Pferdekauf-Periodische Augenentzündung

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  • mone169
    PREMIUM-Mitglied
    • 01.10.2008
    • 679

    Pferdekauf-Periodische Augenentzündung

    Hallo!

    Vor kurzem wurde von meiner Freundin ein Pony gekauft!

    Bei Besichtigung war er noch Hengst, bis auf halfterführig roh! Man einigte sich auf einen Preis und dass er als Wallach übergeben wird. Sein rechtes Auge tränte, daraufhin sagte die Verkäuferin, sie lässt das von TA nachschauen!

    Nach drei Wochen konnte das Pony (nun Wallach) abgeholt werden. Bei Abholung und Bezahlung wurde nochmal auf das Auge hingewiesen, da sagte die Verkäuferin, ihr TA habe gesagt, das alles in Ordnung sein! Das Tränen wäre schon deutlich besser!

    Ok, Pony zu Hause, erstmal auf die Weide, da er wohl nach der Kastration etwas gelitten hat und sehr schlank war.
    Zwischendurch immer wieder getüddelt! Sehr scheu am Kopf, der Kleine!

    Nun hab vor ein paar Tagen bemerkt, das sein Auge wieder stark tränt und das Lid vorsteht, als wir ihn zur Kontrolle ausholten, stellten wir fest, dass er null Reaktion auf dem Auge zeigt!
    Ist uns und auch unserem befreundeten Züchter (mit über 50 Jahren Pferdeerfahrung) vorher nicht aufgefallen, da er fast nur auf der Weide war.

    Ok, TA anrufen!
    Unsere TÄ meinte, der junge Mann hat eine periodische Augenentzündung und das ist schon eine sehr alte Geschichte. Da kann man nichts mehr machen, der ist auf dem Auge blind!

    Bei der Verkäuferin haben wir es angemeldet!

    Was kann man da jetzt machen!? Welche Rechte hat man?

    Wir haben das tränende Auge ja vorher angesprochen und sie hätte es nachschauen lassen, TA hat es für gesund befunden!
    Ich weiß, AKU wäre gut gewesen, wurde aber nicht gemacht! Mit Handschlag gekauft!

    Hat man hier ein Recht auf Rücknahme?!
    Meine Püppi!!! Amicella v: Ron William-Akzent II-Luxus-Vollkorn xx
  • silas
    • 13.01.2011
    • 4024

    #2
    Da wir hier nicht beurteilen können, welche genauen vertraglichen Klauseln Du veteinbart hast, rate ich Dir schnellstens einen Fachanwalt aufzusuchen. PA, zumal eine bereits längere Zeit bestehende Erkrankung ist durchaus ein Mangel.

    Viel Erfolg.
    Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

    Kommentar

    • mone169
      PREMIUM-Mitglied
      • 01.10.2008
      • 679

      #3
      Keine vertraglichen Klauseln!
      Per Handschlag gekauft! Gesundes, rohes Pony, statt als Hengst, als Wallach!
      Roh!
      Haben das tränende Auge angesprochen, wurde von der Dame angeblich durch ihren TA untersucht und wäre nicht gravierendes!
      Meine Püppi!!! Amicella v: Ron William-Akzent II-Luxus-Vollkorn xx

      Kommentar

      • silas
        • 13.01.2011
        • 4024

        #4
        Anwalt, es gelten die gesetzlichen Bedingungen beim Pfefdekauf.
        Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

        Kommentar

        • Bohuslän
          • 26.03.2009
          • 2442

          #5
          Ich bin kein Jurist. Nach meinem Verständniss wurde das Pony gekauft eben WEIL die Verkäuferin und deren TA versichert haben, dass das Auge ok ist. PA ist ein gravierender Mangel und der TA der Verkäuferin lieferte eine fette Fehldiagnose ab. Wenn die Verkäuferin das Pony nicht zurück nehmen will würde ich einen Anwalt einschalten.
          Zuletzt geändert von Bohuslän; 01.07.2015, 07:51.
          http://www.reutenhof.de

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          • carolinen
            • 11.03.2010
            • 3563

            #6
            Ob der TA Fehldianose abgeliefert hat, weiss man nicht, die Verkäuferin behauptet eine Diagnose. TA hat ja anscheinend mit den Käufern nicht gesprochen.
            Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

            Kommentar

            • Bohuslän
              • 26.03.2009
              • 2442

              #7
              WENN ein TA das Auge für gut befunden hat.... dann lag er wohl falsch! Demnach eine Fehldiagnose. Bei einer falschen Diagnose wäre der TA Regresspflichtig. Falls die Verkäuferin falsche Angaben gemacht und nie an TA das Auge untersucht hat wäre sie diejenige die für den Schaden aufkommen müsste. Es ist nicht ganz einfach aber ein guter Anwalt ist sicher kein Fehler!
              http://www.reutenhof.de

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              • Beate Bahnweg
                • 14.10.2014
                • 5

                #8
                Zunächst stellt sich die Frage, ob der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer war oder es sich um einen reinen Kauf unter Privatpersonen handelt?

