Haftung Futterhersteller bei schadhafter Charge?

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  • Browny
    • 13.11.2009
    • 2640

    Haftung Futterhersteller bei schadhafter Charge?

    Hallo Zusammen,

    hatte schon mal jemand von euch den Fall, dass eines eurer Pferde durch schafhafte Sackware erkrankt ist?
    Ich habe diese Woche Donnerstag einen neuen Sack Heucobs von einer namhaften Marke gekauft für meinen 29-jährigen Rentner gekauft - er bekommt das Futter seit mehreren Monaten ohne Probleme. Nun hatte er gestern Abend eine schwere Schlundverstopfung (die TA hat 2 Stunden gebraucht, bis die Speiseröhre wieder frei war) und es kamen mehrere unaufgelöste Futterstücke durch die Sonde nach oben. Um auszuschließen, dass kein Fehler beim Einweichen passiert ist, habe ich eine sehr wässrige Mischung angesetzt und nach 6 Stunden war in einem kleinen Eimer noch immer eine kleine Hand voll sehr harter, unaufgelöster Cobs. Selbst nach übergießen mit heißem Wasser sind sie nicht aufgegangen.

    Ich werde dies auf alle Fälle dem Hersteller melden - das war eine wirklich schlimme Tortur für den alten Kerl. Gleichzeitig überlege ich, ob ich zumindest eine Beteiligung an die TA-Kosten verlange. Ich rechne (da abends und somit Notdienst) mit einer Rechnung von mindestens 800 Euro inkl, der umfangreichen Nachsorge-Medikamente. Hat hier jemand Erfahrung?

    LG!
  • Sabine2005
    • 17.06.2005
    • 7791

    #2
    Hast du dir mal die Firmen AGB's dazu durchgelesen?

    Kommentar


    • Browny
      Browny kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      guter Hinweis
  • Browny
    • 13.11.2009
    • 2640

    #3
    das hier steht in den AGB - ich vermute mal, dass bei "Verletzung Gesundheit/Körper" bei Pferdefutter dann auch das Pferd gemeint ist :

    (1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

    (2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser nur einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    (3) Die Einschränkungen der Absätze (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

    (4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.?

    Kommentar

    • Kareen
      PREMIUM-Mitglied
      • 06.01.2001
      • 7463

      #4
      Uff, das wird schwierig, Einweichzeit und Wassermenge ok? Kann u.U. schon ein Weg sein, dass der Hersteller sich freihalten kann. Außerdem besteht bei einem Naturprodukt immer eine gewisse Toleranz bezüglich von Abweichungen weil sie sich technisch einfach nicht 100%ig vermeiden lassen. Das größte Problem wird aber sein, nachzuweisen, dass genau diese Verunreinigung ursächlich für die SV war, denn Schlundverstopfungen treten auch bei einwandfreiem Futter gelegentlich spontan auf, zumal bei einem älteren Pferd.

      Auf der anderen Seite halte ich den pauschalen Haftungsausschluss in den AGB für nicht rechtswirksam. Man kann alles mögliche in einen Vertrag schreiben aber ob der gerichtlichen Bestand hat steht auf einem völlig anderen Blatt. Die Haftung des FM-Herstellers ist gesetzlich begründet in §24 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Allerdings schuldet der Hersteller nicht die fehlerllose Beschaffenheit sondern nur, dass die FM
      "a) unverdorben, echt, unverfälscht, zweckgeeignet und von handelsüblicher Beschaffenheit"

      sind; (s.o. fehlerfreiheit ist bei einem Futtermittel genau so wenig zu garantieren wie bei einem Pferd...
      Ob einzelne schwer lösliche oder sogar unlösliche Bestandteile in der aufgetretenen Menge handelsüblich sind wird dann erstmal schön bestritten werden und müsste nachgewiesen werden. Ehrlich gesagt wäre in so einem Fall meine erste Reaktion, dass ich beim Hersteller direkt oder dem Lieferanten anrufe und Bescheid gebe, kann ja sein, dass Deine Säcke nicht die einzigen sind die betroffen sind. Kann sein, dass der Hersteller schon etwas anbietet wenn Du Schadenersatz ansprichst.
      Wenn nicht würde ich mir mit so etwas gut überlegen, ob ich das zum Anwalt schleppe weil die Kosten und der Nervkram in jedem Fall erheblich werden, selbst wenn Du damit durchkommst. Es geht ja schon damit los, dass Du gar nicht weißt ob das nicht schon immer so war, dass sich einzelne Cobs nicht aufgelöst haben. Dann ist auch die Frage ob sie richtig angewendet wurden. Wenn der Hersteller selbst nicht von sich aus reguliert sondern den Schaden seiner Versicherung meldet wird diese die Forderung mit ziemlicher Sicherheit erstmal zurückweisen, da sind viel zu viele Möglichkeiten drin wie sie sich da aus der Haftung befreien kann. Zunächst mal wirst Du in Einzelheiten Deine Fütterungspraxis darlegen müssen, wieviel Wasser, wie lange Einweichzeit usw. usw. Und dann wird eine Analyse der Rückstellrpobe hermüssen und schlussendlich muss das ganze vor Gericht. Würde ich sein lassen.
      Ich hatte mal einen Fall bei dem es durch einen PSM verunreinigten Hafer in einem Betrieb zu haufenweise Schlundverstopfungen kam. Anwalt riet in dem Fall auch ab. Kausalität nicht sicher genug zu beweisen.
      Zuletzt geändert von Kareen; 15.10.2023, 07:59.

      Kommentar

      • Browny
        • 13.11.2009
        • 2640

        #5
        Danke für deine Einschätzung, liebe Kareen!
        Ich hatte tatsächlich zunächst befürchtet, dass falsch eingeweicht wurde und habe dann selbst getestet: mit sehr viel Wasser hat sich nichts aufgelöst (auch nach 6 Stunden nicht) und mit kochendem Wasser auch nicht. Wie gesagt: leider nur eine Handvoll, sodass es in dem großen Eimer nicht offensichtlich war. Mein anderes Pferd in einem anderen Stall bekommt das auch. Da ich dort einen anderen Sack habe, habe ich auch da den Eimer durchwühlt und hier war alles nach 30 min aufgelöst. und die TA hatte das beim Ansaugen im Mund... die hat uns erst darauf hingewiesen, dass da was nicht stimmt...

        Ich rufe in jedem Fall an - falls die Charge was hat, braucht es ggf. einen Produktrückruf... bis zum Anwalt würde ich nicht gehen... aber vielleicht habe ich ja Glück und ein Anruf und ein Brief bringen schon etwas... habe den Sack auch extra zur Seite gestellt...

        Kommentar

        • Browny
          • 13.11.2009
          • 2640

          #6
          mal eine kurze Rückmeldung: ich hatte tatsächlich mit dem Hersteller telefoniert und den Bericht der TA hingeschickt. Tatsächlich haben sie mir angeboten, die TA-Rechnung zu übernehmen und das hat alles super geklappt. war wirklich beeindruckt von der professionellen Abwicklung.

          Kommentar

          • Marie_Mfr
            • 25.01.2012
            • 175

            #7
            Schade, dass es zu dem Vorfall kam, aber gut, dass die Rechnung übernommen wurde.

            Kommentar

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