Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen / Vertrag

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  • Beate
    • 09.02.2003
    • 234

    Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen / Vertrag

    Hallo,

    ich habe am 30.11.2012 eine Ponystute als Beistellpony mit Vorkaufsrecht verkauft.
    Nun bin ich am 11.03.2013 darüber informiert worden, dass diese Stute von der jetzigen Besitzerin verkauft werden soll. Ich habe dieses über den neuen potentiellen Käufer erfahren, der mich kontaktierte, da ihm bei dem Verkauf so einige Dinge seltsam erschienen.
    Ich habe mich daraufhin bei der jetzigen Besitzerin "meines" Ponys gemeldet und ihr mitgeteilt, dass ich von meinem vertraglich geregeltem Vorkaufsrecht gebrauch machen möchte.

    Ich möchte das Pony nun am 13.03.2013 abholen und zurückkaufen. Meine Frage ist nun, reicht es aus, wenn wir hier einfach einen neuen ganz normalen Kaufvertrag (wie Sie ihn hier auch als Vordruck anbieten) abschließen? Ist der Vertag dann rechtens? Muß ich in dem neuen Vertrag noch erwähnen, dass ich von meinem Vorverkaufsrecht gebrauch mache? Gibt es in so einem Fall Besonderheiten, die ich beachten muss?

    Vielen Dank

    Beate
    Schwein muß man haben....

    http://www.der-schweinestall.de/

  • Lule
    PREMIUM-Mitglied
    • 19.02.2012
    • 980

    #2
    Eigentlich kann das Vorkaufsrecht ausgeübt werden,indem man in den bereits abgeschlossenen Vertrag mit dem "Dritten" eintritt.Sollte es einen solchen gar nicht geben, würde ich einen kurzen,neuen Vertrag mit der Verkäuferin unter Bezugnahme auf das eingeräumte VR machen.
    Einen Vordruck würde ich nicht verwenden, es gibt kaum einen, den man uneingeschränkt empfehlen kann,man muß zuviel Vorkenntnisse haben, um den richtigen auszusuchen. Wenn die jetzige Eigentümerin einen Vordruck verwenden will, muß man sehen, ob man mit allem darin einverstanden ist,genau hinsehen!!! Viel Erfolg!

    Kommentar

    • Beate
      • 09.02.2003
      • 234

      #3
      Zitat von Lule Beitrag anzeigen
      Sollte es einen solchen gar nicht geben, würde ich einen kurzen,neuen Vertrag mit der Verkäuferin unter Bezugnahme auf das eingeräumte VR machen.
      Danke für deine Antwort. Habe die Stute heute abgeholt und habe es so gemacht, wie du geschrieben hast.

      Gruß
      Beate
      Schwein muß man haben....

      http://www.der-schweinestall.de/

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