Hofverbot erteilen

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  • Coolness
    • 23.08.2005
    • 2023

    Hofverbot erteilen

    Guten Tag Frau Müller-Klein & User,

    ich wüsste gern wie die Rechstlage in folgendem Fall aussieht und ob diesbezüglich die Möglichkeit besteht ein Hofverbot auszusprechen. Im besonderen geht es darum, dass die Einstellerin trotz mehrmaliger mündlicher Verwarnung sich selbst an Stroh & Heulage bedient (maßlos und dies leider auchnoch grad bei Ponys).
    Gekündigt haben wir ihr bereits zu Ende Febrauar.
    Sie bedient sich jedoch weiterhin, mit der Begründung, dass die Menge nicht ausreicht.
    (Wir füttern 4xtäglich Raufutter & Auf den Winterpaddocks stehen Heuraufen)
    Zahlungen erfolgen leider nur nach mehrmaliger Ansprache sehr verpätet im Monat.
    Trotz mehrmaliger Aufforderung lässt sie ihre Pferde nicht impfen! Sie stört den Betrieb erheblich, da sie auch nicht spricht, sondern ohne Absprache handelt, wenn keiner mehr im Stall ist. Gibt es die Möglichkeit ihr ein generelles Hofverbot bis zum Abholungstermin zu erteilen? (Ausgenommen selbstverständlich Krankheitsfälle ihrer Pferde) Ich würde mich über eine zeitnahe Rückmeldung sehr freuen!
    www.hof-bargenkoppel.de
  • Coolness
    • 23.08.2005
    • 2023

    #2
    Achso, es handelt sich hier nicht um Reitpferde! Lediglich güste Zuchtstuten & Absetzer aus 2013
    www.hof-bargenkoppel.de

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    • #3
      ich bin mir da nicht ganz sicher....aber ich würde ihr - aufgrund der vorkommnisse - fristkos kündigen

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      • Coolness
        • 23.08.2005
        • 2023

        #4
        Das haben wir auch schon überlegt, allerdings haben wir extra für diese Person im Dezember den Stall ausgebaut und die Baukosten wären mit der Febrauar-Miete beglichen...
        www.hof-bargenkoppel.de

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        • #5
          na dann ist das eine Entscheidung zwischen Pest und .....

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          • Lule
            PREMIUM-Mitglied
            • 19.02.2012
            • 980

            #6
            Direktes 24-Sunden umfassendes Hofverbot halte ich für bedenklich. Aber eine Auflage, nur zu einer bestimmten Zeit ca.max 1-2 Std pro Tag (wenn ihr da seid ) den Hof zu betreten, also unter Aufsicht - hielte ich für berechtigt und angemessen.Aber aus Beweisgründen besser schriftlich! Mit konsequenter Androhung eines Strafantrages wegen Hausfriedensbruch, wenn die angegebenen Zeiten nicht eingehalten werden.

            Das alles unter Vorbehalt , dass keine anderen verbindlichen vertraglichen Regeln existieren, die anwendbar und/oder vorrangig sind.

            Kommentar

            • silas
              • 13.01.2011
              • 4024

              #7
              Habt Ihr zum Vertrag eine Hofordnung ausgehändigt?

              Generelles Hofverbot schàtze ich ebenfalls als schwierig ein, denke aber, eine "geregelte Anwesenheit unter Aufsicht" lässt sich darstellen.

              Scheint tatsächlich immer notwendiger zu werden, eindeutige Stallai und Hofordnungen zu erstellen, empfinde ich immer mehr als Verfall der Sitten. Nur das, was ich so von SB's höre, schlägt oft auch dem Fass den Boden aus.
              Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

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              • Coolness
                • 23.08.2005
                • 2023

                #8
                Vielen Dank für die ersten Antworten.
                Nein, eine Hofordnung haben wir nicht ausgehändigt. Wir haben "nur zwei" Einsteller, hier läuft alles familiär ab. - normalerweise- Da ein generelles Hofverbot schwierig aussieht, denke ich über eine fristlose Kündigung nach, obwohl ich sowas unter aller sa.. finde jemanden von heut auf morgen mit fast 10 oferden vor die tür zu setzen.. aber hier geht es wohl bald nicht mehr anders...
                www.hof-bargenkoppel.de

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                • Lule
                  PREMIUM-Mitglied
                  • 19.02.2012
                  • 980

                  #9
                  Bitte dran denken: fristlose Kündigung setzt nachweisbare!!! Abmahnung voraus .

                  Kommentar

                  • Furioso-Fan
                    • 12.08.2004
                    • 10945

                    #10
                    Ich empfinde es als höchst problematisch, jemand voll zahlen zu lassen, aber gleichzeitig in seinen bezahlten Rechten massiv einzuschränken durch ein Hofverbot. Das könnte juristisch in die Hose gehen.

                    Kommentar

                    • Coolness
                      • 23.08.2005
                      • 2023

                      #11
                      Danke!
                      @Lule, das haben wir zum Glück gemacht, schriftliche Abmahnungen per Post mit Rückschein gibt es.
                      @Furioso-Fan: ja das hatte ich eben befürchtet. Deshalb wird es sonst eine fristlose Kündigung.
                      www.hof-bargenkoppel.de

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                      • Fife
                        • 06.02.2009
                        • 4401

                        #12
                        ganz schnell einführbar sind Ruhezeiten im Stall.

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                        • verhuelsdonk
                          • 08.06.2007
                          • 806

                          #13
                          solange es um heu geht...augen zu und durch...

                          Kommentar

                          • Coolness
                            • 23.08.2005
                            • 2023

                            #14
                            So, also Danke für die Tipps! Nach der schriftlichen Abmahnung hört zummindest die Selbstbedienung auf - dafür kommen andere Sachen hinzu.... Man,man. Mittlerweile kennen wir auch die Vorgeschichte dieser "Stallhopperin Ulrike B." Wenn ihr Südliches / Nördliches HH schnelle "Not-Anfragen" bekommt: VORSICHTIG sein
                            www.hof-bargenkoppel.de

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