Leider mussten wir unsere Stute verletzungsbedingt am Montag einschläfern lassen. Die Boxenmiete für den Monat September wurde bereits im voraus bezahlt. Jetzt will unser Stallbesitzer uns die 20 Tage, an denen für das Pferd keine Kosten mehr entstehen nicht von der Boxenmiete runterlassen. Wir würden ja eine Leerbox bezahlen, aber kann er die Futterkosten etc. auch einbehalten ? Ein zweites Pferd haben wir dort auch noch stehen, man könnte die Boxenmiete für den Oktober ja auch entsprechend kürzen. Wäre das möglich ?
Boxenmiete bei Todesfall des Pferdes
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Einen Aufwand und Futterkosten hat er wegen dem Pferd nicht mehr. Das Futter wird ja nicht von dem Pferd verbraucht und er kann später neu bestellen. Und eine Leerbox würde ich ja bezahlen, aber nicht Futter und Arbeitskosten, die nicht mehr verursacht werden. Die Box war übrigens zum 30.09. gekündigt.
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Hallo!
Es tut mir sehr leid, dass Sie Ihr Pferd verloren haben. Wenn man dann noch Unfrieden mit dem Stallbetreiber hat, kommt alles zusammen....
Sobald die Box durch ein anderes Pferd belegt ist, entsteht kein Schaden, folglich muss der bereits von Ihnen bezahlte Anteil erstattet werden. Abgezogen werden müssen aber auch die ersparten Aufwendungen, dies sind in erster Linie das Futter. Hierfür kann man je nach Region für den gesamten Monat ca. 80 - 100 € berechnen.
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@frau Müller-Klein....
da in diesem Fall die Höhe der Boxenmiete nicht angegeben ist,
empfinde ich die Angabe einer realen "Futterpreishöhe" als falsch.
Ein Verhältnis wäre hier sicher sinnvoller...
Ausserdem bestünde sicher auch die Möglichkeit seitens des
Stallbetreibers, das Futter entsprechend zur Verfügung zu stellen.
Eine Auszahlpflicht bliebe zu diskutieren.
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Sicher kann das Futter auch zur Verfügung gestellt werden. Auf jeden Fall kann nicht der volle Preis verlangt werden, wenn ein Teil der Leistung nachweislich nicht erbracht wird. Dies sehen auch die Gerichte so ! Üblicherweise wird entsprechend er ersparten Aufwendungen gemindert. Dabei sind die tatsächlichen Futterkosten zu berücksichtigen, keine Kosten im Verhältnis zum monatlichen Preis !
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Da Lob ich mir, dass in unseren Verträgen eine klare Regelung enthalten ist. Bei vorüber gehender Abwesenheit bis zu 10 Tagen gibt es keine Erstattung, danach einen pauschalierten
Betrag pro Tag.
Bei Unglücksfällen - wie hier -sollte der SB nicht noch um die Futterkosten feilschen, dass ist eine Frage des Taktgefühls
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Zitat von Lule Beitrag anzeigenDa Lob ich mir, dass in unseren Verträgen eine klare Regelung enthalten ist. Bei vorüber gehender Abwesenheit bis zu 10 Tagen gibt es keine Erstattung, danach einen pauschalierten
Betrag pro Tag.
Bei Unglücksfällen - wie hier -sollte der SB nicht noch um die Futterkosten feilschen, dass ist eine Frage des Taktgefühls
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