Muss ich dafür bezahlen?

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  • Donnie12
    PREMIUM-Mitglied
    • 26.09.2013
    • 11

    Muss ich dafür bezahlen?

    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe ein sehr großes Problem, welches ich gerade nicht wirklich auf die Reihe bringe und würde mich sehr freuen, wenn ich von euch ein paar Tips bekommen könnte.

    Es geht um folgendes:

    Ich habe ein rohes Pferd gekauft und dieses in einen Ausbildungsstall gebracht. Das ganze war vor 4 Monaten. Bisher hat sich zum Thema einreiten nicht viel getan, also, es ist bisher noch keiner drauf gesessen, das Pferd wird longiert und laufen gelassen. Ich habe x mal nachgefragt, was der Grund wäre, das nichts weiter geht und als Aussage bekomme ich immer nur, der wäre noch nicht soweit. Der ist jetzt 5!

    Gut, das ist an sich nicht das Problem, was mich stört ist, das wenn ich nicht da bin, mit dem Pferd entweder nichts gemacht wird oder es laufen gelassen wird. Im Dezember wurden die Zähne gemacht, da hat 1 Woche nichts gemacht, der Bereiter war mit Feiertagen etc. auch mindestes 1 Woche nicht da und 1 Woche wurde er laufen gelassen, ich soll aber den vollen Beritt bezahlen und das geht schon die ganze Zeit so. Ich soll zahlen obwohl das Pferd auf der Weide steht oder er laufen gelassen wird.

    Dazu kommt, das meine Sachen für andere Pferde benutzt werden. Z.B. mein Cobra Sattel. Der Bereiter benutzt diesen Sattel für alle möglichen Pferde. Habe ihm das untersagt, weil ich das nicht mag und er macht es trotzdem weiter...

    Ich habe den Beritt jetzt gekündigt, jetzt werde ich dem entsprechend behandelt. Die Frage ist, ich habe den Beritt für Januar, wo er auch wieder 1 Woche nichts gemacht hat am 15ten gekündigt. Was mache ich wegen dem Berittgeld?
    Ich fühle mich so was von ausgenommen, habe jetzt ein halb fertiges Pferd und kann damit nichts anfangen... Suche jetzt schon einen neuen Stall, aber mich reut das Geld, wenn ich dem Typen jetzt wieder einen Monat fürs Nichtstun bezahle! Es gibt keinen Vertrag.

    Was habe ich für Möglichkeiten?

    Freue mich auf Feedback euerer Seites, vielen lieben Dank

  • #2
    Ja sorry aber ich glaube da hast Du einfach Pech gehabt. Nicht, dass ich das gutheißen würde was da läuft aber es ist an Dir, dafür zu sorgen, dass klar ist, was Du für Dein Geld erwartest und dass das eindeutig vereinbart wird. Wenn die Deinen Sattel nutzen und Du dafür eine Gegenleistung verlangst ist das nur recht und billig aber Du musst es schon selbst durchsetzen.

    Fortzahlung des Berittgelds über Feiertage oder kurzfristigen krankheitsbedingten Ausfall des Pferdes halte ich für relativ normal. Wenn ich ein Pferd bei uns in Ausbildung habe, ziehe ich anteilig ab, wenn ich selbst über 5 Tage hinweg nicht da bin und meine Mitarbeiter das Pferd nicht arbeiten können. Ansonsten laufen die Betriebskosten ja auch weiter, d.h. Personal und Anlage wird vorgehalten, Versicherungen und BG-Beiträge laufen weiter blablubb.
    Ich würde schriftlich eine Abmahnung formulieren und Frist setzen, bis wann Du Dein Pferd vorgeritten haben möchtest. Wenn sie das nicht können (kann ja sein, Pferd ist irre oder was weiß ich), ist der Ball dann zumindest im Spielfeld des Stalles und sie müssen sich rühren. Ansonsten würde ich Bescheid geben, dass Pferd dannunddann abgeholt wird und fertig. Rechtlich wirst Du da wenig Möglichkeiten haben, irgendetwas wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Wenn Ihr noch nicht mal vereinbart habt, welche Leistung eigentlich erbracht werden soll. Ausbildung kann ja alles mögliche sein. Dass man nach 4 Monaten mehr erwartet als anlongiert sein, steht außer Frage aber das musst Du mit dem Ausbilder klären.

