Zitat von oldenburger dressurpferde
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Wenn die Schuldnerin den pfändenden Gläubiger befriedigt, muss das Tier vom Gericht wieder an sie herausgegeben werden. Der Gerichtsvollzieher wurde nicht in deinem Namen tätig. Das Gericht prüft daher deine Rechtsansprüche auf die Stute nur, wenn die Stute im Rahmen der Pfändung verwertet d.h. versteigert werden soll. Wird die Pfändung durch Zahlung des Schuldners beendet, geht die Stute wieder an den Schuldner wieder zurück.
Ich rate dir, deinen Anspruch auf Herausgabe der Stute mit Hilfe eines Rechtsanwalts gegen die Schuldnerin selbst geltend zu machen.
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