                Wenn ein reines Privatgeschäft vorliegt, hat man enorme Schwierigkeiten mit der Beweisführung.

                Beim Verbrauchsgüterkauf kommt es zu einer Beweiserleichterung beim Vorliegen eines Mangels.
                Grundsätzlich muß der Käufer beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass dieser bei der Übergabe (Gefahrenübergang) bereits vorlag. Beim Verbrauchsgüterkauf wird jedoch innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang vermutet, dass der Mangel bereits beim Verkauf (Gefahrenübergang) vorlag.
                Das setzt aber voraus, dass tatsächlich ein Mangel vorliegt. D.h., dass das Tier nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Hier wurde außer Übergabe als Wallach anscheinend nichts vereinbart. Weiterhin liegt ein Mangel vor, wenn das Tier nicht die gewöhnlich beim Kauf eines Pferdes zu erwartende Beschaffenheit aufweist. Bei einer Blindheit durch eine PA dürfte die gewöhnlich zu erwartende Beschaffenheit nicht vorliegen, so dass von einem Mangel auszugehen ist. Die Käuferin muss den Mangel von einem Tierarzt festgestellen lassen. Dies sollte schriftlich erfolgen.

                Ein weiteres Problem könnte der Punkt sein, ob nicht die Käuferin den Mangel beim Kauf bereits kannte und das Tier so gekauft hat. Die Augenentzündung war laut Sachverhalt sichtbar und die Aussage der Verkäuferin, dass das Auge ohne Befund ist, müsste die Käuferin beweisen.

                Falls man nach den obigen Erläuterungen zum Vorliegen eines Mangels kommt, muss dem Verkäufer der Mangel (schriftlich) angezeigt werden und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden (je nach Einzelfall 2-4 Wochen). Als Nacherfüllung kommt ein anderes Pony oder eine mögliche Behandlung des Tieres in Betracht.

                Erst wenn der Verkäufer nicht fristgerecht nachgefüllt oder die Nacherfüllung ablehnt, kann die Käuferin den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

                Aufgrund des offenen Sachverhalts ist diese Auskunft nicht abschließend. Sollten die Absicht bestehen, Ansprüche aus dem Kaufvertrag gegen den Verkäufer geltend zu machen, ist eine abschließende Prüfung des Sachverhalt und ggf. Vertretung durch einen Rechtsanwalt ratsam.
                Zuletzt geändert von Beate Bahnweg; 02.07.2015, 13:40.
                ----------------------------------------------------------
                Rechtsanwältin Beate Bahnweg

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                • silas
                  • 13.01.2011
                  • 4024

                  #9
                  Hut ab, Frau Bahnweg, eine gute Werbestrategie!

                  Zur PA sind bereits Urteile wegen Stoerung / Kaufvertrag bekannt. Da das Pony bereits auf dem Auge erblindet ist, gibt es nichts mehr nachzubessern.

                  Bitte sofort einen Fachanwalt aufsuchen, evtl. Musst Du noch mal in eine Klinik mit dem Kerlchen zwecks Begutachtung, aber Du hast gute Chancen, den Kauf wieder rueckgaengig zu machen, Bohuslaen hat es bereits treffend formuliert - im Zweifelsfall hat die. Verkaeuferin wissentlich und vorsaetzlich die Unwahrheit gesagt - ihr Pech!

                  Bitte nicht lange warten, sondern handeln!
                  Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                  Kommentar

                  • Beate Bahnweg
                    • 14.10.2014
                    • 5

                    #10
                    Meine Kanzleidaten wurden vom HG eingerichtet und erscheinen automatisch bei jeder Antwort.

                    Die herrschende Rechtsprechung und daran würde ich mich im Zweifelsfall immer halten, verlangt auch bei Unmöglichkeit der Nachbesserung des eigentlichen Mangels eine Aufforderung und Fristsetzung zur Nachbesserung. Es wird teilweise auch eine Ersatzlieferung befürwortet. Die Ersatzlieferung wäre dann ein anderes Pony.
                    ----------------------------------------------------------
                    Rechtsanwältin Beate Bahnweg

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                    • silas
                      • 13.01.2011
                      • 4024

                      #11
                      Da die Vorbesitzerin scheinbar wissentlich die Unwahrheit über den Gesundheitszustand des Pferdes gesagt hat, kommt da mittels guter anwaltlicher Beratung eine ganz andere Lösung in Betracht, auch darüber kann man Urteile nachlesen.

