Hallo,
ich habe am 30.11.2012 eine Ponystute als Beistellpony mit Vorkaufsrecht verkauft.
Nun bin ich am 11.03.2013 darüber informiert worden, dass diese Stute von der jetzigen Besitzerin verkauft werden soll. Ich habe dieses über den neuen potentiellen Käufer erfahren, der mich kontaktierte, da ihm bei dem Verkauf so einige Dinge seltsam erschienen.
Ich habe mich daraufhin bei der jetzigen Besitzerin "meines" Ponys gemeldet und ihr mitgeteilt, dass ich von meinem vertraglich geregeltem Vorkaufsrecht gebrauch machen möchte.
Ich möchte das Pony nun am 13.03.2013 abholen und zurückkaufen. Meine Frage ist nun, reicht es aus, wenn wir hier einfach einen neuen ganz normalen Kaufvertrag (wie Sie ihn hier auch als Vordruck anbieten) abschließen? Ist der Vertag dann rechtens? Muß ich in dem neuen Vertrag noch erwähnen, dass ich von meinem Vorverkaufsrecht gebrauch mache? Gibt es in so einem Fall Besonderheiten, die ich beachten muss?
Vielen Dank
Beate
ich habe am 30.11.2012 eine Ponystute als Beistellpony mit Vorkaufsrecht verkauft.
Nun bin ich am 11.03.2013 darüber informiert worden, dass diese Stute von der jetzigen Besitzerin verkauft werden soll. Ich habe dieses über den neuen potentiellen Käufer erfahren, der mich kontaktierte, da ihm bei dem Verkauf so einige Dinge seltsam erschienen.
Ich habe mich daraufhin bei der jetzigen Besitzerin "meines" Ponys gemeldet und ihr mitgeteilt, dass ich von meinem vertraglich geregeltem Vorkaufsrecht gebrauch machen möchte.
Ich möchte das Pony nun am 13.03.2013 abholen und zurückkaufen. Meine Frage ist nun, reicht es aus, wenn wir hier einfach einen neuen ganz normalen Kaufvertrag (wie Sie ihn hier auch als Vordruck anbieten) abschließen? Ist der Vertag dann rechtens? Muß ich in dem neuen Vertrag noch erwähnen, dass ich von meinem Vorverkaufsrecht gebrauch mache? Gibt es in so einem Fall Besonderheiten, die ich beachten muss?
Vielen Dank
Beate
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