Katzen des Stallbetreibers zerkratzen die Sättel - Schaden entstanden

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  • Moonlight69
    • 23.09.2006
    • 1860

    Katzen des Stallbetreibers zerkratzen die Sättel - Schaden entstanden

    Nun muss ich mich leider auch einmal mit einem Problem an Sie wenden.

    Bei uns im Stall werden die Sättel auf Sattelhaltern aufbewahrt, und zwar sowohl in der Futterkammer, wie auch in der Sattelkammer. Beide Räume sind für die 3 Stallkatzen frei zugänglich, und diese machen leider auch nicht vor den Sätteln halt, schlafen nicht nur darauf, sondern nutzen sie teils auch als Kratzmöbel. Und trotz Sattelüberzügen kommt es immer wieder mal zu teils erheblichen Schäden am Leder. Nun ist leider seit heute auch mein Hennig Dressursattel deutlich in Mitleidenschaft gezogen worden, und er hat nicht mehr nur rein oberflächliche Kratzer, sondern auch tiefergehende Krallenspuren, auch wenn sie nicht so gut auf dem Foto erkennbar sind. Biegt man das Sattelblatt, dann sehen die Kratzer bzw. das Leder teils richtiggehend eingeschnitten aus. Auch hinten an der Polsterung/Sattelauflage sieht man Krallenspuren (auf welche ich den Stallbetreiber schon vor Monaten hingewiesen habe).
    Schon seit Monaten laufen wir Einsteller hinter dem Stallbetreiber her, dass die Räume für die Katzen geschlossen bleiben sollen, und er verspricht was zu tun, aber bis heute ist nichts passiert (bin seit Juni 2011 dort Einsteller).
    Nachdem ich ihn heute auf den Schaden angesprochen habe, und ihm mitgeteilt habe, dass ich den Sattel nach der Sattlerfirma Hennig schicken werde zwecks Kostenvoranschlag und nachfolgender Reparatur, will sich unser Stallbetreiber davon keinen annehmen, denn zum einen könnten seiner Meinung nach die Katzen keine solchen Kratzer machen, und zum anderen könnten wir die Sättel ja auch in die Spinde tun, wenn wir keine Schäden durch die Katzen haben wollen. Und er habe angeblich gestern etwas besorgt, um die Türe dauerhaft schließen zu können, was momentan nicht wirklich geht, es sei denn die Türe wird abgeschlossen (ansonsten immer offen). Übrigens werden die Katzen auch in der Futterkammer, in der auch Sättel hängen gefüttert, sie sehen die Räume also als ihr Reich an.
    Nun habe ich ihm gesagt, dass ich die nächste Boxenmiete einhalten würde, und dann anhand des Kostenvoranschlags davon anteilig den Schaden/Reparatur bezahlen würde, was er natürlich nicht will. Ich weiß schon, dass man das wohl nicht wirklich gegeneinander aufrechnen kann, aber sehe momentan keine andere Möglichkeit um an mein Geld zu kommen. Schlimmstenfalls muss ich wohl doch die Boxenmiete bezahlen,aber dann die ganze Angelegenheit über einen Anwalt laufen lassen, weil der Stallbetreiber von sich aus keinen Pfennig zahlen will für den Schaden, den seine Katzen angerichtet haben. Bisher sind schon von mehreren Einstellern die Sättel teils erheblich zerkratzt worden, was er auch weiß, aber er hält immer alle hin, und zahlt nicht. Ich kann diese Personen aber durchaus als Zeugen angeben, dass deren Sättel auch von den Katzen des Stallbesitzers zerkratzt wurden.

    Und wieviel an Kratz/Krallenspuren muss man überhaupt hinnehmen? Hat man auch bei kleineren Krallenlöchern, und oberflächlichen Kratzspuren Anspruch auf Schadenersatz? Leider hat auch mein Springsattel schon oberflächliche Kratzspuren durch die Katzen.

    Wie kann/muss ich nun vorgehen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?