                      PA ist ein schwerwiegender Mangel, ob nun Privatkauf per Handschlag oder gewerblicher Kauf mit richtig vielen ausgehandelten Bedingungen.
                      Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

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                      • mone169
                        PREMIUM-Mitglied
                        • 01.10.2008
                        • 679

                        #12
                        Hallöchen, ihr Lieben!

                        Ihr habt mir sehr weitergeholfen!

                        Ich werde das so an meine Freundin weitergeben und ihr, wenn es ok ist, die Daten von Dir, Beate, schicken!
                        Du scheinst dich dort sehr gut auszukennen und ich denke, sie sollte sich wirklich an einen Anwalt wenden!
                        Sie hat es noch auf die nette Art versucht, halbes Geld zurück//statt alternativ ganzen Kauf Retoure!

                        Jetzt meldet sich die Verkäuferin nicht mehr!

                        Sie ist "Schwiegtochter in Spee" eines Pferdehändlers! Kann mir auch gut vorstellen, dass sie den Wallach für Ihn angeboten hat, ist ja angenehmer, bei einer jungen Dame als bei nem ollen Pferdehändler (handelt auch mit Schlachtpferden) zu kaufen.

                        Ich war bei der Abholung als Zeuge dabei, da sagte sie, der TA war nach der Kastration noch min. zweimal da und hätte sich auch das tränende Auge angeschaut, wäre alles in Ordnung!
                        Das Auge ist klar gewesen, lediglich ab und an floß mal ne Träne, da geht man ja auch nich von PA aus,....... so oder so nicht nach der Aussage!
                        Gut, dass wir etwas mit ihm getüddelt haben, er sollte erst wieder auf Weide,....dann hätten wir´s wahnscheinlich ganz spät gemerkt!

                        So,...lange Rede, kurzer Sinn,....... vielen lieben Dank, ...... für eure Hilfe!
                        Meine Püppi!!! Amicella v: Ron William-Akzent II-Luxus-Vollkorn xx

                        Kommentar

                        • marquisa
                          • 08.02.2006
                          • 3410

                          #13
                          mone,wie lange ist der Kauf her?

                          Kommentar

                          • Beate Bahnweg
                            • 14.10.2014
                            • 5

                            #14
                            Zitat von mone169 Beitrag anzeigen
                            Ich war bei der Abholung als Zeuge dabei, da sagte sie, der TA war nach der Kastration noch min. zweimal da und hätte sich auch das tränende Auge angeschaut, wäre alles in Ordnung!
                            Das Auge ist klar gewesen, lediglich ab und an floß mal ne Träne,
                            da geht man ja auch nich von PA aus,....... so oder so nicht nach der Aussage!
                            In einem solchen Fall, kann sich auch der TA der Verkäuferin geirrt haben. Es ist dann schwer zu beweisen, dass die Verkäuferin bewusst getäuscht hat. Eine Anfechtung wegen Täuschung kann so mangels Beweis ausscheiden.

                            In jedem Fall braucht die Käuferin ein medizinisches Gutachten, aus dem der Mangel (Blindheit in Zusammenhang mit einer PA) hervorgeht.

                            Ähnlicher und scheinbar eindeutiger Fall mit einem langwierigen Prozess und erheblichen Kosten für den Käufer:

                            Ein Turnierpferd wurde mit AKU und TÜV erworben. Der Verkäufer (gewerblich) zahlte den AKU und der Käufer den TÜV. Die Untersuchungen erfolgten durch den TA des Verkäufers. Der AKU war (scheinbar) o.B. und der TÜV II. Gerade mal 16 Tage nach Übergabe annlässlich einer Impfung stellte der TA des Käufers massive Herzgeräusche fest. Ein andere TA attestierte eine schwere Herzerkrankung und empfahl eine Begutachtung durch eine Universitätsklinik. Diese stellt 4 Wochen nach Übergabe eine schwere und schon länger bestehende Herzklappeninsuffizienz fest und riet das Pferd nun noch leicht als Beistellpferd zu reiten. Der Käufer setzte eine Nachfrist und minderte danach den Kaufpreis. Der Verkäufer reagierte nicht.

                            Im anschließlichenden Gerichtverfahren wertete das Gericht den AKU des Verkäufers als Gegengutachten zum Gutachten der Uniklinik. Ein weiterer vereidigter Gutachter wurde bestellt. Im Fortgang des Prozesses verstarb das Pferd an Herzversagen (circa 3 Jahre nach der Übergabe). Das Ergebnis der Obduktion des vereidigten Gutachters bestätigte das Gutachten der Uniklinik. Der Käufer bekam Recht, jedoch wurden ihm trotz Antrag nicht die Nebenkosten der Obduktion und den Kosten des ersten Gutachtens durch die Uniklinik erstattet. Das Gericht wertete das erste Gutachten als Privatgutachten im Prozess.
                            ----------------------------------------------------------
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