Folgender Fall:
Ein 5 jähriger Quaterwallach wurde im Mai 2013 für 7000 Euro verkauft (Verkäufer und Käufer sind Privatpersonen). Der Käufer verzichtete auf eine Ankaufsuntersuchung und Probereiten, was ihm ausdrücklich vom Verkäufer empfohlen wurde, hielt er für unnötig. Einige Monate später zeigte das Pferd eine starke Lahmheit und der Tierarzt stellte ein Hufrollenentzündung fest mit der Prognose, dass der Wallach wohl nur noch eingeschränkt belastbar sein wird. Nun hat der neue Besitzer angekündigt,das er das Pferd zurück geben möchte und hat bereits rechtliche Schritte angekündigt. Man muss dazu sagen, dass der Verkäufer das Pferd 3 jährig direkt vom Züchter erworben hatte, ebenfalls ohne Ankaufsuntersuchung. Der Wallach wurde von ihm ausgebildet und regelmäßig belastet. Bis zum Zeitpunkt des Verkaufs hatte der Wallach noch nie eine Lahmheit gezeigt.
Wie ist denn nun die rechtliche Situation? Muss er befürchten, dass er das Pferd zurücknehmen muss?t
Ein 5 jähriger Quaterwallach wurde im Mai 2013 für 7000 Euro verkauft (Verkäufer und Käufer sind Privatpersonen). Der Käufer verzichtete auf eine Ankaufsuntersuchung und Probereiten, was ihm ausdrücklich vom Verkäufer empfohlen wurde, hielt er für unnötig. Einige Monate später zeigte das Pferd eine starke Lahmheit und der Tierarzt stellte ein Hufrollenentzündung fest mit der Prognose, dass der Wallach wohl nur noch eingeschränkt belastbar sein wird. Nun hat der neue Besitzer angekündigt,das er das Pferd zurück geben möchte und hat bereits rechtliche Schritte angekündigt. Man muss dazu sagen, dass der Verkäufer das Pferd 3 jährig direkt vom Züchter erworben hatte, ebenfalls ohne Ankaufsuntersuchung. Der Wallach wurde von ihm ausgebildet und regelmäßig belastet. Bis zum Zeitpunkt des Verkaufs hatte der Wallach noch nie eine Lahmheit gezeigt.
Wie ist denn nun die rechtliche Situation? Muss er befürchten, dass er das Pferd zurücknehmen muss?t
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