hallo ihr lieben,
ich habe mal eine neugierige frage.
ich habe mir vor 5 jahren ein pferd gekauft, mit kaufvertrag und pass von der fn, die verkäuferin hatte keine eigentumsurkunde von den vorvorbesitzern bekommen und das hatte sie auch in den kaufvertrag geschrieben, also keine eigentumsurkunde vorhanden.
ich habe jetzt durch nachforschungen seine abstammung und sein genaues alter erfahren und dadurch auch die abstammungsurkunde und den originalpass bekommen. die vorvorbesitzer haben in chippen lassen und bei der fn eintragen lassen allerdings mit einem gschätzten alter da sie ihn vom händler hatten und der ihnen keine papiere aushändigen wollte, weil er eben keine hatte wie ich jetzt von den züchtern erfahren habe, die haben die nämlich noch bei sich gehabt, weil der damalige käufer noch nicht bezahlt hatte, dann gestorben ist und dann hatten sie sich den wert wohl anderweitig auszahlen lassen, wohl mit material.
sie meinten jetzt das sie eigentlich ansspruch auf entschädigung haben, aber darauf verzichten weil sie endlich wissen wo er gelandet ist und es ihm gut geht.
meine frage ist jetzt die, einfach nur weil ich neugierig bin, ob sie ihn von mir zurück fordern hätten können. ich habe ihn von der verkäuferin mit kaufvertrag in dem die chipnummer steht, die er 2008 bekommen hat, steht. allerdings mit anderem geburtsdatum.
hätte ich ihn zurück geben müssen? ich hatte ihn doch gutgläubig erworden und das net mal von dem händler der ihn damals geholt hat von dem verstorbenen besitzer und dazwischen wurde er ja noch 2 mal verkauft.
wie wäre es denn in meinem fall rechtlich gewesen?
danke für eure antworten
ich habe mal eine neugierige frage.
ich habe mir vor 5 jahren ein pferd gekauft, mit kaufvertrag und pass von der fn, die verkäuferin hatte keine eigentumsurkunde von den vorvorbesitzern bekommen und das hatte sie auch in den kaufvertrag geschrieben, also keine eigentumsurkunde vorhanden.
ich habe jetzt durch nachforschungen seine abstammung und sein genaues alter erfahren und dadurch auch die abstammungsurkunde und den originalpass bekommen. die vorvorbesitzer haben in chippen lassen und bei der fn eintragen lassen allerdings mit einem gschätzten alter da sie ihn vom händler hatten und der ihnen keine papiere aushändigen wollte, weil er eben keine hatte wie ich jetzt von den züchtern erfahren habe, die haben die nämlich noch bei sich gehabt, weil der damalige käufer noch nicht bezahlt hatte, dann gestorben ist und dann hatten sie sich den wert wohl anderweitig auszahlen lassen, wohl mit material.
sie meinten jetzt das sie eigentlich ansspruch auf entschädigung haben, aber darauf verzichten weil sie endlich wissen wo er gelandet ist und es ihm gut geht.
meine frage ist jetzt die, einfach nur weil ich neugierig bin, ob sie ihn von mir zurück fordern hätten können. ich habe ihn von der verkäuferin mit kaufvertrag in dem die chipnummer steht, die er 2008 bekommen hat, steht. allerdings mit anderem geburtsdatum.
hätte ich ihn zurück geben müssen? ich hatte ihn doch gutgläubig erworden und das net mal von dem händler der ihn damals geholt hat von dem verstorbenen besitzer und dazwischen wurde er ja noch 2 mal verkauft.
wie wäre es denn in meinem fall rechtlich gewesen?
danke für eure antworten
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