    Und reicht es einen Kostenvoranschlag von der Sattlerei Hennig zu bekommen, oder muss bei einem evtl. anstehenden Rechtsstreit ein extra Gutachter hinzugezogen werden, der den Sattel bzw. den entstandenen Schaden bewertet?

    Für eine rasche Antwort/Tipps wäre ich sehr dankbar.
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    Zuletzt geändert von Moonlight69; 28.09.2012, 21:09.
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  • Redlight
    • 07.06.2010
    • 1802

    #2
    ...das Fachurteil interessiert mich auch.

    Wir SIND Stallbetreiber, und natürlich haben auch wir Hofkatzen. Diese können allerdings nur durch Zufall in die Sattelkammern gelangen, aber es wäre durchaus möglich. Neben Katzen besteht aber immer noch die Möglichkeit, dass durch Mäuse Sättel oder sonstiges Zubehör beschädigt wird. Selbst in Spinte ist schon die ein oder andere Maus gelangt, auch wenn das ein Zufall ist.

    Meine Meinung ist, auch wenn wir natürlich eine Betruebshaftpflicht haben, dass Sättel immer noch vom Besitzer geschützt werden müssen
    und selbstverständlich am besten im Spint aufgehoben sind. Decken etc
    würde ich niemals das ganze Jahr über im Spint lagern - eine tolle
    Behausung für ungewollte Mitbewohner wir haben das auch im Vertrag
    festgehalten, dass wir keine Haftung für das Zubehör der Einsteller
    übernehmen. Ein Spint und eine Sattelkammer sind von uns freiwillig zur
    Verfügung gestellte Abstellmöglichkeiten - ich will als Stallbetreiber aber
    dadurch nicht noch Ärger haben. Pflegen und aufpassen auf seine Sachen sollte der Einsteller schon selber.

    Ich kann dich schon verstehen, ich persönlich finde Katzen in der Sattelkammer auch unangebracht. Aber ebenso finde ich es schon grob fahrlässig mit diesem Wissen seinen Sattel offen hängen zu lassen. Der passt doch super in den Spint.
    Zuletzt geändert von Redlight; 29.09.2012, 18:17.

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    • lula
      • 10.01.2011
      • 2237

      #3
      EIne frühere Stallkollegin hatte das Problem, dass so ein elender Kater mehrfach an ihren Sattel pinkelte! Das stinkt unglaublich!! Ich habe den Kater, sobald ich ihn in der Sattelkammer gesehen habe, getreten dass er aus der Kammer flog. Sorry, ich habe KEIN Einsehen, dass lediglich eine Sattelkammer zur Verfügung gestellt wird und dort auch noch Katzen hausen.

      Bei uns auf dem HOf gibts das Problem nicht, wir haben einen Parson Russel. Der kümmert sich um Mäuse, Mauwürfe und manchmal auch um Katzen. *räusper*

      Kommentar

      • Moonlight69
        • 23.09.2006
        • 1860

        #4
        Redlight
        Der SB hat schon oft versprochen Abhilfe zu schaffen, damit auch tagsüber die Türen geschlossen werden können, und die Katzen so nicht mehr an die Sättel gehen können, aber außer Versprechungen ist nichts passiert. Somit wird doch vom SB billigend in Kauf genommen, dass seine Katzen fremdes Eigentum beschädigen, und er schon genau weiß, dass es zu Schäden gekommen ist. Die Spinte sind klein, und fürs Zubehör gedacht. Würde man einen Sattel dort hineintun, dann hätte man keinen Platz mehr für sein Zubehör. Alle Sättel der Einsteller sind abgedeckt, entweder mit Sattelüberzügen, oder mit Decken, aber das hält die Katzen nicht ab.
        Die Räume werden nur nachts abgeschlossen, und dabei wird nicht geguckt, ob die Katzen drin sind, oder nicht. Schlüssel rein, rumdrehen, fertig.

        Noch vor 2 Monaten hat er einen Sattelschaden (KV über gut 500 Euro, Austausch des Leders im Sitzbereich) durch die Katzen an einem Einstellersattel bei seiner Betriebshaftpflicht eingereicht, dieses wurde aber von der Versicherung abgewiesen.

