hab mal eine frage zu einer haftpflichtversicherung. meine stute hat auf dem lkw einer befreundeten reiterin randaliert und dabei den bodenbelag und beim ausladen den belag auf der verladerampe beschädigt. ein gutachten mit kostenvoranschlag wurde erstellt und der bodenbelag provisorisch an der stelle, die beschädigt war repariert, da der lkw für die turniersaison noch gebraucht wurde. das gutachten wurde an die versicherung weiter geleitet.nun erkennt die versicherung den schaden zwar an, will aber nur die kosten für die provisorische reparatur übernehmen, also das ausbessern an der beschädigten stelle. da es sich bei dem belag aber um einen gegossenen boden handelt, müßte dieser komplett erneuert werden, um folgeschäden durch feuchtigkeitseintritt zu verhindern. ist die versicherung im recht oder muß sie nur die kosten für das ausbessern an der beschädigten stelle ersetzen?
schon mal vielen dank!
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