Schadensersatz für entstandene Tierarztrechnung

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  • Zauberfee
    PREMIUM-Mitglied
    • 15.02.2006
    • 452

    Schadensersatz für entstandene Tierarztrechnung

    Sehr geehrte Frau Müller-Klein,

    Mein Pferd steht in Vollpension. Die Stallbetreiber haben zwei sichtlich kranke Ponies gekauft und diese ohne vorherige Quarantäne, ohne Tierärztliche Untersuchung in den Stall gestell.

    An dem Tag an dem die Ponies von einem Händler geliefert wurden war ich vor ort. Ich habe meine Stallbetreiberin und Ihre volljährige Tochter sowie den Händler darauf aufmerksam gemacht, dass diese Ponies sichtlich krank sind. Sie waren abgemagert, husteten. Schleim lief aus der Nase.

    Der Händler behauptet sie seien gesund.

    Ich habe mich an diesem Tag an meine Stallbetreiberin gewandt und gebeten, diese Ponies nicht zu kaufen bzw. sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie diese Ponies auf keinen Fall in unseren Stall stellen dürfen. Ich habe ihr gesagt, dass ich nicht möchte, dass sich unsere Pferde anstecken und uns Einstellern hohe tierarztkosten entstehen.

    Vor einem Jahr haben die Stallbetreiberin und Ihre Tochter eine Stute mit Hautpilz gekauft, in unsren Stall gestellt, er Hautpilz hat sich verbreitet,. Auch damals hatte ich schon kosten über 200 Euro für die Hautpilzerkrankung meines Pferdes...habe diese Kosten aber damals ggü. der Stallbetreiberin nicht geltend gemacht.

    Bezüglich der Ponies wurde ich von der Stallbetreiberin und Ihrer Tochter angegangen, dass ich mich nicht einzumischen habe....Die volljährige Tochter der Stallbesitzerin hat dann den Kaufvertrag mit dem Pferdehändler abgeschlossen....die Ponies wurde in unseren Stall gestellt.

    Am Tag 2 nach dem Kauf war schon das erste mal der Tierarzt vor ort um die fiebernden, rotzenden Ponies zu behandeln. Der Tierarzt kam mehrfach...gab sogar Infusionen...Ich habe das alles erst im Nachhinein erfahren...da ich immer zu komplett anderen Zeiten im Stall war....Mittlerweile wurde das Vetamt eingeschaltet...das für den Händler zuständige Vetamt bat um Fotos, da sie eh schon gegen den Händler vorgehen...

    Nach 10 Tagen fing das erste der eingestellten Pferde an zu Fiebern. Nach 14 Tagen fing mein Pferd an zu Fiebern....NAch vierzehn Tagen wurden die Ponies wieder an den Händler zurück gegeben. Der Tierarzt, der dei Ponies behandelte wurde von den Stallbesitzern nicht mehr konsultiert. Ich habe keine endgültige Diagnose der Ponies erfahren....

    Mein Pferd war insgesamt vier wochen schwer krank. Davon 3 Wochen in der Klinik. Ich erwarte eine sehr hohe Tierarztrechnung.

    Seit Einstallung der Ponies sind 9 Pferde an Fieber,Nasen- Ausfluss, Husten etc. Erkrankt. Die Pferde werden von verschiedenen Tierärzten behandelt (je nach Besitzer)...

    Kann ich Schadensersatz von der Tochter der Stallbetreiberin fordern (sie war die Käuferin der Ponies)?

    Kann ich Schadensersatz von der Stallbetreiberin fordern, weil Sie Ihre Obhutspflicht verletzt hat? Ist das ein Fall für die Tierhüterhaftpflicht?


    Der Name des Händlers ist mir nicht bekannt....

    Es sind noch vier weitere Einsteller betroffen. Diese wollen alle Ihre Kosten nicht einklagen. Eine Sammelklage werde ich somit nicht erreichen....

    Vielen Dank!
  • Arielle
    • 23.08.2010
    • 2852

    #2
    Welche Krankheit hatte Dein Pferd denn? Weshalb musste es drei Wochen in der Klinik verbringen?
    http://www.zuechtergewerkschaft.com/

    Kommentar

    • max-und-moritz
      • 04.06.2006
      • 3441

      #3
      Zauberfee, in welcher Ecke in Bayern stehst Du denn?
      Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

      Kommentar

      • Müller-Klein
        • 01.01.2000
        • 162

        #4
        Hallo !
        Wenn Sie den Nachweis führen können, dass Sie (und vermutlich andere Tierhalter) gesehen haben, dass die Ponys nicht in Ordnung sind und dies sogar den Stallbetreibern mitgeteilt haben, dann sehe ich hier eine Sorgfaltspflichtverletzung des Einstellvertrages. Dies führt dazu, dass der Ihnen entstandene Schaden zu ersetzen ist. Ein Fall für die Tierhüterhaftpflicht ist dies allerdings nicht. Der Schaden ist privat zu zahlen.
        Ansprüche gegen den Händler selber können ebenfalls bestehen, dazu fehlen mir aber noch Informationen. Am einfachsten wird es sein, die Tierarztkosten an den Stallbetreiber weiterzureichen!

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