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    • Donnie12
      PREMIUM-Mitglied
      • 26.09.2013
      • 11

      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort :-)

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      • #4
        Ich sehe das etwas anders als Kareen. Ist nichts vereinbart, gilt das üblich derart Geschuldete.
        Wurde das Pferd mit Sattel übergeben, kann man davon ausgehen, dass die Ausbildung für das Einreiten vereinbart und geschuldet war und nicht nur für das Longieren (dafür bräuchte man ja keinen Sattel).
        Ist ein Pferd im Beritt, kann man erwarten, dass es mindestens 5 Tage die Woche gearbeitet wird.
        An Feiertagen gilt dies nicht. Ist der Bereiter im Urlaub oder krank, kann er seine Leistung nicht erbringen und muss für Ersatz sorgen. Er darf nicht für nicht erbrachte Leistungen Geld berechnen. Das gilt nicht, wenn das Pferd krank ist (wenn die Zähne gemacht wurden), da dann kein Verschulden des Bereiters vorliegt. Seine Leistung wird dann nur nicht abgerufen.
        Da es sich um ein Auftragsverhältnis handelt, kann man es grundsätzlich jederzeit kündigen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Anders verhält es sich mit der Boxenmiete. Wenn Box und Beritt gleichzeitig angeboten werden, wird man wohl von einer einheitlichen Kündigungsfrist ausgehen müssen. Diese richtet sich meist nach dem Mietrecht (einige Gerichte sehen aber einen Verwahrungsvertrag gegeben).

        Problem ist immer die Nachweisbarkeit. Kannst du nachweisen, dass der Bereiter das Pferden nicht 5 Tagge in der Woche gearbeitet hat und dafür keine Ursache beim Pferd vorlag, musst du dafür auch kein Geld bezahlen. Eine nicht erbrachte geschuldete Leistung muss man nicht abmahmen. Die Abmahnung ist eine Teil der z.B. einer fristlosen Kündigung vorausgehen muss.

        Mal an einem anderen Beispiel.
        Wenn ich eine Putzfrau beauftrage meine Wohnung zu putzen und die Putzfrau kommt nicht, muss ich diese nicht erbrachte Leistung nicht bezahlen. Habe ich einen Dauervertrag mit ihr geschlossen, muss ich sie aber vorher abmahnen, um den Vertrag entgültig zu lösen.
        Zuletzt geändert von Gast; 20.01.2014, 09:12.

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        • #5
          Kommt doch auf's Gleiche heraus
          Woher nimmst Du die Werte für das üblich derart Geschuldete? Vor allem das 5 Tage die Woche gearbeitet werden habe ich bislang in beinahe keinem Ausbildungsstall gesehen und finde ich auch nicht in jedem Falle Sinnvoll (Beispiel Dreijährige, da ist es mir lieber, es wird 3x vernünftig gearbeitet (also mit Aufwärmen und Nachpflege), als 5x das verbreitete rein in die Halle und loskartoffelt. Hast Du da Präzedenzfälle parat? Interessiert mich auch aus beiden Blickwinkeln

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          • Donnie12
            PREMIUM-Mitglied
            • 26.09.2013
            • 11

