Boxenmiete bei Todesfall des Pferdes

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  • kamoroso
    • 23.07.2006
    • 366

    Boxenmiete bei Todesfall des Pferdes

    Leider mussten wir unsere Stute verletzungsbedingt am Montag einschläfern lassen. Die Boxenmiete für den Monat September wurde bereits im voraus bezahlt. Jetzt will unser Stallbesitzer uns die 20 Tage, an denen für das Pferd keine Kosten mehr entstehen nicht von der Boxenmiete runterlassen. Wir würden ja eine Leerbox bezahlen, aber kann er die Futterkosten etc. auch einbehalten ? Ein zweites Pferd haben wir dort auch noch stehen, man könnte die Boxenmiete für den Oktober ja auch entsprechend kürzen. Wäre das möglich ?
  • hike
    • 03.12.2002
    • 6721

    #2
    Nein, du musst bezahlen. Es liegt daran, dass es ne Kombi aus miet und Pacht ist. Gibt es auch ein Urteil zu. Einfach googlen.
    Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

    Kommentar

    • Sabine2005
      • 17.06.2005
      • 7790

      #3
      Das Geld steht Dir erst dann zu, wenn die Box schon wieder neu Vermietet wird. Er kann kein Geld erhalten von zwei Leuten. Doppelvermietung ist also ausgeschlossen.

      Kommentar

      • kamoroso
        • 23.07.2006
        • 366

        #4
        Ich würde ja eine Leerbox bezahlen, aber Futterkosten etc. entstehen ja nicht mehr für das Pferd.

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        • verhuelsdonk
          • 08.06.2007
          • 806

          #5
          und? hat er sich nicht bevorratet, muss er keine abschreibungen und keinen aufwand betreiben? a

          Kommentar

          • verhuelsdonk
            • 08.06.2007
            • 806

            #6
            p.s. nicht vergessen die box zu kündigen....

            Kommentar

            • dalowi
              • 27.02.2008
              • 872

              #7
              Es kommt drauf an, ob im Vertrag etwas darüber vereinbart wurde.

              Kommentar

              • kamoroso
                • 23.07.2006
                • 366

                #8
                Einen Aufwand und Futterkosten hat er wegen dem Pferd nicht mehr. Das Futter wird ja nicht von dem Pferd verbraucht und er kann später neu bestellen. Und eine Leerbox würde ich ja bezahlen, aber nicht Futter und Arbeitskosten, die nicht mehr verursacht werden. Die Box war übrigens zum 30.09. gekündigt.

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                • Munin
                  PREMIUM-Mitglied
                  • 11.07.2012
                  • 181

                  #9
                  In meinem Stall war letztens auch ein Pferd für 11 Tage in der Klinik. Ich habe die Boxenmiete auch nicht reduziert.

                  Kommentar

                  • Müller-Klein
                    • 01.01.2000
                    • 162

                    #10
                    Hallo!

                    Es tut mir sehr leid, dass Sie Ihr Pferd verloren haben. Wenn man dann noch Unfrieden mit dem Stallbetreiber hat, kommt alles zusammen....
                    Sobald die Box durch ein anderes Pferd belegt ist, entsteht kein Schaden, folglich muss der bereits von Ihnen bezahlte Anteil erstattet werden. Abgezogen werden müssen aber auch die ersparten Aufwendungen, dies sind in erster Linie das Futter. Hierfür kann man je nach Region für den gesamten Monat ca. 80 - 100 € berechnen.

                    Kommentar

                    • kamoroso
                      • 23.07.2006
                      • 366

                      #11
                      Hallo,

                      also bekomme ich zumindest die Futterkosten erstattet ? Das verstehe ich jetzt richtig ? Auch wenn kein anderes Pferd in Ihrer Box steht ?

                      Vielen Dank !

                      Kommentar

                      • Müller-Klein
                        • 01.01.2000
                        • 162

                        #12
                        Ja, das ist richtig. Erstattet werden müssen die ersparten Aufwendungen, also die Futterkosten. Auf den Euro genau wird man die nicht angeben können, aber so ungefähr !

                        Kommentar

                        • verhuelsdonk
                          • 08.06.2007
                          • 806

                          #13
                          @frau Müller-Klein....

                          da in diesem Fall die Höhe der Boxenmiete nicht angegeben ist,
                          empfinde ich die Angabe einer realen "Futterpreishöhe" als falsch.
                          Ein Verhältnis wäre hier sicher sinnvoller...

                          Ausserdem bestünde sicher auch die Möglichkeit seitens des
                          Stallbetreibers, das Futter entsprechend zur Verfügung zu stellen.
                          Eine Auszahlpflicht bliebe zu diskutieren.

                          Kommentar

                          • Müller-Klein
                            • 01.01.2000
                            • 162

                            #14
                            Sicher kann das Futter auch zur Verfügung gestellt werden. Auf jeden Fall kann nicht der volle Preis verlangt werden, wenn ein Teil der Leistung nachweislich nicht erbracht wird. Dies sehen auch die Gerichte so ! Üblicherweise wird entsprechend er ersparten Aufwendungen gemindert. Dabei sind die tatsächlichen Futterkosten zu berücksichtigen, keine Kosten im Verhältnis zum monatlichen Preis !

                            Kommentar

                            • Lule
                              PREMIUM-Mitglied
                              • 19.02.2012
                              • 980

                              #15
                              Da Lob ich mir, dass in unseren Verträgen eine klare Regelung enthalten ist. Bei vorüber gehender Abwesenheit bis zu 10 Tagen gibt es keine Erstattung, danach einen pauschalierten
                              Betrag pro Tag.
                              Bei Unglücksfällen - wie hier -sollte der SB nicht noch um die Futterkosten feilschen, dass ist eine Frage des Taktgefühls

                              Kommentar

                              • falko01
                                • 07.04.2008
                                • 543

                                #16
                                Zitat von Lule Beitrag anzeigen
                                Da Lob ich mir, dass in unseren Verträgen eine klare Regelung enthalten ist. Bei vorüber gehender Abwesenheit bis zu 10 Tagen gibt es keine Erstattung, danach einen pauschalierten
                                Betrag pro Tag.
                                Bei Unglücksfällen - wie hier -sollte der SB nicht noch um die Futterkosten feilschen, dass ist eine Frage des Taktgefühls
                                Würde ich auch mal sagen. Da könnte man auch mal Kulanz zeigen. Wenn man schon sein Pferd verliert.

                                Kommentar

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