Ich bräuchte fachlichen Rat in folgendem Fall (sorry, sehr ausführlich):
Ich habe im letzten Jahr geheiratet und hatte mit dem Pferd meiner Mutter eine Kutschfahrt im Stall geplant. Hierzu hatte ich eine damals Angestellte (Person A) vom Stall gefragt, ob sie das machen würde und wie viel sie dafür haben möchte. Sie ist Pferdewirtin und hat auch das Fahren im Landgestüt Neustadt/Dosse gelernt. Sie sagte sofort zu, zu den Kosten äußerte sie sich auch auf mehrmalige Nachfrage nicht, sie hatte es wohl auch als Freundschaftsdienst gedacht.
Wir haben vorab eine gemeinsame Probefahrt im gewohnten Gelände absolviert, welche völlig problemlos verlief. Das Pferd geht seit Jahren vor der Kutsche und somit stand der Plan: Nach der Trauung sollte der Sektempfang im Stall stattfinden. Während die Gäste dann Kuchen essen sollten, wollten wir gemeinsam eine Runde um die direkt vor dem Hof liegende Dorfaue drehen.
Person A wollte uns jedoch überraschen und fuhr uns, ohne weitere Absprache mit uns oder meiner Mutter, nach der Trauung direkt entgegen. Ihr Plan war, dass wir dann vom Auto auf die Kutsche umsteigen sollten um mit der Kutsche im Stall einzufahren. Diese Strecke durchs Dorf war dem Pferd nicht bekannt und sie fuhr auch ohne Beifahrer los.
Leider hat das Pferd dann wohl gescheut und hat dabei eine 180° Grad Drehung gemacht. Die Kutsche ist mangels Beifahrer natürlich aus dem Gleichgewicht gekommen und umgekippt. Person A stürtzte und wurde verletzt. Das Pferd ist unglücklich mit dem Huf auf den Bordstein augekommen, so dass der halbe Huf wegbrach. Person A wurde ins Krankenhaus gebracht. Das Pferd hatte ebenfalls Glück, es wurde ein Druckverband am Huf angebracht und als wir im Stall antrafen wurde es gerade von der Stallbesitzerin verladen um ebenfalls in die Klinik gefahren zu werden. An der Kutsche meines Vaters ist ein Sachschaden entstanden.
Die Stallbesitzerin versicherte mir anschließend, dass es Ausschließlich die Idee von Person A war, mit der Kutsche alleine und ohne Absprache los zu fahren.
Die Haftpflichtversicherung des Pferdes bezahlte den Person A entstandenen Schaden plus Schmerzensgeld. Person A teilte meiner Mutter dann zeitnah mit, dass sie keine Haftpflichtversicherung besitze, sie aber für den Schaden privat aufkommt. Neben der kaputten Kutsche entstanden erhebliche weitere Kosten, da das Pferd wochenlang in der Klinik verbleiben musste und auch im Anschluß noch Boxenruhe hatte, wodurch höhere Stallkosten entstanden (Späne als Einstreu, Boxenmiete statt Offenstallpacht, Pferd musste mehrere Monate beschlagen werden, täglicher Verbandswechsel während der wochenlangen Boxenruhe (60 km täglicher Fahrtweg)).
Nach dem lange Zeit auf eine Reaktion von Person A gewartet wurde, die zwischenzeitlich auch das Geld von der Pferdehaftpflicht erhalten hatte, schickte meine Mutter ihr eine Kostenaufstellung. Als Reaktion hierauf kam nun die Ablehnung jeglicher Zahlung mit der Begründung "Freundschaftsdienst/Tiergefahr".
Ursprünglich war der Vorschlag von Person A, dass sie das Schmerzensgeld für den Schadensersatz an Pferd und Kutsche nehmen wollte. Ich hätte dann meiner Mutter die Differenz erstattet, da Person A ja mir eine Überraschung bereiten wollte und meine Mutter sonst überhaupt keinen Schaden gehabt hätte.
Ich bitte nun um Rat, wie es tatsächlich rechtlich aussieht. Person A ist mit dem Pferd, ohne Absprache mit uns, alleine eine völlig unbekannte Strecke gefahren. Hätten wir es vorher gewusst, hätten wir dem nicht zugestimmt. Uns ist bewusst, dass sich einerseits die Tiergefahr verwirklicht hat, andererseits war dies nur durch das unbefugte Handeln von Person A möglich. Ist Person A hierfür (zumindest anteilig) haftbar zu machen?
