Grundlage für Wegegeld bei Tierarztbesuch

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  • jerry
    • 28.07.2008
    • 165

    Grundlage für Wegegeld bei Tierarztbesuch

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen, auf welcher Grundlage die Strecke für einen Tierarztbesuch berechnet wird? Im vorliegenden Fall beträgt die Strecke zwischen Praxis und Standort des Pferdes laut Google Maps 21 km (gut fahrbare, schnellste Strecke), abgerechnet wurden jedoch 29 km. Auf Nachfrage wurde gesagt, man habe sich an seinem Navi orientiert...

    Vielen Dank für Eure Hilfe !
  • Drenchia
    • 21.12.2012
    • 3678

    #2
    Für 29km wirds da eng mit der Rechtsgrundlage.
    Für Spazierfahrten muss der Kunde nicht aufkommen
    Zuletzt geändert von Drenchia; 18.04.2023, 08:04.

    Kommentar

    • Rigoletto
      • 03.08.2014
      • 410

      #3
      Ich gebe zu Bedenken, dass der TA evtl von woanders hergefahren kommt. Wenn er davor bei einem anderen Patienten war. Meine TA fährt immer eine Route ab, sie kommt selten direkt von der Klinik angefahren. Von demher könnte ichs eh nie nachprüfen.

      Kommentar

      • Schimmeltier
        • 15.01.2019
        • 1100

        #4
        Der Tierarzt ist kein! Taxifahrer.
        Wen juckts ernsthaft, ob der ein paar Kilometer mehr gefahren ist. Es soll ja Navis geben, die berechnen sogar absichtlich den weitesten Weg zum Kunden . Für eine "Spazierfahrt" hat mein TA jedenfalls normalerweise keine Zeit während der Arbeit.

        Mir ist wichtig, dass es ein guter Tierarzt ist; der Rest ist eine "Fußnote". Es ist einfach so, dass man auch bei einem einfachen TA- Besuch (Diagnose, Spritze, Wegegeld) mit 200 bis 300 Euronen rechnen kann. Jeder TA muss wirtschaftlich rechnen, und ich bewundere die TAs durchaus für ihren souveränen Umgang mit schwierigen Vier- und Zweibeiner......

        Nachtrag:

        ich hab mir jetzt mal die frische TA- Rechnung von letzter Woche gekrallt und nachgeschaut: Ganz GOT konform wurde bei mir das Wegegeld berechnet; nach § 10 "Wegegeld" wird demnach 3,50 € pro Doppelkilometer Fahrt bei Benutzung des (Tierarzt-)eigenen Autos fällig. Mindestens sind aber 13 €uro zu berechnen....
        Der Satz kann sich u. U. aber auch erhöhen, und reduzieren, wenn auf der Tour mehrere Kunden bedient wurden.

        Lustigerweise werden auch die Reisekosten von Bahn und Schiff in der GOT geregelt; aber welcher Pferdehalter hat schon Schienen vor der Koppel? ....oder einen Hafen. Es gibt das wohl, zu finden ist die Info beim Googeln "Wegegeld §10 TA"....
        Zuletzt geändert von Schimmeltier; 18.04.2023, 13:43.

        Kommentar


        • Drenchia
          Drenchia kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          Was heißt Taxifahrer; der TA hat wie jeder andere Dienstleister seine gefahrenen Kilometer korrekt abzurechnen und ist in dieser Hinsicht rechenschaftspflichtig, falls es da Diskussionsbedarf gibt..
      • Elfi
        • 22.06.2009
        • 376

        #5
        Ich hab das letztens auch getestet weil ich die kürzeste Strecke herausfinden wollte und dabei festgestellt, dass Google Maps NICHT immer Recht hat!!!!!!!! (Ging bei mir aber nicht um Fahrtkosten, sondern nur um Neugier) Aus 5km bei Google wurden dann auf dem Tacho mal lustige 6,5 km! Also wenn man jetzt wirklich Korinthen kacken will, dann muss man echt die Strecke genau abfahren....

        Kommentar


        • Carley
          Carley kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          Ist mir bei meiner Arbeitsstrecke für die Steuer aufgefallen. Ich glaube Maps nimmt gerne mal die Luftlinie
      • jerry
        • 28.07.2008
        • 165

        #6
        Danke schonmal für Eure Antworten!
        Es liegt mir fern, Korinthen zu kacken, das Thema kam bloß kürzlich im Bekanntenkreis auf (es ist auch gar nicht mein persönlicher Fall, sondern der eines Bekannten) und wir haben festgestellt, daß keiner so genau wußte, welche Strecke überhaupt zu Grunde gelegt wird. Es muß ja eigentlich irgendeine Regelung dazu geben und da ich dazu im Internet nichts gefunden habe, dachte ich daß hier evtl. jemand Bescheid weiß.