        Katzen das Leben in der Sattelkammer schmackhaft zu machen, sie darin zu belassen, ihr Katzenklo dorthinein zu stellen, und sie dort drin zu füttern, das ist doch schon fast Vorsatz. Sie werden da wie Wohnungskatzen behandelt, und nicht wie Stallkatzen üblicherweise.
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        • silas
          • 13.01.2011
          • 4024

          #5
          Wenn den Einstellern die ablehnende Haltung der Betriebshaftpflicht des SB seit zwei Monaten bekannt ist, trifft sie meines Erachtens spätestens ab diesem Zeitpunkt eine Mitschuld, sofern sie ihre Sättel nicht anderweitig verwahren.

          Sorry, aber warum fragr man hier um Rat, wenn jede andere Sicht des Problems anscheinend nicht akzeptiert wird?
          Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

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          • Moonlight69
            • 23.09.2006
            • 1860

            #6
            Silas, bist du ein Rechtsanwalt?

            Und ich habe nirgends geschrieben, dass einer der anderen geschädigten Sättel durch die Versicherung vor bereits 2 Monaten abgelehnt wurde, sondern dass der Sattel vor 2 Monaten zerkratzt wurde. Und da der SB die Meldung bei der Versicherung immer und immer wieder herausgezögert hat, wurde erst kürzlich bekannt gegeben, dass die Versicherung die Schadensübernahme ablehnt. Wenn schon, dann auch bitte richtig lesen, und nicht etwas nach Wunschdenken hineininterpretieren, was so gar nicht mal da steht. Meine Bekannten wollten, dass er das sofort der Versicherung meldet, hat er aber nicht getan.
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            • Redlight
              • 07.06.2010
              • 1802

              #7
              Ich kann beide Seiten verstehen. Natürlich möchten zumindest wir als SB nicht, dass unsere Einsteller unzufrieden sind. Wir haben Bundeswehrschränke, die grossen, da passen Sättel super rein. Wer trotzdem seinen Sattel auf einem Halter an der Wand haben will, bitteschön. Aber selbst wenn er IM Spint wäre und zB von Mäusen anfefressen wird (die nagen nämlich sehr gerne an Leder rum, selbst erlebt als ich Einstellerin war) übernehmen wir da keine Haftung. Eine Einstellerin von uns hatte mal 3 oder 4 verdreckte Decken vom Winter mit Leckerlies etc die ganze Sommersaison in ihrem Muffel-Spint gehabt . Von Mäusen dann letztendlich zerfressen. Als SB ist man auch nciht für alles verantwortlich. Allerdings kann ich den SB von euch nicht recht verstehen - Katzen halt raus, und wenns in euren Spinten vor Mäusen wimmelt ist das halt so.

              Es ist ärgerlich, keine Frage. Unmöglich finde ich, dass es hier "Tierliebhaber" gibt, die offen zugeben, Katzen dann zu treten. Abartig sowas. Übrigens haben wir hier auch mal einen Jack Russel gehabt - der hat zwar keine Sättel zerkratzt, aber mit Vorliebe gegen Schränke und Futtertonnen gepisst ;-) LECKER.

              Ich kann noch immer nicht verstehen, warum man vorallem so teure Markensättel dann nicht anderes verwahrt. Zur Not kann man doch sicher irgendwo Sattelhalter in einer Höhe und einem Abstand anbringen, dass keine Katzen draufkommen. Zur Not kann man auch den Stall wechseln. Es scheint immerhin so, als wenn der SB keine Lust hat was zu ändern - lächerlich ihn im Endeffekt zwingen zu wollen, ist doch sein Stall. Ich glaube, da könnt ihr lange warten.

              Ich persönlich habe immer meine Sättel eingeschlossen, allein aus Angst, dass die mal abhanden kommen, egal in welchem Stall ich damals war. Gehört dazu auf seine Sachen aufzupassen, Katzen hin oder her. Bin mal gespannt was die Expertin dazu meint, evtl liege ich ja komplett falsch.