            #6
            Ok, es ist so, ich bin Einstellerin und nicht an den Bereiter gebunden. Ich würde gerne in dem Stall bleiben, was sich gerade als sehr schwierig gestaltet. Ich hatte mit dem Bereiter schon im Oktober Gespräche, weil er mein Pferd nicht regelmäßig gemacht hat. Ausgemacht war beim ersten Gespräch, das ich ihm ein Pferd bringe, welches bitte eingeritten werden soll. Es wurde von Vollberitt, also 6 Tage die Woche oder Teilberitt 3 x + 1 x Freispringen gesprochen. Ich hielt es für sinnvoller, den "Teilberitt" zu nehmen, weil ein Pferd von der Koppel in meinen Augen nicht gleich Vollgas gearbeitet werden sollte. Nachdem ich das sagte, wurde mir gesagt, das Teilberitt für ein Junges Pferd nicht in Frage kommt, weil er nicht das ausbügeln will, was ich vermurkse. Na dann. Wir haben uns dann drauf geeinigt, das er erstmal 3 Monate Vollberitt bekommt und dann weitergeschaut wird. So, jetzt sind wir eben im 4ten Monat und das Pferd ist nach wie vor nicht angeritten. Ich finde das eine Hinhaltetaktik vom anderen Stern und sobald man was sagt, wird wieder nichts mit dem Pferd gemacht.
            Was gibt es für Lösungen, wie beginnt man ein solches Gespräch, wenn das Vertrauen komplett weg ist?

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            • #7
              Nach deiner Aussage hast du Vollberitt (6 Tage die Woche) vereinbart. Auch eine mündliche Vereinbarung ist eine Vereinbarung. Bietet der Bereiter diese Leistungen allgemein an (Handzettel, Aushang oder Webesite) dürfte es nicht schwer sein den Nachweis über diese Vereinbarung zu führen. Du hast ja auch dem vereinbarte Berittpreis für den Vollberitt gezahlt. Mir ist grundsätzlich kein Vollberitt unter 5 Tagen bekannt. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Vollberitt meint aber nicht immer das tägliche Reiten, sondern das Arbeiten mit dem Pferd (auch Longieren und Freispringen) unter einer Zielstellung. Das Pferd muss jedoch in irgendeiner Art gearbeitet werden und zwar in deinem Fall mit dem Ziel "Einreiten". Wenn ich das Anreiten vereinbaren, dürfte es jedem klar sein, dass ein Pferd dann nicht 3 Monate lang nur longiert werden darf und auch im 4. Monat nicht eingeritten ist.

              Da sprechen schon die Indizien dafür, dass das Pferd nicht entsprechend einem Vollberitt mit dem Ziel "Einreiten" gearbeitet wurde. Gibt es spezielle Probleme mit dem Pferd, die ein planmäßiges Anreiten des Pferdes verhindern, besteht eine Nebenpflicht aus dem Vertrag, den Eigentümer darauf hinzuweisen. Hat der Bereiter dies getan?

              Kareen, es kommt eigentlich nicht aufs Gleiche raus. Bei dir scheitert es schon an der vereinbarten geschuldeten Leistung. Bei mir ist die vereinbarte Leistung klar und es ist nur eine Frage der Nachweisbarkeit, welche Leistung tatsächlich erbracht wurden. Wenn es dumm läuft, kann am Ende in einer gerichtlichen Auseinandersetzung natürlich das Gleiche für den Eigentümer herauskommen.

              Üblich ist , was von der Mehrheit der Berittställe unter Vollberitt und Einreiten angeboten wird.
              Dies muss man dann dem Gericht nachweisen.

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              • #8
                Ich hatte einmal eine Situation, wo dieser Hinweis von meinem Bereiter kam. Der Bereiter rief mich nach 3 Wochen an und sagte, dass er nach 3 Wochen Vertrauensaufbau, Longieren und Sattel auflegen nicht einen Schritt weiter kommen würde. Dies könnte am Alter des Pferdes liegen (dass es mit 3 Jahren mehr Zeit bräuchte) oder ein generelles Problem sein. Er meinte, dass er das Pferd weiterarbeiten könnte, jedoch würde das aus seiner Sicht unverhältnismäßig lange dauern und für den Erfolg möchte er nicht garantieren. Er riet mir, das Pferd noch einmal auf die Weide zu stellen und es im nächsten Jahr noch einmal zu versuchen, bevor ich viel Geld sinnlos versenkte.

