ebenfalls verlangt werden.

    Minderung kann ich mir allerdings nicht vorstellen, da es ja keinen Kaufpreis gibt, der gemindert werden könnte.
    http://www.magazin-pferderecht.de

    Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

    Kommentar

    • Ponyservice
      • 07.11.2008
      • 228

      #3
      Hallo...

      danke für die Antwort!

      Also, hat man dann als Privatperson drei oder sechs Monate Gewährleistung die man geben muss? Wenn man nichts anderes im Vertrag vereinbart hat?!

      LG
      www.ponyservice.de

      Kommentar

      • Müller-Klein
        • 01.01.2000
        • 162

        #4
        Hallo !

        Es ist richtig, dass für den Tausch die Vorschriften des Kaufes entsprechend angewandt werden. Es gibt daher sowohl die Nacherfüllung, als auch Rücktritt, Schadensersatz und Minderung. Ggf. muss der Wert durch eine oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Pferdezucht und -haltung ermittelt werden. Das ist alles praktisch unproblematisch. Sinnvoll ist aber, dass man sowohl bei der Inzahlunggabe als auch bei einem Tausch angibt, von welchem Wert man bei dem jeweiligen Pferd ausgeht. Dann gibt es hinterher weniger Streit.

        Kommentar

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