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              • Moonlight69
                • 23.09.2006
                • 1860

                #8
                Du, die Katzen werden so gut gefüttert, nur noch eine fängt sich zum Spaß zusätzlich was.
                Aber immerhin hat er heute mal angefangen was an der Türe zu machen, und versprochen, dass die ab morgen wohl endlich schließbar sein soll. Und die Sättel, die momentan noch in der Sattel-/Futterkammer hängen, die auch das bevorzugte Wohnparadis der Katzen sind, die sollen zukünftig in die große Sattelkammer, da will er noch was bauen. Und heute hat er auch das erstemal etwas Einsicht gezeigt, und steht einer Regulation nicht mehr ganz ablehnend entgegen. Aber es haben wohl auch Einsteller anklingen lassen, dass sonst ggf. ausgezogen wird.
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                • Redlight
                  • 07.06.2010
                  • 1802

                  #9
                  ....das hört sich doch gut an :-) schlauer Mann, sonst ist sein Stall bald leer.

                  Kommentar


                  • #10
                    Vor einigen Jahren gab es in einem mir bekannten Reitverein ziemlich böses Blut.
                    Ein Mädchen gut reitend mit eigenem Pony aber Aussenseiter, wurde beschuldigt, den Sattel eines anderen Mädchens, nicht ganz so gut reitend, aber Rudelführer, mit einem Messer verkratzt zu haben.

                    Die Katzen schliefen in der Sattelkammer !

                    Kommentar

                    • Wenzel074
                      • 21.02.2005
                      • 1073

                      #11
                      Zitat von lula Beitrag anzeigen
                      EIne frühere Stallkollegin hatte das Problem, dass so ein elender Kater mehrfach an ihren Sattel pinkelte! Das stinkt unglaublich!! Ich habe den Kater, sobald ich ihn in der Sattelkammer gesehen habe, getreten dass er aus der Kammer flog. Sorry, ich habe KEIN Einsehen, dass lediglich eine Sattelkammer zur Verfügung gestellt wird und dort auch noch Katzen hausen.

                      Bei uns auf dem HOf gibts das Problem nicht, wir haben einen Parson Russel. Der kümmert sich um Mäuse, Mauwürfe und manchmal auch um Katzen. *räusper*
                      Genau, so macht man das. Aus der Sattelkammer treten und den Russel drauf... So geht man mit Lebewesen um.
                      "Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen,
                      sondern mit dem Kopf die Tür zu finden..."

                      Kommentar

                      • lula
                        • 10.01.2011
                        • 2237

                        #12
                        Wolltest Du den runierten Sattel meiner Stallkollegin kaufen?

                        Alternativ kann man die MIetze auch freundlich bitten das sein zu lassen. Das ist sicherlich politisch korrekt, aber nicht erfolgreich.

                        Im Übrigen stelle ich klar, dass ich definitiv niemals meinen Hund auf Katzen ansetze. Das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun. Wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen.

                        Kommentar

                        • Redlight
                          • 07.06.2010
                          • 1802

                          #13
                          ...nachdem man den Kater "getreten hat sodass er aus der Kammer flog" und das "jedes mal wenn man ihn gesehen hat", dann ist glaube ich einen Hund drauf hetzen auch nicht mehr nötig.

                          Sorry, Offtopic, aber hätte ich das gesehen, als Stallbesitzer oder auch nur als anderer Einsteller, dann wärst du rausgeflogen und wahrscheinlich hätte ich dich noch angezeigt - wenns meine Katze gewesen wäre. Bin sonst ein friedliebender Mensch, aber so ein Verhalten gegenüber Tieren geht rein gar nicht.

                          Zumal sich die Mieze das wohl auch nicht besser einprägt, dass sie in der Kammer nichts verloren hat, wenn sie misshandelt wird. Da sollte der Mensch doch etwas intelligenter reagieren und einfach besser auf seine Sachen aufpassen.

