Verkauf in die USA...was ist zu beachten??!!

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  • wearwi
    PREMIUM-Mitglied
    • 15.05.2010
    • 181

    Verkauf in die USA...was ist zu beachten??!!

    hat jemand hier Erfahrungswerte mit dem Pferdeverkauf in die USA::::::AUF WAS SOLL MAN ACHTEN......
  • wearwi
    PREMIUM-Mitglied
    • 15.05.2010
    • 181

    #2
    ...bzw...weiss jemand wo es (soweit es diese überhaupt gibt) Musterverträge gibt?....evtl hat ja schon jemand in die USA verkauft und kann mir dahingehend behilflich sein.....mir gehts hauptsächlich um die Gewährleistung....welches Recht zählt usw....Transport usw ist alles kein Problem

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    • carolinen
      • 11.03.2010
      • 3563

      #3
      Da Du soviel Fragen hast, schalte entweder einen einschlägigen und erfahren Vermittler ein und/oder befrage eine Pferdeanwalt zur Vertragsgestaltung und auch englischsprachiger Version. Kein Amerikaner unterschreibt was deutsches.
      Das kostet dann halt, sollte aber auch ggf. Sicherheit bieten.
      Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

      Kommentar

      • Müller-Klein
        • 01.01.2000
        • 162

        #4
        Hallo !

        Beim Verkauf in die USA ist sehr viel zu beachten. Ist der Verkäufer Unternehmer ? Wenn ja kann er seine Gewährleistung nicht ausschließen- sofern an einen Verbraucher veräußert wird. Hier bedarf es also näherer Regelungen. Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, sollte unbedingt die Gewährleistung vollumfänglich ausgeschlossen werden. Allein der Transport verursacht so erhebliche Kosten, dass die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen den Verkäufer in erhebliche finanzielle Engpässe bringen kann. Auch sind drüben die Stallmieten oft viel höher, je nach Region. Wenn beide unternehmerisch tätig sind, sollte zum einen die Gewährleistung ausgeschlossen werden, zum anderen aber auch geregelt werden, wo im Falle von Streitigkeiten der Gerichtsstand sein soll (nämlich in Deutschland - oder möchte der Verkäufer extra nach USA fliegen, dort einen Rechtsanwalt beauftragen etc. ?) und dass für die Abwicklung des Vertrages deutsches materielles und prozessuales Recht gilt.
        Was genau vereinbart werden muss, hängt also konkret von der Konstellation ab.

        Kommentar

        • wearwi
          PREMIUM-Mitglied
          • 15.05.2010
          • 181

          #5
          @Müller-Klein

          danke....ja das hab ich mittlerweilen auch schon in Erfahrung gebracht.....NUR......kann ich als Züchter/Landwirt einen rechtlichen Gewährleistungsanspruch überhaupt ausschliessen???.....bei Gewerbe zu Gewerbe ist dies ja kein Problem....nur wie verhält es sich zu Privat....so wie im Innland??????....dass es, selbst wenn es festgeschrieben ist gar keine Gültigkeit hat....

          Kommentar

          • carolinen
            • 11.03.2010
            • 3563

            #6
            Wenn man Gerichtsstand D wählt und im Vertrag festschreibt, wie Frau Müller-Klein ja auch rät, gilt deutsches Recht, egal wo der Kunde sitzt.
            Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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