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                • Donnie12
                  PREMIUM-Mitglied
                  • 26.09.2013
                  • 11

                  #9
                  Das Pferd war die erste Woche "schwierig". Wie halt ein Pferd, das 4 Jahre auf einer Weide gestanden hat eben ist. Er ist danach aber sehr brav geworden und hat sich toll eingelebt. Er lässt sich führen, Satteln, Trensen, anbinden, eben alles, was man von einem Pferd halt erwartet.

                  Von dem Bereiter höre ich nur, das das Pferd nicht soweit ist, geritten zu werden. Jedoch, wenn er eine Dame bei uns ausm Stall drüber legt, die sich am Sattel festklammert und er das ganze Gewicht auf der linken Seite hat, macht er gar nichts. Ich bin davon ausgegangen, das ich einen Ausbilder beauftrage und keiner "Beweger". Laufen lassen kann ja wohl nicht zur Ausbildung eines Pferdes zählen!

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                  • #10
                    Das stimmt natürlich. att. Ara: Das meinte ich damit (Ergebnis ) Und wo steht das, wie oft zu arbeiten ist? Denn ich habe eine konkrete Angabe dazu in noch keinem Ausbildungsvertrag sichten können der mir bislang vorgelegt wurde. Da ging es hauptsächlich darum, dass das Pferd täglich zu bewegen sei. Ein Ausbildungserfolg oder Anzahl der 'Sessions' wurde da aber nie festgelegt. In meinem Umfeld gibt es auch eher mal Streit darüber, wer oder wie mit dem Pferd gearbeitet hat.

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                    • Sabine2005
                      • 17.06.2005
                      • 7790

                      #11
                      Ich wuerde dem Bereiter mal ganz deutlich die Frage stellen ob a) er ueberhaupt Bock auf dieses Pferd und Dich hat oder nicht und b) Prüfen ob die dortige Berittpferdeanzahl ueberhaupt von der Personalzahl gemanaged werden kann.

                      Da scheiden sich bei Bereitern schon oft die Realität und Wunschdenken - grade wenn die Selbstständigkeit noch nicht so lange läuft.

                      Um die Boxenmiete wirst Du nicht rumkommen, das Berittgeld wuerde ich angekündigt kuerzen.

                      Der Bereitet soll Dir einen Lösungsvorschlag machen, wie es in Zukunft weitergehen soll.

                      Sage Deine Konsequenzen bei Nichterfüllung.

                      Sagt Dir der Lösungsvorschlag vom Bereitet nicht zu, Wechsel die Anlage oder organisierte Dir einen andern Reiter.

                      Ich kenne das Dilemma auch! Wenn hinter den Pferden keine Besitzer stecken, die vor Ort kontrollieren und es sich bei den Pferden um keine zukünftigen Turnierkracher handelt, womit der Bereitet sich einen Namen machen kann - werden solche Pferde in Betritt genommen und man verteilt Reitbeteiligingen daran. Bereitet kassiert für Betritt und Reitbeteiligungsgeld. Die Besitzer wissen davon nichts und der Bereitet muss die Pferde nicht selber bewegen......
                      Zuletzt geändert von Sabine2005; 20.01.2014, 18:38.

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                      • Müller-Klein
                        • 01.01.2000
                        • 162

                        #12
                        Gibt es gar keinen schriftlichen Vertrag ? Der Fall zeigt deutlich, dass man um Mißverständnisse und Unstimmigkeiten zu vermeiden immer einen Vertrag in schriftlicher Form schließen sollte. Alle seriösen Berittställe, die schriftliche Verträge haben, haben dort auch geregelt, wie oft was mit dem Pferd in der Woche gemacht wird, ob auch dritte Personen betraut werden dürfen usw.
                        Das Nutzen des Sattelzeugst ist bei besseren Sachen leider üblich, aber natürlich nicht in Ordnung... Die meisten Berittställe haben mehrere eigene Sättel und wollen Zubehör für das Pferd gar nicht haben. Vielleicht sollten Sie das nächste mal einfach genauer festlegen, was jede Partei genau schuldet. Vor Gericht sind das typische Fälle, bei denen ein Vergleich rauskommen würde ! Wenn nichts genau geregelt ist, dann kann man sich streiten, was üblicherweise geschuldet wird...

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