        Kommentar

        • Drenchia
          • 21.12.2012
          • 3678

          #7
          Zugrundegelegt wird immer die Strecke von der Praxis zum Patienten mit den dazugehörigen Doppelkilometern (Hin-und Rückweg), aber mindestens € 13,00; weniger geht nicht.
          Liegen auf der Stecke mehrere Patienten, so werden die Kilometer anteilig umgelegt, wenn sich dann weniger Km/Patient ergeben, als bei einer Direktfahrt. Nie darf die Strecke vom Drittenort (anderer Patient) den Weg direkt von der Praxis überschreiten, da jeder Patient immer auch die Rückfahrt bezahlt. Denn lt. GOT wird ja nicht die Rückfahrt zum drittenOrt, sondern die Rückfahrt zur Praxis vergütet, ggfls. anteilig.

          Kommentar


          • jerry
            jerry kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Danke Drenchia, das ist genau die Info, die uns fehlte :-)!
        • Kareen
          PREMIUM-Mitglied
          • 06.01.2001
          • 7463

          #8
          Das halte ich ja nun für völlig unrealistisch. Erstmal liegen Fahrtrouten ja sehr selten auf einer Linie und die 'hinten dran' sind würden sich sicher bedanken, wenn sie irgendwelche Serpentinen die man vormittags fahren musste anteilig mittragen sollten. Zum anderen zahlen diejenigen die dichter an der Praxis dran sind dann ständig zu viel wenn man so vorginge. Das ist doch völliger Quatsch.
          Anteilig geteilt werden die Fahrtkosten dann wenn mehrere Patienten am selben Ort besucht werden. Und ja, wenn man kreativ vorgeht lässt sich auch der Mindestsatz ganz legal umgehen. Da es sich um eine Aufwandsentschädigung handelt und keine Gebühr im eigentlichen Sinne ist die Mindestrate juristisch soweit informiert bin ohnehin nicht gerichtlich hieb und stichfest. Das ist wie mit Müllgebühren, da darf zwar ein monatlicher Pauschalpreis genommen werden. Dem muss dann aber auch eine 'Mindest'-Leistung entgegen stehen (z.B. 2 Leerungen im Monat) und die muss für alle gleich sein sonst ist es halt unfair und soll unterbunden werden (völlig zu recht wie ich finde).
          Es zahlt ja sonst jemand der 100 m entfernt wohnt das 13-fache von jemandem der 1.300m entfernt wohnt. Tinneff, oder?

          Googlemaps hat tatsächlich gern mal Abweichungen drin und die schnellste Route ist oft nicht die kürzeste. Ein Tierbesitzer der mit seinem Koliker am Stall wartet wird aber mit Recht erwarten, dass der hoffentlich heraneilge TA den schnellsten und nicht den kürzesten Weg wählt. Überdies ist es auch für die nachfolgenden Kunden nachteilig wenn zugunsten eines einzelnen vielleicht geringeren Wegegeldes riskiert wird, minuten- oder gar stundenlang durch die Stadt zu gurken.

          Wenn das Verhältnis zum TA schon so zerrüttet ist, dass er jeden einzelnen Fahrkilometer dokumentieren und argumentieren muss warum er an dem Tag aber links und nicht rechts abgebogen ist, dann ist das Ziel des ganzen Spektakels ja schon fast erreicht. Alle sind entnervt und hören einfach auf. Die einen mit der Fahrpraxis, die anderen mit der Pferdehaltung. Problem solved...

          Kommentar

          • jerry
            • 28.07.2008
            • 165

            #9
            Nochmal: es geht hier nicht um Erbsenzählerei oder ein schlechtes Verhältnis zum TA (bei mir sowieso nicht, bin mit meiner TÄ total glücklich ), es geht LEDIGLICH um die Frage, auf welcher Grundlage die km-Abrechnung erfolgt! Aber es ist ok, ich habe eine sachliche Antwort bekommen (danke Drenchia), mehr wollte ich gar nicht .

            Kommentar

            • Kareen
              PREMIUM-Mitglied
              • 06.01.2001
              • 7463

              #10
              Du nicht, aber bei Drenchia würde mich nicht wundern wenn da bald gar keiner mehr hinfährt
              Nochmal: Berechnet wird der gefahrene Weg und zwar vom Praxisstandort zum Kunden, es sei denn der Weg ist kürzer dadurch, dass schon andere Kunden zuvor angefahren wurden. Sind mehrere Kunden am selben Standort wird das Wegegeld geteilt durch die Anzahl der Rechnungsempfänger bzw. Pferde, das ist Vereinbarungssache.

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              • Johnny's
                Johnny's kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                Mit anderen Worten: Friß oder der TA kommt nicht mehr? Angeblich steht doch die GOT für Rechtssicherheit...

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