Hallo allerseits,
Freunde von mir finden sich nach der Abholung ihres Jungpferdes in einer sehr prekären Lage wieder und auch mir ist so ein Fall noch nie untergekommen.
Das Pferd wurde als 6 Monate altes Hengstfohlen für eine mittlere fünfstellige Summe von einem renommierten Gestüt gekauft. Bei der tierärztlichen Untersuchung wurde erwähnt, dass die Hoden noch nicht abgestiegen seien, dies aber im Verlauf der Zeit normalerweise noch eintreten sollte.
Für die Aufzucht blieb der Hengst beim Gestüt und 2-jährig wurde eine Vorbereitung zur Körung von den Besitzern veranlasst.
Zur Körung wurde er nicht zugelassen, da er laut Gestüt noch nicht so weit entwickelt gewesen sei wie seine Altersgenossen.
Nun haben sie den mittlerweile 3-Jährigen abholen lassen und trauten ihren Augen nicht, als sie feststellten, dass die Hoden nach wie vor nicht abgestiegen waren - er ist also ein Spitzhengst und wäre somit zu keinem Zeitpunkt zeugungs- geschweige denn körfähig gewesen.
Ingesamt war er in keinem guten Zustand, sehr schlechte Hufe und angeblich war er kürzlich aufgrund eines Chips operiert worden. Die Besitzer wurden über diese OP nicht informiert.
Die Lage empfinde ich als sehr bizarr - da hätten sie ja genauso gut einen Wallach für die Körung fertig machen können. Auch muss doch in jedem Fall vor einer Operation der Besitzer miteinbezogen werden.
Der Wertverlust des Pferdes ist dementsprechend hoch und nun stellt sich die Frage, wie und ob man gegen das Gestüt vorgehen kann. MMn sollte in jedem Fall ein Schadensersatz ausgezahlt werden und aufgrund der hohen Summen auch nicht zu gering, oder das Pferd müsste zurückgenommen werden.
Gibt es hier jemanden, der zu diesem Fall eine Meinung oder Rat äußern kann?
VG
Freunde von mir finden sich nach der Abholung ihres Jungpferdes in einer sehr prekären Lage wieder und auch mir ist so ein Fall noch nie untergekommen.
Das Pferd wurde als 6 Monate altes Hengstfohlen für eine mittlere fünfstellige Summe von einem renommierten Gestüt gekauft. Bei der tierärztlichen Untersuchung wurde erwähnt, dass die Hoden noch nicht abgestiegen seien, dies aber im Verlauf der Zeit normalerweise noch eintreten sollte.
Für die Aufzucht blieb der Hengst beim Gestüt und 2-jährig wurde eine Vorbereitung zur Körung von den Besitzern veranlasst.
Zur Körung wurde er nicht zugelassen, da er laut Gestüt noch nicht so weit entwickelt gewesen sei wie seine Altersgenossen.
Nun haben sie den mittlerweile 3-Jährigen abholen lassen und trauten ihren Augen nicht, als sie feststellten, dass die Hoden nach wie vor nicht abgestiegen waren - er ist also ein Spitzhengst und wäre somit zu keinem Zeitpunkt zeugungs- geschweige denn körfähig gewesen.
Ingesamt war er in keinem guten Zustand, sehr schlechte Hufe und angeblich war er kürzlich aufgrund eines Chips operiert worden. Die Besitzer wurden über diese OP nicht informiert.
Die Lage empfinde ich als sehr bizarr - da hätten sie ja genauso gut einen Wallach für die Körung fertig machen können. Auch muss doch in jedem Fall vor einer Operation der Besitzer miteinbezogen werden.
Der Wertverlust des Pferdes ist dementsprechend hoch und nun stellt sich die Frage, wie und ob man gegen das Gestüt vorgehen kann. MMn sollte in jedem Fall ein Schadensersatz ausgezahlt werden und aufgrund der hohen Summen auch nicht zu gering, oder das Pferd müsste zurückgenommen werden.
Gibt es hier jemanden, der zu diesem Fall eine Meinung oder Rat äußern kann?
VG
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