Ich habe im letzten Jahr geheiratet und hatte mit dem Pferd meiner Mutter eine Kutschfahrt im Stall geplant. Hierzu hatte ich eine damals Angestellte (Person A) vom Stall gefragt, ob sie das machen würde und wie viel sie dafür haben möchte. Sie ist Pferdewirtin und hat auch das Fahren im Landgestüt Neustadt/Dosse gelernt. Sie sagte sofort zu, zu den Kosten äußerte sie sich auch auf mehrmalige Nachfrage nicht, sie hatte es wohl auch als Freundschaftsdienst gedacht.
Wir haben vorab eine gemeinsame Probefahrt im gewohnten Gelände absolviert, welche völlig problemlos verlief. Das Pferd geht seit Jahren vor der Kutsche und somit stand der Plan: Nach der Trauung sollte der Sektempfang im Stall stattfinden. Während die Gäste dann Kuchen essen sollten, wollten wir gemeinsam eine Runde um die direkt vor dem Hof liegende Dorfaue drehen.
Person A wollte uns jedoch überraschen und fuhr uns, ohne weitere Absprache mit uns oder meiner Mutter, nach der Trauung direkt entgegen. Ihr Plan war, dass wir dann vom Auto auf die Kutsche umsteigen sollten um mit der Kutsche im Stall einzufahren. Diese Strecke durchs Dorf war dem Pferd nicht bekannt und sie fuhr auch ohne Beifahrer los.
Leider hat das Pferd dann wohl gescheut und hat dabei eine 180° Grad Drehung gemacht. Die Kutsche ist mangels Beifahrer natürlich aus dem Gleichgewicht gekommen und umgekippt. Person A stürtzte und wurde verletzt. Das Pferd ist unglücklich mit dem Huf auf den Bordstein augekommen, so dass der halbe Huf wegbrach. Person A wurde ins Krankenhaus gebracht. Das Pferd hatte ebenfalls Glück, es wurde ein Druckverband am Huf angebracht und als wir im Stall antrafen wurde es gerade von der Stallbesitzerin verladen um ebenfalls in die Klinik gefahren zu werden. An der Kutsche meines Vaters ist ein Sachschaden entstanden.
Die Stallbesitzerin versicherte mir anschließend, dass es Ausschließlich die Idee von Person A war, mit der Kutsche alleine und ohne Absprache los zu fahren.
Die Haftpflichtversicherung des Pferdes bezahlte den Person A entstandenen Schaden plus Schmerzensgeld. Person A teilte meiner Mutter dann zeitnah mit, dass sie keine Haftpflichtversicherung besitze, sie aber für den Schaden privat aufkommt. Neben der kaputten Kutsche entstanden erhebliche weitere Kosten, da das Pferd wochenlang in der Klinik verbleiben musste und auch im Anschluß noch Boxenruhe hatte, wodurch höhere Stallkosten entstanden (Späne als Einstreu, Boxenmiete statt Offenstallpacht, Pferd musste mehrere Monate beschlagen werden, täglicher Verbandswechsel während der wochenlangen Boxenruhe (60 km täglicher Fahrtweg)).
Nach dem lange Zeit auf eine Reaktion von Person A gewartet wurde, die zwischenzeitlich auch das Geld von der Pferdehaftpflicht erhalten hatte, schickte meine Mutter ihr eine Kostenaufstellung. Als Reaktion hierauf kam nun die Ablehnung jeglicher Zahlung mit der Begründung "Freundschaftsdienst/Tiergefahr".
Ursprünglich war der Vorschlag von Person A, dass sie das Schmerzensgeld für den Schadensersatz an Pferd und Kutsche nehmen wollte. Ich hätte dann meiner Mutter die Differenz erstattet, da Person A ja mir eine Überraschung bereiten wollte und meine Mutter sonst überhaupt keinen Schaden gehabt hätte.
Ich bitte nun um Rat, wie es tatsächlich rechtlich aussieht. Person A ist mit dem Pferd, ohne Absprache mit uns, alleine eine völlig unbekannte Strecke gefahren. Hätten wir es vorher gewusst, hätten wir dem nicht zugestimmt. Uns ist bewusst, dass sich einerseits die Tiergefahr verwirklicht hat, andererseits war dies nur durch das unbefugte Handeln von Person A möglich. Ist Person A hierfür (zumindest anteilig) haftbar zu machen?