Weidepension Haftung "Rechtsanwälte" sind gefragt

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    Weidepension Haftung "Rechtsanwälte"sind gefragt
    Hallo, eine Frage zur Haftung bei Weidepension

    Wer haftet, wenn während der Weidepension "Hengsthaltung" an einem Pensionspferd
    was passiert (Trittverletzungen).
    Danke für Ihre Antwort(en)
  • ComePrima
    • 07.03.2008
    • 1027

    #2
    Habe ich gefunden:

    Die Verletzung durch das beobachtete Pferd:
    Der Pferdehalter des verursachenden Pferdes haftet grundsätzlich für den entstandenen Schaden, wenn der Halter des geschädigtes Pferdes beweisen kann, dass dieses konkrete Pferd den Schaden verursachte.
    Dieser Schaden kann die Kosten des Tierarztes (inkl. Fahrtkosten), die Wertminderung des Pferdes u.s.w. umfassen. Nur wenn ein "Ersatzpferd" nachweislich angemietet werden musste, werden auch diese Kosten erstattet; ansonsten gibt es keinen Ersatzanspruch für die entgangene Zeit des Hobbys.
    Oftmals wird die "eigene Tiergefahr" des geschädigten Pferdes prozentual von der Haftpflichtversicherung des verursachenden Pferdes angerechnet und abgezogen. Das setzt allerdings voraus, dass sich diese "eigene Tiergefahr" verwirklicht hat z.B. durch einen vorangegangenen spielerischen Kampf der Pferde.

    Die Verletzung durch ein nicht konkretes Pferd der Herde:
    Wenn keine Selbstverletzungsmöglichkeit des verletzten Pferdes vorgelegen haben kann und der Vorfall nicht beobachtet wurde, haften die Pferdehalter der anderen Pferde normalerweise gesamtschuldnerisch. Die "eigene Tiergefahr" des verletzten Pferdes kann nicht angerechnet werden, denn hierfür müssten die Pferdehalter der anderen Pferde Beweise erbringen. Das dürfte unmöglich sein, denn der Vorfall wurde ja nicht beobachtet.

    Unter Umständen haften Sie als Pferdehalter also für Schäden, die Ihr Pferd nicht einmal verursacht hat.

    Kommentar

    • silas
      • 13.01.2011
      • 4024

      #3
      Jepp, so kenne ich das auch - gibt es auch entsprechende Urteile.
      Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

      Kommentar

      • Bohuslän
        • 26.03.2009
        • 2442

        #4
        @ Come Prima
        Jetzt würde mich interessieren, wo Du die Texte her hast. Für mich sind sie nicht stimmig. Allein schon aus dem Grund, dass der Begriff "Halter" nicht korrekt verwendet wurde. Der Halter eines Pferdes ist derjenige, auf dessen Grund und Boden bzw. Stall die Pferde stehen. Gemeint ist wohl der Eigentümer/Besitzer.

        In der letzten Ausgabe des Züchterjournals wurde das Thema Schadenshaftung bei Weideunfällen behandelt. Das Fazit war, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist und es je nach Gericht unterschiedlich ausgelegt wird. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es demnach nicht. Allerdings die Tendenz aufgrund der allgemeinen Tiergefahr den entstandenen Schaden nur anteilig zu begleichen.
        http://www.reutenhof.de

        Kommentar


        • #5
          Bohuslän: In diesem speziellen Fall, spielt es keine Rolle.... da das ein und die selbe Person(en) ist.
          Wir wollen es hier auch nicht so ausschlachten.

          Es geht hier nur um, was ist WENN.... und wir wollen nicht hoffen, daß das WENN entritt

          Kommentar

          • Elke
            • 05.02.2008
            • 11712

            #6
            Bei einer Herde musste in diesem Jahr ein Pferd eingeschläfert werden, da -sehr wahrscheinlich, aber nicht direkt beobachtet- ein über den Zaun gesprungener Wallach dem Pferd das Bein durchgetreten hat.
            Alle Besitzer der Pferde in der Herde mussten ihre Versicherungen einschalten und jede hat einen Anteil an den Kosten getragen.
            Obwohl wir sicher waren, dass es der eine Wallach war, der übern Zaun gespungen ist, da unsere Herde sehr friedlich war.

            Kommentar

            • Müller-Klein
              • 01.01.2000
              • 162

              #7
              Hallo !

              "Der Halter eines Pferdes ist derjenige, auf dessen Grund und Boden bzw. Stall die Pferde stehen." Woher stammt der Unsinn denn ? Halter ist derjenige, der im eigenen Interesse über das Pferd verfügt. Nach der obigen Definition wird ja jeder Stallbetreiber zum Halter, das ist nicht richtig.

              Der Text wurde glaube ich von mir sinngemäß kopiert. Woher haben Sie ihn ???
              Man kann nicht sagen, dass die Rechtsprechung in Deutschland uneinheitlich ist. Die Fälle sind zu verschieden gelagert, als dass man immer "identisch" entscheiden könnte. Oft steht gar nicht fest, dass die Verletzung überhaupt eine Trittverletzung ist. Das ist schon ein großes Problem, was häufig übersehen wird. Diese Voraussetzung muss natürlich gegeben sein.

              Grds. wenden alle Gerichte das BGB an - und dann wird wie oben dargelegt auch entschieden !

              Kommentar

              • ComePrima
                • 07.03.2008
                • 1027

                #8
                Bohuslän schrieb das er es im Züchterjournal so gelesen hat.

                Als Pferdebesitzer/Halter bin ich in der Haftung wo auch immer ich das Pferd untergestellt habe.

                Wie sie schon schrieben wird einheitlich das BGB angewandt, dazu gibt es auch schon einige Urteile die auch im www. nachgelesen werden können.
                Zuletzt geändert von ComePrima; 12.12.2012, 22:12.

                Kommentar

                • Müller-Klein
                  • 01.01.2000
                  • 162

                  #9
                  Danke ! So ist das auch richtig !

                  Kommentar

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