Kurzfristige Unterbringunge eines Pferdes, Versicherung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • darya
    • 20.02.2005
    • 3261

    Kurzfristige Unterbringunge eines Pferdes, Versicherung?

    Ich habe eine Frage an die Experten.
    Wie sieht das mit Versicherung, Steuern aus, wenn man über einen kurzen Zeitraum ein Pferd gegen reinen Unkostenbeitrag aufnimmt, obwohl man kein Einstellbetrieb ist? Falls auch in diesem Fall Steuern und Versicherung anfallen, müsste dieser Betrag natürlich wesentlich höher sein. Gibt es da eine Bemessungsgrenze?
    Vielen Dank!
  • silas
    • 13.01.2011
    • 4024

    #2
    Bezügl. Versicherung würde ich mal bei der eigenen Versicherung nachfragen, kurzfristig ist ja ein absehbarer Zeitraum. Der Unkostenbeitrag ist sicherlich in Höhe Deiner Selbstkosten orientiert (keine Gewinnerzielungsabsicht) und bei einer kurzfristigen Unterbringung gehe ich nicht von einer steuerrelevanten Summe aus.

    Wichtig in steuerlicher Hinsicht ist der einmalige Tatbestand, bei stàndig wiederkehrenden Tatbeständen kann Dir Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden und es wird steuerpflichtig.
    Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

    Kommentar


    • #3
      Hier musst du zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer unterscheiden.
      Wenn du gegen einen Beitrag einstellst, der quasi nur deine Unkosten abdeckt, kann keine Einkommensteuerbelastung entstehen. Du erzielst ja keinen Gewinn.

      Umsatzsteuerrechtlich bist du Unternehmer (auch ohne Gewinn), wenn du nachhaltig am Markt tätig wirst.
      Das kann schon beim ersten Mal sein, wenn die Absicht besteht, öfters in dieser Art Pferde unterzubringen oder dies nach außen bspw. durch Werbung (HP) kommuniziert wird. Da es sich um eine kurzfristige Vermietung (bei Pferdepension geht man i.d.R. davon aus) fällt dann ein Umsatzsteuersatz i.H.v. 19 Prozent an.

      Kommentar

      • darya
        • 20.02.2005
        • 3261

        #4
        Danke für die Antworten, ihr habt mir sehr geholfen. Ich denke bei einmalig 2 Monaten muss ich nicht tätig werden.

        Kommentar

        • Müller-Klein
          • 01.01.2000
          • 162

          #5
          Wenn man ein fremdes Pferd bei sich aufnimmt sollte man mit dem Eigentümer entweder einen Haftungsausschluss vereinbaren, oder eine Obhutsschadenversicherung ! Individuellvertraglich ist der Haftungsverzicht durchaus möglich !

          Kommentar

          Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

          Einklappen

          Themen Statistiken Letzter Beitrag
          Erstellt von Jule89, 19.08.2024, 08:54
          4 Antworten
          488 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Jule89
          von Jule89
           
          Erstellt von Browny, 14.10.2023, 15:21
          7 Antworten
          621 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Marie_Mfr
          von Marie_Mfr
           
          Erstellt von Kassiopeia, 19.10.2023, 12:48
          26 Antworten
          912 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Kassiopeia  
          Erstellt von pkef, 08.07.2023, 04:39
          4 Antworten
          952 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Schimmeltier  
          Erstellt von jerry, 18.04.2023, 07:07
          13 Antworten
          908 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Kareen
          von Kareen
           
          Lädt...
          X