Pferd zurücknehmen ?

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  • missjoy
    • 25.06.2003
    • 751

    Pferd zurücknehmen ?

    Hallo !

    Wir haben vor knapp 1,5 Jahren ein Fohlen ( also Jahrgang 2012) verkauft.
    Das Fohlen wurde mit Ankaufsuntersuchung vom TA übergeben...ist noch einige Zeit bei uns geblieben und wurde dann von Besitzer in einen anderen Stall gestellt. Der Besitzer hat das Fohlen quasi von Geburt an öfter mal bei uns besucht.
    Jetzt reklamiert er das Pferd, da es von Anfang an gekoppt habe...wie stehen da unsere Chancen ? Bei uns hat es nicht gekoppt...
    Da wir im Jahr mehrere Fohlen züchten gelten wir wohl als gewerblich...
    Müssen wir es zurücknehmen ?
    www.zuchthofboeckmann.de
  • marquisa
    • 08.02.2006
    • 3410

    #2
    Wieviel Zeit ist verstrichen zwischen dem Abholtermin und der Anzeige des Koppens?

    Kommentar

    • missjoy
      • 25.06.2003
      • 751

      #3
      ca 1 Jahr...
      www.zuchthofboeckmann.de

      Kommentar


      • #4
        Zitat von marquisa Beitrag anzeigen
        Wieviel Zeit ist verstrichen zwischen dem Abholtermin und der Anzeige des Koppens?
        1)
        Es kommt nicht auf den Tag der Abholung an, sondern wann laut Vertrag die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung auf den Käufer übergeht.

        2)
        Wurde das Pferd mit Ankaufsuntersuchung verkauft und wurde dort ein Koppen nicht festgestellt und hat der Verkäufer das Koppen auch nicht arglistig verschwiegen, muss der Käufer nachweisen, dass das Koppen bereits bei der Übergabe (Tag an dem die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung auf den Käufer übergeht) vorlag.

        Kommentar

        • marquisa
          • 08.02.2006
          • 3410

          #5
          Ara,ich weiß das,aber man könnte den Käufern auch außergerichtlich vorab den Wind aus den Segeln nehmen,wenn dort ein nennenswerter Zeitraum zwischengelegen hat.

          Kommentar

          • engelchen0815
            • 29.01.2010
            • 1443

            #6
            koppen ist soweit ich weiß kein gewährsmalngel mehr.....
            wir haben hier im forum eine rechtsberatung...schreib die doch mal an...

            Kommentar

            • Greta
              • 30.06.2009
              • 3920

              #7
              Warum reklamiert er es erst 1.5 Jahre spaeter??? Wenn es immer schon gekoppt hat haette er es doch auch schon eher reklamieren koennen...
              Allegra von Flake aus der Amica

              Kommentar

              • max-und-moritz
                • 04.06.2006
                • 3441

                #8
                Zitat von Greta Beitrag anzeigen
                Warum reklamiert er es erst 1.5 Jahre spaeter??? Wenn es immer schon gekoppt hat haette er es doch auch schon eher reklamieren koennen...
                Sowas wird gern genommen, wenn man das Pferd warum auch immer nicht mehr haben will und sonst keinen Grund findet.
                Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                Kommentar

                • silas
                  • 13.01.2011
                  • 4024

                  #9
                  Falls der Kàufer tatsächlich nachweisbar das Koppen mit dem Argument; schon immer, bzw seit Beginn des Eigentumsübergangs, reklamiert, Ihr aber definitiv das Gegenteil durch AKU und Kaufvertrag beweisen könnt, würde ich mal einen RA einschalten.

                  Klingt erstmal tatsächlich so, als ob dies Pferd nun nicht mehr dem Wunsch des Käufers entspricht. Evtl hat es tatsächlich begonnen zu koppen, dann sollte mal die dortige Haltung reflektiert werden.

                  Ich bin immer sehr skeptisch, wenn so kurz vor Ablauf einer Frist plötzlich Mängel geltend gemacht werden und denke, auch als Züchter muss man sich nicht alles bieten lassen.
                  Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                  Kommentar

                  • Pani
                    • 22.07.2008
                    • 1367

                    #10
                    Zitat von max-und-moritz Beitrag anzeigen
                    Sowas wird gern genommen, wenn man das Pferd warum auch immer nicht mehr haben will und sonst keinen Grund findet.
                    Banal aber stimmt.
                    www.pferdevonTroestlberg.at

                    Kommentar

                    • Farbenfroh
                      • 27.03.2003
                      • 1050

                      #11
                      ist viel zu spät angezeigt, hätte bis zum 6. Monat gemacht werden müssen soweit ich weiss ist bis dahin der Verkäufer beweispflichtig dass es NICHT vorhanden war, aber danach ist der Käufer verpflichtet den Beweis zu erbringen, dass es schon vorher vorhanden war. Wer weiss vielleicht koppt das Pferdchen zwischenzeitlich wirklich, aber dann hat es das erst dort gelernt und nicht dein Problem. Mir wollte man einen Jährling zurückgeben nach einem Jahr, weil der angeblich den TA gebissen hat beim Impfen und den Schmied getreten hat und ich sollte den Jährling zurücknehmen um ihm das beizubringen oder tauschen. Da fragt man sich was haben die ein Jahr mit dem Pferd gemacht??? Das habe ich gleich Frau Müller-Klein übergeben.
                      Zuletzt geändert von Farbenfroh; 11.01.2014, 09:37.

                      Kommentar

                      • Müller-Klein
                        • 01.01.2000
                        • 162

                        #12
                        Also: Anzeigefristen o.ä. gibt es nicht mehr, es sei denn man hat eine derartige Regelung mit dem Käufer vereinbart. Das ist individualvertraglich natürlich möglich.

                        Zunächst muss genau untersucht werden, wann die Übergabe stattgefunden hat, also der Termin, an dem die Gefahr der Verschlechterung auf den Käufer übergeht. Das kann ich anhand der bisherigen Schilderung nur erahnen. Was ist denn genau im Vertrag geregelt ? Ab wann sollte der Käufer das Risiko tragen ?

                        Grds. muss zu diesem Zeitpunkt das Koppen schon vorgelegen haben, damit hier erfolgreich Ansprüche geltend gemacht werden können. In der Regel kann man dies nicht nachweisen. Ich hatte mal einen Fall, morgens Abholung des Pferdes, abends ersts Koppen im neuen Stall. Hier kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass sich das Koppen durch die Umstellung entwickelt haben kann. Es stand keinesfalls fest, dass das Koppen bereits bei Übergabe vorgelegen hat.
                        In Ihrem Fall dürfte der Käufer also sehr schlechte Karten haben, vorausgesetzt die Übergabe war tatsächlich schon eine Weile her.

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