Haftung bei Unfällen auf privater Reitanlage

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  • Redlight
    • 07.06.2010
    • 1802

    Haftung bei Unfällen auf privater Reitanlage

    Wie sieht es aus, wie muss man sich als Reitanlagenbesitzer verhalten/absichern was Unfälle von Pferd und Reiter (Einsteller) auf der Anlage betrifft?

    In unseren Veträgen und der Stallordnung haben wir extra geschrieben, dass jegliche Benutzung, auch das Betreten der Weiden, auf eigene Gefahr geschieht und wir jegliche Haftung ausschliessen. Natürlich haben u.a. eine Betriebshaftpflicht, aber es sind ja schon die dollsten Sachen passiert und ich möchte wissen, ob wir bestimmte Dinge beachten müssen, was Unfälle auf unserer Anlage betrifft.

    Was ist zB, wenn ein Einsteller einfach nur auf unserem Gelände umknickt und sich den Fss bricht, verstaucht....
    Was ist, wenn ein Einsteller auf der Weide von einem Pferd getreten und ernsthaft verletzt wird?
    Was ist, wenn sich ein Pferd auf der Weide verletzt?

    Es geht mir nicht darum "fein raus zu sein", sondern darum, dass Einsteller gut abgesichert sind auf der einen Seite, und wir auch, auf der anderen Seite.

    Vielen Dank!
  • Redlight
    • 07.06.2010
    • 1802

    #2
    ...wo sind denn hier die Experten :-)?

    Kommentar

    • Müller-Klein
      • 01.01.2000
      • 162

      #3
      Hallo !

      Also - eine Betriebshaftpflichtversicherung ist schon einmal sehr gut ! Die Stallordnung wird im Falle einer Sorgfaltspflichtverletzung aber nicht verhindern, dass eine Haftung besteht. Dabei dürfte es sich nämlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln. Hier hat der Gesetzgeber sehr strenge Vorgaben gemacht, unter welchen Voraussetzungen diese wirksam sind - und sie müssen auch noch wirksam zwischen den Parteien vereinbart worden sein. Ob dies der Fall ist, wird man im Einzelfall entscheiden müssen. Um eine Haftung wirksam auszuschließen müssten hier beispielsweis Körper- und Gesundheitsschäden ausgenommen sein. Wenn Sie die "Stallordnung" selber gemacht haben, vermute ich, dass dies nicht der Fall ist. Dann stellt sich die Frage, ob die Haftung überhaupt wirksam ausgeschlossen werden kann. Das ist wirklich nicht pauschal zu beantworten, da man immer auf den konkreten Fall schauen muss.

      In jedem Fall sollten Sie Ihre Versicherungen von einem auf Pferdebetriebe spezialisierten Versicherungsmakler durchsehen lassen. Es gilt die Faustformel, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft auch haftet, wenn sich Personen verletzen. Dies ist bei anderen Betrieben nicht anders. Dazu gehören rutschige Treppen, schlecht sichtbare Unebenheiten im Boden usw. Die Liste ist unendlich !!!

      Ich hoffe, ich konnte etwas helfen !

      Kommentar

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