Hallo,
habe mal eine rechtliche Frage, die gerade einen guten Freund von mir beschäftigt:
A hat von B vor ca. 1 1/2 Jahren eine Stute gekauft (Equidenpass dabei, Zuchtbescheinigung (Stute schon älter)). Eigentumsurkunde ist laut Verband die Zuchtbescheinigung der Stute, da sie schon älter ist.
Mittlerweile hatte A Stute decken lassen und auch ein gesundes Fohlen aus der Stute.
Nun trifft ein Schreiben von C ein (über Anwalt für Verkehrsrecht). C möchte die Stute samt Fohlen haben, da B die Stute nur zur Verfügung gestellt bekommen hätte und diese nicht hätte verkaufen dürfen.
A soll Stute und Fohlen bis Zeitpunkt x an C aushändigen.
Geht das? Hat C überhaupt einen Anspruch gegenüber A (nicht eher B)? Und wenn ja (für die Stute wäre es ja noch nachvollziehbar), auch für das Fohlen, das ohne A nie geboren worden wäre??? Kauf zwischen A und B erfolgte per Handschlag, bei Geldübergabe Zeugen vor Ort, Verband hatte auch keine andere Kenntnis über "Eigentumsverhältnisse" (somit alle "gültigen" Papiere bei A).
Sind für jeden Tipp dankbar!!!
(Meiner bescheidenen Meinung nach müsste doch § 929 BGB sowie § 932 BGB [Einigung und Übergabe; Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten] greifen, oder? Immerhin hat sich B als rechtmäßiger Eigentümer der Stute gegenüber A ausgegeben!)
habe mal eine rechtliche Frage, die gerade einen guten Freund von mir beschäftigt:
A hat von B vor ca. 1 1/2 Jahren eine Stute gekauft (Equidenpass dabei, Zuchtbescheinigung (Stute schon älter)). Eigentumsurkunde ist laut Verband die Zuchtbescheinigung der Stute, da sie schon älter ist.
Mittlerweile hatte A Stute decken lassen und auch ein gesundes Fohlen aus der Stute.
Nun trifft ein Schreiben von C ein (über Anwalt für Verkehrsrecht). C möchte die Stute samt Fohlen haben, da B die Stute nur zur Verfügung gestellt bekommen hätte und diese nicht hätte verkaufen dürfen.
A soll Stute und Fohlen bis Zeitpunkt x an C aushändigen.
Geht das? Hat C überhaupt einen Anspruch gegenüber A (nicht eher B)? Und wenn ja (für die Stute wäre es ja noch nachvollziehbar), auch für das Fohlen, das ohne A nie geboren worden wäre??? Kauf zwischen A und B erfolgte per Handschlag, bei Geldübergabe Zeugen vor Ort, Verband hatte auch keine andere Kenntnis über "Eigentumsverhältnisse" (somit alle "gültigen" Papiere bei A).
Sind für jeden Tipp dankbar!!!
(Meiner bescheidenen Meinung nach müsste doch § 929 BGB sowie § 932 BGB [Einigung und Übergabe; Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten] greifen, oder? Immerhin hat sich B als rechtmäßiger Eigentümer der Stute gegenüber A ausgegeben!)
Kommentar