Kündigung

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  • Scoob
    PREMIUM-Mitglied
    • 08.08.2010
    • 204

    Kündigung

    Guten Tag. Da unser Stall von einer Privatperson übernommen wird müssen alle 70 Einsteller innerhalb von 45 Tagen raus. Wir wurden also gekündigt. Nun bekamen wir einen Brief dass wir bis zum Ende zahlen müssen auch wenn wir den Stall vor den 45 Tagen verlassen. Für uns ist das eine Katastrophe weil wir nun gezwungen sind doppelt, also im alten und neuen Stall zu zahlen. Gibt es rechtlich gesehen irgend eine Möglichkeit nicht mehr zu zahlen wenn die Pferde weg sind? Oder zumindest nur eine Leermiete zu zahlen?
  • Jessy.
    • 16.10.2008
    • 444

    #2
    Also ich kenne es nur so das man, wenn man früher von nem Stall geht, noch bis zum Kündigungsdatum auch zahlt. Leermiete nur wenn der Stallbesitzer mit sowas einverstanden ist.
    Aktuell bei 2 Einstellern von uns. Die kommen jetzt 1 Monat früher zu uns und müssen den einen Monat im alten Stall auch voll zahlen da es ja deren Entscheidung war früher zu kommen.

    Kommentar

    • hufschlag
      • 30.07.2012
      • 4135

      #3
      Du bist doch prämium und kannst hier nen Anwalt kostenlos fragen
      mich bin nicht sicher, ob diese Fristen noch rechtens sind
      ich kenne nur noch einstellverträge mit 4 Wochen Frist, einige nur 14 Tage...

      Kommentar

      • max-und-moritz
        • 04.06.2006
        • 3433

        #4
        Zitat von hufschlag Beitrag anzeigen
        Du bist doch Premium und kannst hier nen Anwalt kostenlos fragen
        Wäre auch meine Idee gewesen. Und überhaut: Das würde ich drauf ankommen lassen.
        Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

        Kommentar

        • Scoob
          PREMIUM-Mitglied
          • 08.08.2010
          • 204

          #5
          Wir gehen ja eben nicht freiwillig, sonst wäre es für mich klar dass ich zahlen müsste. Wir wurden auch nicht rechtzeitig informiert, so dass wir nicht mehr kündigen konnten. Und wie schwer es sich gestaltet für 70 Pferde eine leere Box zu finden muss ich hier wohl keinem erklären.

          Kommentar

          • CoFan
            • 02.03.2008
            • 15238

            #6
            Ich würde da wirklich mal einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

            Ist die Kündigung durch den neuen Besitzer eine "normale", wird Euch - meiner Meinung nach - wohl nichts anderes übrig bleiben. Theoretisch (!!) könnt ihr ja den Vertrag mit dem neuen Stall dann starten lassen, wenn der mit dem alten abgelaufen ist.

            Ob es in diesem Fall - aus welchen Gründen auch immer - eine besondere Situation gibt, kann wirklich nur ein Profi klären.

            Ich würde andererseits auch vermuten, dass Euch die neuen Besitzer nicht einfach so das Pferd auf die Strasse stellen können, falls ihr nicht rechtzeitig eine neue Bleibe gefunden habt.

            Habt Ihr schon mal mit den neuen Besitzern über die Situation gesprochen? Das würde sicher - parallel zur juristischen Beratung - Sinn machen.

            Ich drücke die Daumen für einen guten Ausgang.

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            • Scoob
              PREMIUM-Mitglied
              • 08.08.2010
              • 204

              #7
              Die neuen Pächter wollen da überhaubt nicht diskutieren. Uns blieb nichts anderes übrig als im neuen Stall zuzusagen, da es situationsbedingt fast unmöglich ist im Umkreis von ca 50 km eine Box zu finden. Und ich wollte natürlich das Risiko nicht eingehen mit meinen Pferden auf der Strasse zu stehen. Ich denke wir werden uns zusammen tun und einen Anwalt einschalten. Die Box kostet um die 600€ pro Monat und das mal 2, das ist ja nicht wenig.

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              • Fife
                • 06.02.2009
                • 4314

                #8
                - erst mal in deinem bestehenden Einstellvertrag nach der Kündigungsfrist schauen. Der ist auch für den neuen Betreiber oder Besitzer maßgebend. Mir erscheint die Frist (zu) kurz.
                - ab den Tag wo du den alten Stall nicht mehr nutzt nicht mehr bezahlen. Ich persönlich würde da sogar taggenau abrechnen. => wenn der neue Betreiber damit nicht einverstanden ist, dann soll er klagen.
                - über dein Vorgehen mit dem NEUEN Stallbetreiber reden. Damit er auf blöde Gerüchte vorbereitet ist.

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                • Scoob
                  PREMIUM-Mitglied
                  • 08.08.2010
                  • 204

                  #9
                  Der neue Stallbetreiber kennt mich schon lange, da gibt es keine Probleme. Ich denke wir werden uns alle zusammen tun und nicht zahlen. Zur Not nehmen wir uns dann gemeinsam einen Anwalt.

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