Rechtliche Situation rund um die Eigetumsurkunde

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  • tomms
    • 29.11.2011
    • 610

    Rechtliche Situation rund um die Eigetumsurkunde

    Wie wichtig ist eigentlich die Eigentumsurkunde? In etlichen Verbänden z.B. gibt es sie ja überhaupt nicht (z.B. Zangersheide). Hier ist der EU Pass auch gleichzeitig die Eigentumsurkunde.
    Es soll jetzt ja auch schon in Deutschland Gerichtsurteile gegeben haben wo nicht dem Besitzer der Eigentumsurkunde auch das Eigentum Pferd zugesprochen wurde.

    Wird sie (die Eigentumsurkunde) vielleicht über bewertet?
    Man munkelt es werde ja auch schon diskutiert ob sie überhaupt bei der Gesetzeslage noch benötigt wird.

    In Zangersheide ist es so, dass im Pass der Züchter und der Eigentümer eingetragen sind. Wenn das Pferd veräußert wird muss der Pass mit der schriftlichen Erklärung des bisherigen und des neuen Eigentümers über den Eigentumswechsel eingeschickt werden. Dies lässt sich Zangersheide dann noch einmal in einem Telefonat mit dem bisherigen Eigentümer bestätigen. Erst dann wird der Eintrag zum Eigentümerwechsel im Pass vorgenommen.
  • silas
    • 13.01.2011
    • 4024

    #2
    Da alle unsere Zuchtverbaende privatrechtliche Vereine sind, koennen sie keine rechtlich wirksamen Urkunden ausstellen.

    DIes kann nur durch einen bestellten Notar geschehen, zB Immobilienkauf, oder durch öffentlich rechtliche Instanzen.

    Im Zweifelsfall dient die Eigentumsurkunde vor Gericht als dienlicher Hinweis auf ein Eigentumsverhältnis, letztendlich wird das Eigentum jedoch immer mittels gültigem Kaufvertrag nachgewiesen.

    Mit diesem Sachverhalt existieren bereits etliche, rechtsgueltige Urteile.

    Ich habe zB noch nicht mal die Paesse umtragen lassen, finde ich vollkommen bloed, vor allen Dingen, wenn ich vorhabe, das Pferd weiter zu verkaufen.
    Zuletzt geändert von silas; 21.02.2014, 06:09.
    Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

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    • #3
      So habe ich es auch gehört aber ich finde so eine Urkunde eigentlich schon eine praktische Sache im Vergleich zu der Passumtragerei. Macht doch nur Arbeit und unnütze Kosten denn für die teuer bezahlten Dokumentationen kann sich ja am Ende eh keiner was kaufen. So gibt man die Eigentumsurkunde mit, wenn das Pferd bezahlt ist, trägt sich als Verkäufer auf der Rückseite als Eigentümer aus und fertig. Aber warum einfach wenn's auch umständlich geht.
      Dass es anderenorts keine ETU gibt stiftet schon Verwirrung, z.B. laufen hier regelmäßig Anfragen von Amerikanern auf, die ein Pferd haben zu dem die ETU weg ist und sie wissen noch nicht mal dass etwas fehlt weil sie den Pass ja haben. Und in GB wo es üblich ist, den Eigentumsübergang durch einen Verband dokumentieren zu lassen gibt es regelmäßig Nachfragen wo denn das im Pass bei den hiesigen Pferden eingetragen wird.
      Wäre schon schön, wenn da mal eine einheitliche Regelung her käme. Wenn's geht nicht mit unnützem Papierkrieg und Gebührenbelastungen.

      Kommentar

      • Fife
        • 06.02.2009
        • 4401

        #4
        das Umtragen der Eigentümer durch offizielle Stellen im Equidenpass macht auch ganz praktische Probleme. Solange der Pass nicht da ist, kann zB keine Impfung eingetragen werden.
        Und viel schlimmer. Das verkaufte Pferd darf man nicht "verbringen" (= es darf zb nicht in einem andern Stall.)
        Oder wie stellt ihr euch das vor mit einem Turnierbesuch ?

        Kommentar

        • Redlight
          • 07.06.2010
          • 1802

          #5
          Aber die Eigentumsurkunde ist doch eine Sache der FN, oder nicht? Daher sollte es doch überall gleich gelten.

          Wir, Schleswig-Holstein, hatten vor ca 12 Jahren folgende unschöne Sache:

          Unreitbare Stute in Gnadenbrot als Gesellschaft abgegeben. Eigentumsurkunde extra behalten, Pass mitgegeben, leider keinen Vertrag gemacht. Ca. 2 Monate später rief uns eine Frau an, sie hätte die Stute kaufen wollen in Kiel auf einem Pferdemarkt, als Sportpferd, ob die Stute schon immer gelahmt hätte. Wir sind gleich zu der Dame gefahren, die unsere Holly als Beisteller zur Verfügung bekommen hatte, die sagte, sie hätte sie schlachten müssen...kurzum: sie hat die Nummer des Händlers rausgerückt, von dort mussten wir unsere Stute für 1200,- zurückkaufen, und das unter Androhung von Prügel. Obwohl wir die Eigentumsurkunde hatten und die rechtmässigen Besitzer waren, wollte weder Polizei noch FN helfen.

          Die Stute wurde in den Fesselbeugen gebrannt damit sie nicht mehr lahmt, sie war mittlerweile auf einem Auge blind. Ein halbes Jahr nach Rückkauf mussten wir sie einschläfern.

          So viel zur Eigentumsurkunde.