                          Kommentar

                          • Müller-Klein
                            • 01.01.2000
                            • 162

                            #14
                            Falls noch rechtlicher Rat benötigt wird: Der Geschädigte muss beweisen, dass es wirklich die Katzen waren, d.h. also möglichst bald Beweise sichern. Am besten Fotos von der Örtlichkeit, von den Katzen, die sich in der Sattelkammer aufhalten etc. machen. Der Sattel selber muss unbedingt fotografiert werden - zeitnah. Dann sollte man den Stallbetreiber als Halter der Katzen auffordern, den Schaden dem Grunde nach anzuerkennen. Die Höhe steht ja noch nicht fest. Wenn er eine Haftpflichtversicherung (Tierhalter- nicht Betriebshaftpflicht) besitzt, wird diese vermutlich selber Ermittlungen zum Schaden anstellen. Fruchtet das alles nicht, bleibt nur der rechtliche Weg - ggf. auch mit Aufrechnung mit der Stallmiete (hier n den Vertrag sehen, ob das zulässig ist - häufig ist die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ausgeschlossen...). In jedem Fall sollte man sich schon mal einen neuen Stall suchen !!!

                            Kommentar

                            • Moonlight69
                              • 23.09.2006
                              • 1860

                              #15
                              Vielen Dank, Frau Müller Klein.

                              Ja, Fotos habe ich gemacht, sowohl vom Sattel wie auch von den Örtlichkeiten. Denn die Katzen werden bei uns ja gehalten wie Hauskatzen mit Freigang, und nicht wie normale Stallkatzen.
                              Der Stallbetreiber versucht sich rauszureden, bezweifelt dass der Schaden von Katzen stammt. ^^ Aber bei uns im Stall sind 9 Sättel bereits zerkratzt.

                              An sich hat der SB kopierte Verträge aus der Zeitschrift Cavallo, aber für dieses Pferd besteht gar kein schriftlicher Einstellvertrag, den gab es nur für meine frühere Stute, und der wurde nicht umgeschrieben auf ihn. Kann ich wegen des fehlenden schriftlichen Einstellvertrages aufrechnen gegen die Stallmiete?

                              Der Schaden steht nun fest, er beträgt alles in allem nur 105 Euro (Kostenvoranschlag durch die Sattlerei Hennig, plus Portokosten für den Versand), aber das erscheint dem SB als viel zu teuer.
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                              • Müller-Klein
                                • 01.01.2000
                                • 162

                                #16
                                Hallo !
                                Ich weiss ja nicht, welche Version der Verträge von Ihnen unterschrieben wurde und was vereinbart wurde wegen der Einstellung des neuen Pferdes. Sehen Sie doch nach, ob ein Aufrechnungsverbot vorhanden ist. Wenn dieses nicht vereinbart wurde, besteht das Problem nicht. Die Frage ist, ob Sie dort überhaupt bleiben wollen. Ich vermute, dass die Situtation nicht gerade zur Verbesserung des Klimas beiträgt. Sonst rechnen Sie einfach auf, dann muss ja eine Reaktion erfolgen. Verklagt er sie dann wegen offener Stallmiete, können Sie eine Widerklage wegen des entstandenen Schadens erheben. Dann wird die Frage, woher die Kratzer wirklich stammen vor Gericht geklärt werden.

                                Hinzu kommt, dass auch über eine Haftung des Stallbetreibers aus einem entgeltlichen Verwahrvertrag (wegen des Sattels) nachgedacht werden muss. Schließlich sind mehrere Sättel in seiner Verwahrung zu Schaden gekommen. Hier kehrt sich die Beweislast, d.h. er muss beweisen, dass der Schaden nicht in seiner Sattelkammer entstanden ist.

                                Ohne die einzelnen Modalitäten zu kennen, kann ich allerdings nicht sicher sagen, ob Sie einen entgeltlichen Verwahrvertrag geschlossen haben. Es wäre aber durchaus möglich. Sie sollten in jedem Fall in diese Richtung argumentieren. Für Schäden an eingebrachten Gegenständen besteht vielleicht auch eine Versicherung des Stallbetreibers ?! Hier sollten Sie nachfragen !

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