Tierarzthaftung bei nicht erkannter Zwillungsträchtigkeit ?

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  • Aragon
    • 15.05.2008
    • 338

    Tierarzthaftung bei nicht erkannter Zwillungsträchtigkeit ?

    Wenn ein Tierarzt bei der Kontrolle am 21. Tag die Stute als nicht tragend deklariert und zu einem späteren Zeitpunkt durch einen anderen Tierarzt eine Zwillingsträchtigkeit festgestellt wird, muß dann der erste TA für die entstandenen Mehrkosten haften? Es entstehen nun zusätzliche Fahrkosten in die Klinik, der Eingriff (Absaugen eines Zwillings),Medikante, noch einige US Untersuchungen und sollte das alles nicht fruchten würde die Stute für dieses Jahr leer bleiben, da der Horminhaushalt bereits auf Tragend eingestellt ist (keine weitere Besamung möglich). Hat bereits einer Erfahrungen?
  • Müller-Klein
    • 01.01.2000
    • 162

    #2
    Hallo !

    Eine pauschale Antwort kann man nicht geben, es spricht aber sehr viel dafür, dass der Tierarzt für Mehrkosten haftet. Der Pferdehalter ist so zu stellen, als wäre die Zwillingsträchtigkeit bei der Kontrolle erkannt worden. Dann wären auch die Kosten für das Abdrücken angefallen, wohl aber keine Fahrtkosten in die Klinik. Auch wenn das Fohlen verloren wird, gibt es hierfür in der Praxis selten Ersatz. Beim Abdrücken kann das zweite Fohlen nämlich auch abgehen. Ich würde den Tierarzt ansprechen und ihn bitten, seine Haftpflicht zu informieren. Üblicherweise arbeiten für die Versicherungen Tierärzte als Gutachter, so dass der Sachverhalt dann durch einen tiermedizinischen Sachverständigen geprüft wird.
    Viel Glück !

    Kommentar

    • Aragon
      • 15.05.2008
      • 338

      #3
      Vielen Dank! Ich werde mit meinem TA reden.


      Zitat von Müller-Klein Beitrag anzeigen
      Hallo !

      Eine pauschale Antwort kann man nicht geben, es spricht aber sehr viel dafür, dass der Tierarzt für Mehrkosten haftet. Der Pferdehalter ist so zu stellen, als wäre die Zwillingsträchtigkeit bei der Kontrolle erkannt worden. Dann wären auch die Kosten für das Abdrücken angefallen, wohl aber keine Fahrtkosten in die Klinik. Auch wenn das Fohlen verloren wird, gibt es hierfür in der Praxis selten Ersatz. Beim Abdrücken kann das zweite Fohlen nämlich auch abgehen. Ich würde den Tierarzt ansprechen und ihn bitten, seine Haftpflicht zu informieren. Üblicherweise arbeiten für die Versicherungen Tierärzte als Gutachter, so dass der Sachverhalt dann durch einen tiermedizinischen Sachverständigen geprüft wird.
      Viel Glück !

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