          Man kann ja auch irgendwie jeder Zeit bei der FN oder beim Verband eine neue beantragen wenn man sagt, die andere wäre verloren gegangen.
          Zuletzt geändert von Redlight; 21.02.2014, 09:11.

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          • Diamond
            PREMIUM-Mitglied
            • 19.08.2012
            • 528

            #6
            Die eigentumsurkunde is eigentlich nichts wert.

            Eine Bekannte von mir hat sich ein Fohlen gekauft gehabt (Mischling) was noch keinen Pass hatte. So sie brachte es auf einen Hof zur Aufzucht, ihre damalige RB kümerte sich mit um das Fohlen. Tja ich kürze das ganze jetzt mal ab wie es zu was kam etc... fakt war die RB hat sich das Fohlen geschnappt und behauptet es wäre ihres ... natürlich hat meine Bekannte das angezeigt etc Das Fohlen wurde aber kurz vor dem ganzen noch beim Zuchtverband eingetragen da die Mutter Papiere hatte der Pass etc wurde damals auf die Besitzerin des Aufzuchtbetriebes ausgestellt (warum weiß ich grad nicht mehr was aber auch egal ist)

            Jedenfalls wollte die RB nicht sagen wo das Fohlen ist und sie kam auch eine Richterliche Anordnung das sie es nicht veräußern darf bis die Besitzverhältnisse geklärt sind.

            Der Pass kam meine Bekannte hatte ihn dann .. Pass UND Urkunde! Tja vor Gericht bekam sie kein Recht obwohl sie den Kaufvertrag hatte den Pass usw und die Aufzüchterin und die Verkäuferin als Zeuge!

            die Verbrecherin lachte sich eins ins Fäustchen ... und ihre Schwester auch denn aus Angst das sie den kleinen doch zurück geben muss hat sie ihn an ihre Schwester "verkauft" . Der Richter meinte dann die Schwester habe das Foheln im guten Glauben gekauft und daher musste meine Bekannte ihr den Pass und Urkunde übergeben. Der Richter meinte auch noch das dein Pass und Urkunde nichts über das Eigentum aussagen würden ...

            Kommentar

            • silas
              • 13.01.2011
              • 4024

              #7
              Die erste Eigentumsurkunde wird auf den Züchter ausgestellt. EIne Vorgehensweise ist: wie von Kareen beschrieben, die Weitergabe zu indossieren. Eine andere, die Weitergabe der Eigentumsurkunde, ausgestellt auf X, als Passus in den Kaufvertrag einzubringen.

              Beschafft sich also jemand eine Zweitschrift, so wird diese auch auf seinen Namen ausgestellt - komme ich nun mit gültigem Kaufvertrag und Erstschrift daher, so hat dies einen ganz anderen Aussagewert.

              Bei meiner Vorschreiberin ist der Sachverhalt juristisch leider anders zu werten. DIe RB hat sich leider vor Ausstellung vom Papier das Fohlen angeeignet und anscheinend auch verkauft - bei gutgläubigen Kaeufen ist leider eine Rueckabwicklung rechtlich nicht vorgesehen, da bleibt dann nur der zivile Schadensersatz.

              Mein alter Wallach hatte leider bei Kauf kein Papier mehr, damals habe ich dann über unser Vetamt den E-Pass und auch eine Eigentumsurkunde beantragt, ging schneller und war billiger als bei der FN.
              Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

              Kommentar

              • Müller-Klein
                • 01.01.2000
                • 162

                #8
                Es ist nicht richtig, dass die Eigentumsurkunde nichts wert ist. So entspricht es z.B. ständiger Rechtsprechung, dass ein gutgläubiger Erwerb eines Rassepferdes ausgeschlossen ist, wenn der Verkäufer nicht die Eigentumsurkunde und den Equidenpass vorlegt - es sei denn, es handelt sich um ein unterpreisiges Rassepferd.

                Natürlich weist die Eigentumsurkunde kein Eigentum nach. Der Name ist schlichtweg unglücklich gewählt. Der Besitz an der Eigentumsurkunde kann aber Indizwirkung haben, zusammen mit anderen Umständen. So sinnlos ist die Urkunde daher nicht.

                Die Eigentumsurkunde wird auch nicht von der FN ausgestellt, sondern vom Zuchtverband. Bei Liste 3 Pferden (Ausland oder unbekannt) stellt die FN grüne Papiere aus, aber sonst obliegt dies allein dem Zuchtverband. Bei Rassepferden (also Pferden, die einem bestimmten Zuchtverband angehören, häufig feststellbar durch das Brandzeichen), darf die FN gar keine Zuchtbescheinigung ausstellen. Denn für jedes Pferd darf es nur ein Papier geben. Wenn die FN neben dem Zuchtverband ausstellen würde, könnte ein Pferd ja sogar zwei verschiedene Zuchtbescheinigungen bekommen. Das ist mit dem Tierzuchtgesetz unvereinbar.

                Die Zuchtverbände sind auch nicht (ausschließlich) privatrechlicher Natur. Sie nehmen hoheitliche Aufgaben wahr.

                Kommentar

                • Jessy.
                  • 16.10.2008
                  • 448

                  #9
                  Ich denke das der Verkauf ungültig ist.
                  Den schon anfangs wurde mit dem Befund arglistig getäuscht und nur dadurch haben deine bekannte das ok gegeben.
                  Das Pferd ist somit fast schon gestohlen.

                  Zudem muss ja ein Kaufvertrag etc. sowieso mit den Eigentümer geschlossen werden und ein Berittstall darf da nicht eigenständig handeln. Die sind nicht Eigentümer.

                  Kommentar

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